Was passiert, wenn der Schuldner in der Insolvenz stirbt?
Eine nicht so häufige, aber durchaus vorkommende Frage stellt sich für die Beteiligten, wenn der Schuldner in der Insolvenz stirbt. Sowohl Gläubiger als auch die Erben bangen um Ihre Rechte und Ansprüche. Welchen Einfluss der Tod des Schuldners auf das Insolvenzverfahren und die Rechte und Ansprüche der Gläubiger und Erben hat, hängt maßgeblich vom Stadium des Verfahrens ab.
Daher erläutert Ihnen folgender Artikel, welche wesentlichen Rechtsfolgen mit dem Tod des Schuldners im Eröffnungsverfahren, Insolvenzverfahren und in der Wohlverhaltensperiode eintreten.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
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