Dispo kann zur Schuldenfalle werden
Eröffnet ein Kunde bei einer Bank ein Konto, räumt ihm diese häufig direkt – in einigen Fällen aber auch erst später – einen Dispositionskredit ein. Bei einem Dispokredit wird dem Kontoinhaber eine betraglich begrenzte Überziehungsmöglichkeit gewährt, deren Höhe regelmäßig von der Höhe des generierten Einkommens abhängig ist. Banküblich sind dabei das ein- bis dreifache des Monatsgehaltes.
Bevor sich die Bank aber dazu bereit erklärt, ihrem Kunden einen Dispokredit einzuräumen, wird Sie die Dienste einer Wirtschaftsauskunft in Anspruch nehmen und sich entsprechende Informationen über das Zahlungsverhalten des Kunden beschaffen (zumindest dann, wenn Sie selbst nicht über die erforderlichen Informationen verfügt).
Kommt die Bank zu dem Ergebnis, dass der Kontoinhaber kreditwürdig ist, wird sie diesem den Dispo gewähren. Häufig geht die Initiative aber gar nicht vom Kunden aus. So kommt es vor, dass die Bank ihrem Kunden die Krediteinräumung einseitig mitteilt oder es erscheint eine einfache Information auf dem Kontoauszug, dass von nun an ein Dispokredit genutzt werden kann.
Anders als bei einem normalen Kredit muss der Kunde den eingeräumten Kredit nicht abrufen, er kann selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe er den Dispo in Anspruch nimmt. Auch hat dieser Kredit keine feste Laufzeit und muss nicht in Raten abgezahlt werden. Der Kunde kann durch den Dispo weiterhin Geld abheben, Überweisungen tätigen oder Einzugsermächtigungen erteilen, auch wenn er über kein Guthaben mehr verfügt.
Der folgende Beitrag zeigt Ihnen, welche Probleme und finanziellen Belastungen durch ein Dispo entstehen können.
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