Schuldenfalle Dispokredit

Dispo kann zur Schuldenfalle werden

Eröffnet ein Kunde bei einer Bank ein Konto, räumt ihm diese häufig direkt – in einigen Fällen aber auch erst später – einen Dispositionskredit ein. Bei einem Dispokredit wird dem Kontoinhaber eine betraglich begrenzte Überziehungsmöglichkeit gewährt, deren Höhe regelmäßig von der Höhe des generierten Einkommens abhängig ist. Banküblich sind dabei das ein- bis dreifache des Monatsgehaltes.

Bevor sich die Bank aber dazu bereit erklärt, ihrem Kunden einen Dispokredit einzuräumen, wird Sie die Dienste einer Wirtschaftsauskunft in Anspruch nehmen und sich entsprechende Informationen über das Zahlungsverhalten des Kunden beschaffen (zumindest dann, wenn Sie selbst nicht über die erforderlichen Informationen verfügt).

Kommt die Bank zu dem Ergebnis, dass der Kontoinhaber kreditwürdig ist, wird sie diesem den Dispo gewähren. Häufig geht die Initiative aber gar nicht vom Kunden aus. So kommt es vor, dass die Bank ihrem Kunden die Krediteinräumung einseitig mitteilt oder es erscheint eine einfache Information auf dem Kontoauszug, dass von nun an ein Dispokredit genutzt werden kann. 

Anders als bei einem normalen Kredit muss der Kunde den eingeräumten Kredit nicht abrufen, er kann selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe er den Dispo in Anspruch nimmt. Auch hat dieser Kredit keine feste Laufzeit und muss nicht in Raten abgezahlt werden. Der Kunde kann durch den Dispo weiterhin Geld abheben, Überweisungen tätigen oder Einzugsermächtigungen erteilen, auch wenn er über kein Guthaben mehr verfügt.

Der folgende Beitrag zeigt Ihnen, welche Probleme und finanziellen Belastungen durch ein Dispo entstehen können.  

 

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Bild von Geldscheinen, Hunderter als Haus gefaltet

Vor allem durch die sog. Sollzinsen besitzen Dispokredite ein hohes Schuldenprotenzial.

Gefahr von hohen Zinsen

Zwar empfinden die meisten Kunden das Vorhandensein eines Dispokredites als sehr angenehm, gleichwohl gilt es einiges zu beachten. Die Banken gewähren den Kunden die Überziehungsmöglichkeit schließlich nicht aus Nächstenliebe, sie verdienen sehr gut daran.

Für die Nutzung des Dispokredits werden nämlich tageweise Sollzinsen berechnet, die regelmäßig deutlich höher als die Zinsen bei einem normalen Ratenkredit sind. Das Magazin Finanztest der Stiftung Warentest ermittelte für den September 2015 einen durchschnittlichen Zinssatz von 10,25 Prozent. Wird nun auch noch das festgelegte Kreditlimit überschritten (sog. geduldete Überziehung,) fallen noch höhere Zinsen an. Die Bank freut sich darüber, denn solange der Kunde über ein ausreichendes Einkommen verfügt, besteht aus ihrer Sicht ausreichende Sicherheit. Aber macht das auch aus Sicht des Kunden Sinn?

Schuldenfalle bei Dispokrediten

Problematisch wird es nämlich dann, wenn die Bank den Dispokredit kündigt. Zeichnet sich aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit etc. eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse ab, oder kommt es zu einer Kontopfändung, sieht sich die Bank regelmäßig dazu veranlasst, das Kreditverhältnis zu beenden. Die Bank ist in diesen Fällen versucht, schnellstmöglich an ihr Geld zu kommen, was dazu führen kann, dass alle eingehenden Gelder einbehalten werden, bis der geschuldete Betrag beglichen wurde, was faktisch einer Kontosperre gleichkommt. Notfalls wird die Bank ein (gerichtliches) Mahnverfahren einleiten, indem sie zunächst den Erlass eines Mahnbescheides und später eines Vollstreckungsbescheides beantragt. Im schlimmsten Fall kommt es zur Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher. Kommen weitere Schulden hinzu und kann der Kunde auch diese nicht begleichen, droht die Privatinsolvenz. Der Dispokredit kann also zur Schuldenfalle werden und den Kunden ruinieren.

 Was tun, wenn Sie in die Schuldenfalle getappt sind?

Jeder Fall ist anders; deshalb kann keine allgemeingültige Aussage darüber getroffen werden, was zu tun ist, wenn der Dispo zur Falle werden droht.

Es kann allerdings helfen, sich einen Überblick über die eigene wirtschaftliche bzw. finanzielle Lage zu verschaffen. Listen Sie dazu Ihre bestehenden (laufenden) Ausgaben und Schulden auf sowie alle Gläubiger. Auf der anderen Seite erfassen Sie alle Einkünfte etc. Nun müssen Sie sich die Frage stellen, welche Verbindlichkeiten sich beenden lassen, welche Leistungen Sie nicht zwingend benötigen. So können z.B. Versicherungsverträge, die einen Versicherungsschutz gewähren, den sie (gegenwärtig) nicht benötigen, gekündigt oder – wenn möglich – ruhend gestellt werden. Gleiches gilt für Abonnements (für Zeitungen, Zeitschriften etc.). Auch ein klärendes Gespräch mit dem jeweiligen Bankberater kann helfen, die Situation zu bereinigen bzw. zu entschärfen. Häufig lässt sich das Problem durch eine Umschuldung beseitigen. Hierbei werden die Verbindlichkeiten aus dem Dispokredit durch die Aufnahme eines neuen, zinsgünstigeren Ratenkredites beglichen.

Auf keinen Fall sollten Sie den Kopf einfach in den Sand stecken und den Dingen ihren Lauf lassen, denn dadurch wird sich Ihre Situation nur noch verschlimmern.   

Unseriöse Kreditangebote vermeiden

Wer sich – dem Anschein nach – in einer ausweglosen Lage befinden, der neigt zu unüberlegten Schnellschüssen und Panikreaktionen. Und so kann es passieren, dass man sich auf unseriöse wucherähnliche Kreditangebote einlässt, die die Situation nur verschlimmern. Behalten Sie deshalb einen kühlen Kopf und lassen Sie sich nicht durch das trügerische Gefühl, mit Aufnahme des neuen (viel zu teuren) Kredites könne man das Problem zumindest aufschieben, täuschen.

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Wie kann der Schuldnerberater bzw. Rechtsanwalt Ihnen helfen?

Suchen Sie in jedem Fall einen kompetenten Schuldnerberater oder Rechtsanwalt auf. Wer wird in einer solchen Lage besser reagieren können, als jemand, der sich berufsmäßig mit Problemen der genannten Art befasst? Verschaffen Sie sich dazu zunächst einen Überblick über die verschiedenen Beratungsangebote. Seriöse Anbieter setzen auf Preistransparenz. Bei Anwälten sollte der Fachanwaltstitel nicht fehlen.

Diese werden dann mit Ihnen zusammen die Situation erfassen und Lösungen für Sie suchen bzw. Lösungswege aufzeigen. Nicht immer muss der Weg über die Insolvenz beschritten werden. Der Berater wird ein solches Verfahren nur dann für Sie einleiten, wenn es wirklich keinen anderen Ausweg mehr gibt. Alternativen zur Insolvenz sind das Aufstellen von Zahlungsplänen, Ratenzahlungsvereinbarungen oder Vergleiche. Durch geschicktes Verhandeln können Gläubiger zum (Teil-)Verzicht bzw. Verzicht auf überhöhte Zinsen oder Mahnkosten bewegt werden. Dies kann häufig ausreichen, um finanzielle Belastungssituation zu bereinigen.

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Dr. V. Ghendler ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und mit seinem bundesweit tätigen Team auf die Entschuldung von Privatpersonen und Unternehmern spezialisiert.

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