Was tun bei drohender Strom-Sperre? Neuer Stromvertrag trotz Schufa?

Teurer Strom: Was tun bei drohender Sperre? Neuer Stromvertrag trotz Schufa?

Tipps für Schuldner von Energieversorgern


Die galoppierende Inflation und explodierende Energiekosten treiben immer mehr Menschen in die Schuldenfalle. Viele Energieversorger erhöhen derzeit drastisch ihren Strompreis.

Zwar plant die Bundesregierung für 2023 eine Strompreisbremse: Im Gespräch ist eine Deckung bei 40 Cent je Kilowattstunde für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Jahresverbrauchs. Verbraucher sollen ein vergünstigtes Basiskontingent erhalten. Für den darüber hinaus gehenden Verbrauch soll der normale Strompreis berechnet werden. Die Einzelheiten sind allerdings noch nicht geklärt.

Also was tun, wenn der Stromversorger die Preise erhöht und Sie Ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können? Die Frage stellt sich nicht nur für Hart IV- Empfänger sondern auch für viele andere Menschen, z.B. im Niedriglohnbereich.

Und auch wenn noch keine Sperre droht: Wie können Sie zu einem günstigeren Stromversorger wechseln und Ihre Kosten senken, obwohl Sie  Schufa-Einträge haben?

Mehr zu diesen Fragen erfahren Sie in diesem Beitrag.

 

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

Hilfe bei drohender Stromsperre

Auch Hartz 4 Empfänger müssen für Ihren  Haushaltsstrom selbst aufkommen, er wird nicht vom Amt getragen, Sie sind daher auf einen möglichst günstigen Stromanbieter angewiesen, um die Kosten aus Ihren Harz IV Leistungen bezahlen zu können. Da derzeit viele Stromversorger die Preise erhöhen, kommen viele Menschen in Bedrängnis. Leistungsbezieher haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  • Vereinbarung mit dem Stromversorger: Viele Stromversorger lassen sich auf eine Ratenzahlung rückständiger Forderungen ein, wenn Sie mit Ihnen das Gespräch suchen und einen finanziellen Engpass erläutern. Eine Stromsperre lässt sich so oft vermeiden. Diesn Weg sollten sowohl  Geringverdiener  als auch Haushalte mit Schulden und Harz-IV Bezieher vorrangig gehen.
  • Antrag beim Jobcenter auf Übernahme von Stromschulden: Offene Rechnungen für den Haushaltsstrom und eine drohende Sperre  sind eine Notlage. In dieser Situation können Harz IV-Empfänger vom Jobcenter ein zinsloses Darlehen erhalten.
    Dem Antrag wird in aller Regel stattgegeben, da es sich bei Strom um so genannten “unabweisbaren Bedarf” handelt. Ein solcher liegt immer dann vor, wenn der Bedarf  einmalig, notwendig und unausweichlich ist, er nicht aus eigenen Rücklagen bezahlt werden kann und eine Ablehnung gravierende Konsequenzen hätte, wie z.B. eine  Stromsperre. In der Regel wird gefordert, dass der Stromversorger eine Ratenzahlung bereits abgelehnt hat und die Sperre ernsthaft droht. Der Leistungsempfänger darf die Stromschulden auch nicht grob fahrlässig verursacht haben (Stichwort Verschwendung)  und sollte dazu bereit sein, zu einem günstigeren Stromtarif zu wechseln.


Wichtig zu wissen: Das Darlehen ist umgehend aus dem Harz-IV-Satz  zurückzuzahlen, d.h. es werden ab sofort zehn Prozent des Regelsatzes einbehalten!

Bild von einer Lampe

Sonderfall Stromheizung und Durchlauferhitzer

Eine Besonderheit gilt für Mieter, die Harz IV erhalten und mit Strom heizen müssen oder deren Warmwasserversorgung über den Haushaltsstrom läuft. Dies betrifft insbesondere:

  • Nachtspeicherheizungen
  • Sonstige Elektroheizungen
  • Durchlauferhitzer für Warmwasser
  • Elektrische Warmwasserboiler

Für sie kann das Jobcenter die Kosten für so genannten Mehrbedarf übernehmen. Dazu müssen Leistungsbezieher einen so genannten “Antrag auf Stromkostenübernahme wegen Mehrbedarfs” stellen.

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Günstigeren Stromvertrag abschließen

Gerade Haushalte, die jeden Cent zweimal umdrehen müssen, sollten sich auch rechtzeitig nach einem günstigeren Stromanbieter umsehen, um gar nicht erst in die Verlegenheit zu geraten, hohe Schulden beim Stromversorger aufzuhäufen.

Bei jedem Umzug in eine neue Wohnung greift zunächst einmal die so genannte Grundversorgung ein. So hat man zwar automatisch Strom, die Tarife sind aber i.d.R. sehr teuer.

Anbieter vergleichen

Es macht daher Sinn, beim Energieversorger nach anderen Tarifen zu fragen oder ganz zu einem günstigeren Versorger zu wechseln. Der Vergleich lohnt.

Achten sollten Wechselwillige insbesondere auf einen niedrigen Arbeitspreis (der Strompreis pro Kilowattstunde), eine günstige Grundgebühr (für Stromzähler, Bereitstellung usw.) und – insbesondere in der derzeitigen Lage eine Preisgarantie für einen bestimmten Zeitraum. Mehrwert- und Stromsteuererhöhungen sind allerdings i.d.R. von solchen Garantien nicht mit umfasst. Auch einen Wechselbonus, wie ihn Neukunden häufig erhalten, und eine kurze Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit sollten Sie im Auge haben.

Wichtig zu wissen: Für Harz IV-Bezieher ist ein ausgezahlter Sofortbonus allerdings ungünstig, da er den Hartz-4-Regelsatz mindern kann! Das Sozialgericht Dortmund hat entschieden, dass er als Einkommen zu werten und auf den Regelsatz anzurechnen sei  (Az.: S 32 AS 3072/19).

Bild von Scheinen und Münzen

 Neuer Stromvertrag trotz Schufa-Einträgen?


Doch was, wenn Sie negative Schufa-Einträge haben und deshalb – außer in der Grundversorgung – nicht so ohne Weiteres einen neuen Stromvertrag bekommen? Die meisten seriösen Stromanbieter fragen die Schufa Daten ab, wenn sie eine Neukunden-Anfrage erhalten.

Schufa-Auskunft und Eintrags-Löschung

Jeder Bürger hat einmal im Jahr Anspruch auf eine kostenlose Schufa-Selbstauskunft. Auf diese Weise können Sie überprüfen, welche Schufa-Einträge sie mglw, haben und ob diese auch korrekt sind.

Negative Schufa-Einträge können Sie ggf auch löschen lassen. Einerseits dann, wenn sie zu Unrecht erfolgt sind, z.B. aufgrund einer Namensverwechslung oder eines anderen Fehlers, weil z.B. eine bezahlte Rechnung irrtümlich als nicht bezahlt verbucht wurde. Sie sollten dazu die Schufa anschreiben und ggf. Beweise beifügen.

Bei Rechnungen von weniger als 1.000 Euro, die letztlich doch noch bezahlt werden. erfolgt oft ohnehin nach etwa einem Monat eine Löschung.  Nach 3 Jahren werden alle Einträge gelöscht, egal wie hoch der Wert war.

Speziell Für Fälle einer Restschuldbefreiung nach Privatinsolvenz hat das Schleswig-Holsteinische OLG sogar entschieden, dass von der Schufa die Löschung der Daten sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung des Gerichts über die Restschuldbefreiung verlangt werden kann (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 2. Juli 2021, Az. 17 U 15/21, Revision ist zugelassen).

Die Rolle des Schufa-Scores bei Neuverträgen

Eine große Rolle spielt bei der Anbieter-Suche Ihr persönlicher Schufa-Score: Liegt er über 97,5 spricht das für  hohe Bonität. Sie werden dann vermutlich überall einen neuen Stromvertrag erhalten. Werte unter 95 sprechen bereits für ein  leicht erhöhtes Forderungsausfall-Risiko. Die meisten Stromversorger bieten Ihnen aber auch noch einen Vertrag an, sofern der Score über 80 liegt. Darunter kann es dagegen schwierig werden, einen neuen Versorger zu finden.

Stromtarif mit Vorkasse

Wer einen niedrigen Schufa-Score hat, kann aber oft dennoch einen Neuvertrag erhalten, sofern er sich nach einem Tarif mit Vorkasse umsieht. Vorkasse-Anbieter, meist erkennbar an der Bezeichnung “Tarif mit kWh-Paket” sind oft auch günstiger.

Sie rechnen jährlich im Voraus einen bestimmten Betrag ab. Dafür ist es notwendig, dass Sie in etwa abschätzen können, wieviel Strom Sie im Jahr verbrauchen und das entsprechende kWh-Paket wählen. Sehen Sie dazu in Ihre alten Stromrechnungen, Als Faustregel können i.Ü. gut 2.000  kWh bei einem 2-Personen-Haushalt und mindestens 3.000 kWh bei einem, 4-Personen-Haushalt (ohne  Stromheizung und Durchlauferhitzer o.ä.) gelten, natürlich abhängig vom Nutzerverhalten, den vorhandenen Geräten usw.

Der Wechsel wird üblicherweise vom neuen Stromversorger durchgeführt. Sie müssen sich dazu mit dem bisherigen gar nicht in Verbindung setzen.

Vorsicht vor schwarzen Schafen

Von vermeintlich besonders billigen Anbietern mit unrealistisch niedrigen Preisen oder solchen, die sich – auch ohne Vorkasse – überhaupt nicht für Ihre Bonität interessieren, sollten Sie dagegen besser die Finger lassen.

Zu erkennen sind schwarze Schafe z.B. oft auch daran, dass die Konditionen unklar und nicht transparent sind, die Kommunikation schwierig ist, es z.B. keinen Telefonkontakt gibt, oder obskure Beratungs- oder Zusatzgebühren  gefordert werden. Vorsicht ist auch bei ganz neuen, nicht etablierten Anbieter geboten (Gefahr der Insolvenz).

Mann unterzeichnet Dokumente mit Kugelschreiber

Anwaltliche Hilfe

Unsere Kanzlei ist  auf die Beratung von Personen und Unternehmen in finanziell schwierigen Situationen spezialisiert.

Wenn Sie sehr hohe Schulden bei Stromversorgern und anderen Gläubigern aufgehäuft haben, die Sie nicht mehr tilgen können, kann auch die Privatinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz einen Ausweg bieten. Ihre  Schulden können dadurch nach nur drei Jahren gelöscht werden, egal wie hoch sie sind und wie viele Gläubiger Sie haben.

Ist ein Privatinsolvenzverfahren eröffnet, genießen Sie “Pfändungs- und Vollstreckungsschutz” (vgl. §§ 8889 InsO). Ihre Gläubiger dürfen Sie ab dann nicht mehr auf Zahlungen in Anspruch nehmen.

Wir begleiten Sie durch die Entschuldung,  führen Vergleichsverhandlungen mit Gläubigern,  erstellen ggf. einen Insolvenzplan oder bereiten den Insolvenzantrag vor und reichen ihn für Sie ein. Für jede Schuldensituation finden wir die passgenaue Lösung.

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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