Schuldnerberatung vom Anwalt: Die Lösung für finanzielle Probleme

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    Schuldnerberatung – Was erwartet mich?

    Sie haben Schulden angesammelt und merken seit einiger Zeit, dass Sie diese nicht mehr aus eigener Kraft zurückzahlen können? Dann ist es Zeit für eine Schuldnerberatung! Häufig meiden Schuldner das Aufsuchen professioneller Berater und verdrängen jahrelang die Thematik.

    Dazu gibt es jedoch kaum einen Grund, denn oftmals, wie auch in unserer Kanzlei, ist die erste Schuldnerberatung kostenlos. Der Mandant bekommt also von unseren Experten ohne Kostenrisiko den besten Weg aus den Schulden aufgezeigt und kann selbst in Ruhe entscheiden, ob und wann er die anwaltliche Schuldnerberatung in Anspruch nehmen möchte. Erst wenn man seine Möglichkeiten kennt, ist eine schuldenfreie Zukunft greifbar.


    In erster Linie verfolgt eine Schuldnerberatung folgende drei Ziele:

    1. Professionelle Beratung insbesondere zur Findung des richtigen Entschuldungsweges (Außergerichtlicher Vergleich, Regel- oder Privatinsolvenz, Insolvenzplan)
    2. Pfändungsschutz (vgl. auch §§ 88, 89 InsO) zur Entlastung der persönlichen Situation des Mandanten
    3. Durchführung der Entschuldungsmaßnahme und fortlaufende Beratung des Mandanten

    Ergebnis: Befreiung von allen Schulden


    Hier erhalten Sie alle nötigen Informationen rund um unsere anwaltliche Schuldnerberatung, deren Ziele und Abläufe und wie Sie letzten Endes von Ihren Schulden befreit werden können.

    Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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    Video – Schuldnerberatung durch einen Anwalt – Ziele und Vorteile kurz erklärt

    Schuldnerberatung: Ablauf und Dauer

    Bei einer Schuldnerberatung kommen in der Regel vier verschiedene Entschuldungsvarianten in Betracht:

    1. Außergerichtlicher Vergleich
    2. Privatinsolvenz
    3. Regelinsolvenz
    4. Insolvenzplan

    Aufgabe der Schuldnerberatung ist es, den am besten geeigneten Entschuldungsweg zu empfehlen und die entsprechenden Maßnahmen durchzuführen. Worum es bei den jeweiligen Verfahren geht und was Sie als Schuldner dabei zu erwarten haben, erfahren Sie im Folgenden:

    Außergerichtlicher Schuldenvergleich

    Der außergerichtliche Schuldenvergleich ist der gängige Weg der Entschuldung in Fällen, in denen unser Mandant entweder aus eigener Kraft, oder aber auch durch fremde Hilfe, in der Lage ist, den Gläubigern ein Angebot zu unterbreiten. 

    Ablauf

    Der außergerichtliche Vergleich läuft wie folgt ab: 

    • Kostenfreie Erstberatung durch einen erfahrenen Schuldnerberater
    • Ermittlung aller Gläubiger durch Abfragen bei den Wirtschaftsauskunfteien Schufa, ICD und Boniversum
    • Vorbereitung Ihres Angebotes unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation
    • Vergleichsberatung zur Ausarbeitung des endgültigen Angebots und Klärung Ihrer Fragen – Sie haben das letzte Wort und geben die Freigabe
    • Vergleichsvorschlag an die Gläubiger
    • Auswertung und eventuelle Nachverhandlung
    • Abschlussberatung
    • Zahlungsaufnahme oder bei Auftrag: gerichtlicher Vergleich mit Zustimmungsersetzung

    Dauer

    Wir führen Ihre außergerichtlichen Schuldenvergleich in der Regel innerhalb eines Zeitraums von 4 Monaten durch. Daran schließt sich dann entweder eine Einmalzahlung oder ein Ratenzahlungsplan an Ihre Gläubiger an. Bei einer Ratenzahlung werden die Zahlungsangebote unserer Mandanten meist auf 3 oder 5 Jahre angelegt.

    Mehr zum außergerichtlichen Vergleich finden Sie hier.

    Privatinsolvenz

    Die Privatinsolvenz ist der häufigste Weg einer Entschuldung. Im Gegensatz zum außergerichtlichen Vergleich sind Sie hier nicht vom guten Willen Ihrer Gläubiger abhängig, sondern werden durch das Insolvenzverfahren selbst von Ihren Schulden befreit. Bei der Schuldnerberatung wird daher genau geprüft, ob die Privatinsolvenz auch für Sie die beste Maßnahme ist.

    Ablauf

    Die Einleitung der Privatinsolvenz dauert etwa 6-8 Wochen und läuft wie folgt ab: 

    • Kostenfreie Erstberatung durch einen erfahrenen Schuldnerberater
    • Ermittlung aller Gläubiger durch Abfragen bei den Wirtschaftsauskunfteien Schufa, ICD und Boniversum
    • Erstellung der Bescheinigung nach § 305 InsO
    • Wir erstellen Ihren Privatinsolvenzantrag gem. § 13 Abs. 1 InsO
    • Abschlussberatung zur Klärung aller offenen Fragen
    • Eröffnung Ihres Insolvenzverfahrens

    Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, werden alle Pfändungen aufgehoben. Ihre Gläubiger dürfen Sie ab dann nicht mehr zu einer Zahlung auffordern oder Sie anderweitig belästigen. Sollte diese trotzdem nicht davon ablassen, ist Ihr Insolvenzverwalter der richtige Ansprechpartner. Dieser wird Ihnen mit Ihrem Eröffnungsbeschluss zugewiesen.

    Hier finden Sie zudem weitere Hinweise zum Thema Kontopfändung bzw. Lohnpfändung.

    Auf Grundlage Ihres Nettoeinkommens und der bestehenden Unterhaltspflichten wird der im Insolvenzverfahren bei Ihnen pfändbare Betrag berechnet. Sie bezahlen nur noch den monatlich pfändbaren Betrag. An Ihre Gläubiger direkt müssen und sollen Sie nicht mehr zahlen.

    Über Ihr pfändungsfreies Einkommen dürfen Sie weiterhin frei verfügen. Denkbar ist also beispielsweise auch, ab dann wieder Vermögen anzusparen. In vielen Fällen ist sogar erst gar nichts pfändbar, sodass Sie Ihr Einkommen weiterhin in voller Höhe beziehen können. Unseren Pfändungsrechner finden Sie hier.

    Dauer

    Als erfahrene Schuldnerberatung können wir eine Privatinsolvenz durchschnittlich innerhalb von zwei Monaten einleiten. Dies gilt bei einer sofortigen Bezahlung oder auf Basis von Beratungshilfe. Bei Ratenzahlung erfolgt sie nach der letzten Ratenzahlung.   

    Das Privatinsolvenzverfahren bzw. die sog. Wohlverhaltensperiode dauert:

    • 3 Jahre,
    • 5 Jahre
    • oder 6 Jahre
    Dauer bis zur Restschuldbefreiung Voraussetzungen
    3-jährige Insolvenz Rückzahlung von 35 % der Schuldensumme und der Verfahrenskosten innerhalb dieser 3 Jahre (Hier geht es zu unserem 3-Jahres-Rechner)
    5-jährige Insolvenz Rückzahlung der Verfahrenskosten innerhalb dieser 5 Jahre (meist zwischen 1800,- und 2500,- €) (Hier geht es zu unserem 5-Jahres-Rechner)
    6-jährige Insolvenz Unabhängig von der Möglichkeit der Rückzahlung erfolgt die Restschuldbefreiung spätestens nach 6 Jahren

    Im Anschluss an die Wohlverhaltensperiode ergeht Ihre Restschuldbefreiung gem. § 301 InsO. Das bedeutet, dass Ihre Schulden nach 3, 5 oder 6 Jahren gelöscht werden. Das Insolvenzverfahren ist damit beendet.

    Mehr zur Privatinsolvenz erfahren Sie hier.

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    Regelinsolvenz

    Die Regelinsolvenz ist das richtige Verfahren für Selbstständige und Freiberufler. Hier zielt die Schuldnerberatung neben der sicheren Entschuldung auch darauf ab, ggf. eine private Haftung des Geschäftsführers bzw. Unternehmers zu vermeiden.

    Ablauf und Dauer

    Die Regelinsolvenz verläuft im Grunde wie die Privatinsolvenz. Auch Ihre Dauer entspricht dem Privatinsolvenzverfahren. Die Verkürzung auf 3 oder 5 Jahre ist auch hier möglich. Grundsätzlich gibt jedoch zwei wichtige Unterschiede zwischen Regel- und Privatinsolvenz:

    Fiktives Einkommen

    Als Selbstständiger verfügen Sie natürlich nicht über ein festes Einkommen, sondern machen Umsätze bzw. Gewinne. Der bei Ihnen pfändbare Betrag wird daher anhand des sog. “fiktiven Einkommens” berechnet. Das bedeutet, dass das feste Einkommen einer Ihnen vergleichbar qualifizierten Person (Ausbildung/Studium etc.) herangezogen wird. Sie müssen sich also fragen:

    “Wie hoch wäre mein monatliches Nettoeinkommen voraussichtlich, wenn ich meine Selbstständigkeit niederlegen und eine Festanstellung annehmen würde?”

    Der dann (fiktiv) pfändbare Betrag wird unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Umsätze/Gewinne fällig. Regelmäßig führt der Selbstständige diesen monatlich an seinen Insolvenzverwalter ab.

    Weitere Informationen zum fiktiven Einkommen bei Selbstständigen

    Weiterführung der Selbstständigkeit

    Im Rahmen des Regelinsolvenzverfahrens wird beurteilt, ob Sie eine Freigabe für Ihre Selbstständigkeit erhalten. 

    Dabei wird eine Abwägung zwischen der Wirtschaftlichkeit Ihrer Selbstständigkeit und einer für Sie realistisch möglichen Arbeitnehmertätigkeit herangezogen. Oft ist die selbstständige Tätigkeit lukrativer, sodass Sie mit einer Freigabe rechnen können. 

    Auch hier erfolgt nach abgeschlossener  Wohlverhaltensperiode die Restschuldbefreiung gem. § 301 InsO. Sie sind somit schuldenfrei.

    Mehr zur Regelinsolvenz

    Insolvenzplan

    Nicht jede Schuldnerberatung zieht den Insolvenzplan überhaupt in Betracht. Der Insolvenzplan ist die schnellste, aber auch komplexeste Variante der Entschuldung. Daher erfahren Sie hier die umfangreichste Betreuung von unserer Schuldnerberatung. Ihr Insolvenzplan wird individuell auf Sie zugeschnitten, so dass die besten Erfolgsaussichten bestehen. 

    Ablauf

    • kostenfreie Erstberatung durch einen erfahrenen Schuldnerberater
    • Ermittlung aller Gläubiger durch Abfragen bei den Wirtschaftsauskunfteien Schufa, ICD und Boniversum
    • Zuweisung eines persönlichen, juristischen Schuldnerberaters als fester Ansprechpartner
    • “Kick-Off-Meeting” telefonisch, per Videochat (Skype) oder persönlich: Wir geben Ihnen eine Einschätzung der Erfolgsaussichten des Entschuldungsplans
    • Einreichung des Insolvenzantrags
    • Strategische Planung und Vorbereitung des Insolvenzplans
    • Nach ca. 7 Wochen: Beantragung der Durchführung des Insolvenzplans
    • Ihr Abstimmungstermin bei Gericht in Anwesenheit unserer Experten
    • Vorgezogene Beendigung des Insolvenzverfahrens gem. § 258 InsO.

    Dauer

    Der Insolvenzplan ermöglicht eine Entschuldung binnen 4-12 Monaten. Nach maximal einem Jahr ist das Insolvenzverfahren bei einem erfolgreichen Plan beendet. Aufgrund des juristisch Anspruchsvollen Verfahrens bieten nur wenige Schuldnerberatungen den Insolvenzplan überhaupt an. Als Kanzlei mit zwei Fachanwälten für Insolvenzrecht können wir jedoch alle aufkommenden Fragen beantworten.

    Mehr zum Insolvenzplan erfahren Sie hier.

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    Exkurs: Kontoüberziehung und Dispo – schnelle Finanzspritze oder Schuldenfalle?


    Bei vielen Menschen ist am Ende des Geldes noch zu viel  Monat übrig und sie benötigen kurzfristig zusätzliche Mittel. Die Lösung, einfach das Konto zu überziehen, also mehr auszugeben als an Guthaben vorhanden ist, liegt dann nahe: Die Ausgaben können so schnell gedeckt werden. Allerdings stehen auf dem Konto nunmehr rote Zahlen – der Kunde verschuldet sich  bei seiner Bank.  Wir geben einen Überblick, was bei Kontoüberziehungen zu beachten ist und wo Gefahren lauern.

    Konto eigenmächtig überziehen

    Ein Girokonto eigenmächtig zu überziehen ist in vielen Fällen möglich, es wird von den Geldhäusern manchmal kurzzeitig stillschweigend geduldet.

    Kommt es aber wiederholt oder über längere Zeit vor, so wird die Bank Sie alsbald auffordern, Ihr Konto auszugleichen. Außerdem drohen hohe Zinsen sowie im schlimmsten Fall eine Kontosperre oder –kündigung, ggf. auch ein Schufa-Eintrag.

    Besser ist es daher, rechtzeitig das Gespräch mit Ihrer Bank zu suchen, wenn abzusehen ist, dass es finanziell einmal eng werden könnte.

    Der Dispositionskredit

    Vielen Kunden, bei denen regelmäßige Zahlungseingänge zu verzeichnen sind,  räumen Banken einen so genannten Dispositionskredit (“Dispo“) ein. Das Konto darf dann monatlich um einen von der Bank vorgegebenen Betrag überzogen werden. Grundsätzlich gilt: Je höher das Einkommen und die Kreditwürdigkeit, desto höher der „Dispo“.

    Die Dispo-Zinsen liegen allerdings ganz erheblich höher als die Zinsen, die für  einen herkömmlichen  Bankkredit mit regelmäßig rückzahlbaren Raten zu zahlen wären. Sie sind oft zweistellig. Auch werden schon bei nur ganz kurzzeitiger Kontoüberziehung Zinsen fällig. Dies führt dazu, dass sich bei häufigerer Inanspruchnahme des Dispos über das Quartal schnell hohe Zinsforderungen aufsummieren.

    Für Dispokredite sichern sich Banken auch meist ein Pfandrecht an anderen bei ihnen geführte Konten des Kunden (Tagesgeld, Depots usw.)  Der Dispo sollte aus diesen Gründen nur in Ausnahmefällen bzw. kurzfristig genutzt werden und keinesfalls eine Dauerlösung sein.

    Sonderfall Dispo-Überziehung

    Manche Bankkunden kommen aber auch mit dem Dispositionskredit nicht aus und überziehen selbst diesen. Statt der von der Bank eingeräumten 2.000 Euro geben sie beispielsweise 2.500 Euro aus. Dies führt nicht nur zu noch höheren Überziehungszinsen. Es folgt sehr wahrscheinlich auch ein Schreiben mit der Aufforderung zum Kontoausgleich. Zudem stehen eine Kontosperre bzw. –kündigung sowie ein Schufa-Eintrag im Raum.

    Unser Rat:

    Bankkunden, die schon länger regelmäßig den Dispo nutzen, sollten über eine Umschuldung nachdenken, etwa einen Raten- oder Rahmenkredit. Beim Ratenkredit werden regelmäßige monatliche Rückzahlungen fällig. Schulden lassen sich so systematisch abbauen.  Beim Rahmenkredit ist nicht zwingend regelmäßig ein Teil der Schulden zurückzuzahlen, es ist aber zu empfehlen, dies zu tun, um aus der Verschuldung wieder herauszukommen.

    Auch sollte im Fall der Umschuldung natürlich fortan auf die Inanspruchnahme des Dispo verzichtet  bzw. zumindest der Disporahmen deutlich reduziert werden, um nicht erneut in die Schuldenfalle zu geraten.

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    Schuldnerberatung: Feststellung der Gläubiger

    Die Schuldnerberatung ist auch dafür zuständig, ein vollständiges Verzeichnis Ihrer Gläubiger zu erstellen. Als Gläubiger werden alle Personen oder Unternehmen bezeichnet, die dazu berechtigt sind, eine Forderung von Ihnen zu verlangen. Typische Gläubiger sind:

    • Banken
    • Krankenversicherungen
    • Finanzämter
    • Telefon- und Stromanbieter
    • Vermieter

    Dabei ist es egal, ob Sie von diesen bereits gemahnt wurden oder im Zahlungsverzug sind. Meist reagieren Gläubiger mit folgenden Maßnahmen auf ausbleibende Zahlungen:

    • Zahlungserinnerung
    • Mahnung
    • Gerichtliches Mahnverfahren gem. §§ 688 ff. ZPO
    • Klage
    • Zwangsvollstreckung

    Sollte dies bei Ihnen bereits der Fall sein, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Unsere Schuldnerberatung teilt Ihnen im Rahmen unserer kostenfreien, unverbindlichen Erstberatung mit, ob und inwiefern eine Entschuldung in Frage kommt.

    Mehr zu den typischen Verhaltensweisen Ihrer Gläubiger

    Wer kann eine Schuldnerberatung beanspruchen?

    Eine Schuldnerberatung kann grundsätzlich von allen Menschen in Anspruch genommen werden.

    Ob Sie Arbeitnehmer, arbeitslos, selbstständig, Rentner oder Beamter sind macht keinen Unterschied. Auch ausländische Staatsbürger sind davon nicht ausgenommen.

    Allerdings lassen sich Insolvenzverfahren nur dann einleiten, wenn Sie zu Beginn des Verfahrens einen festen Wohnsitz in Deutschland nachweisen können. Zu einem späteren Zeitpunkt können Sie das Land in der Regel auch problemlos wieder verlassen.

    Der richtige Zeitpunkt

    Unsere jahrelange Erfahrung mit über 20.000 betreuten Fällen hat immer wieder gezeigt: 

    Die meisten Menschen setzen sich viel zu spät mit Ihrer Schuldensituation auseinander.

    Meist bewerten Schuldner Ihre Situation emotional, das heißt: Erst wenn der Druck der Gläubiger zu hoch wird, wird eine Schuldnerberatung aufgesucht. So verlieren Sie jedoch viele Monate, wenn nicht sogar Jahre, denn:

    Je früher Sie die richtige Maßnahme ergreifen, desto schneller haben Sie wieder die berühmte “weiße Weste” und sind von Ihren Schulden befreit.

    Ob bei Ihnen eine Zahlungsunfähigkeit besteht können Sie anhand folgender Kriterien beurteilen:

    • Bestehen Zahlungsrückstände, die Sie in absehbarer Zeit nicht begleichen können?
    • Wurden bereits Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet?
    • Hatte Sie bereits Kontakt mit Gerichtsvollziehern?

    Wenn Sie Ihre Schulden nicht mehr aus eigener Kraft begleichen können, sollten Sie schnellstmöglich eine Schuldnerberatung aufzusuchen. In unserem Hause ist die Erstberatung daher kostenfrei. Der Schuldner soll zunächst einmal einen Überblick über seine Optionen bekommen. Wir können Ihnen als Kanzlei mit dem Titel “Fachanwalt für Insolvenzrecht” genau sagen, ob es in Ihrer Situation an der Zeit für eine professionelle Maßnahme zur Entschuldung ist.

    Hier finden Sie weitere Informationen zu der Frage, ob und wann der richtige Zeitpunkt für eine Schuldnerberatung gegeben ist.

    Unser Team für Ihre Schuldnerberatung:

    Dr. Veaceslav Ghendler

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    Fachanwalt für Insolvenzrecht und Partner
    Andre Kraus

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    Fachanwalt für Insolvenzrecht und Partner
    Johanna Hermann

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    Rechtsanwältin
    Alexander Blaj

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    Dipl. Jurist und Schuldnerberater
    Lennart Haag

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    Dipl. Jurist
    Simon Gerber

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    Wiss. Mitarbeiter
    Henryk Musolf

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    Zertifizierter Schuldnerberater

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    Merkmale einer unseriösen Schuldnerberatung

    • KEINE BESPRECHUNG ALLER ENTSCHULDUNGSARTEN

      Jede seriöse Schuldnerberatung beginnt mit einer umfassenden Beratung zu allen Entschuldungswegen:

      • Privatinsolvenz
      • Regelinsolvenz
      • Schuldenvergleich
      • Insolvenzplan

      Suggestionen oder Tendenzen wie „die Insolvenz ist schlecht“ werden nicht angewendet. Die Mitarbeiter des Schuldnerberaters erläutern Ihnen geduldig die gängigen Entschuldungswege – denn nicht immer ist ein Vergleich die beste Entschuldungsart.

    • KEINE STAATLICHE ANERKENNUNG

      Ein Schuldnerberater sollte entweder als Anwalt eine „geeignete Person“ nach § 305 InsO sein oder ein Zertifikat als „geeignete Stelle“ nach § 305 InsO haben. Für eine erhöhte Qualifikation spricht zudem der Titel „Fachanwalt für Insolvenzrecht“ – insbesondere wegen des Erfordernisses der fortlaufenden Fortbildung (15 Stunden im Jahr nach FAO).

    • KEINE SELBSTSTÄNDIGE BEARBEITUNG

      Unseriös ist aus unserer Sicht, wenn ein Schuldnerberater selbst keine Bescheinigung nach § 305 InsO ausstellen kann. Ein seriöser Schuldnerberater sollte alle Entschuldungsschritte selbst durchführen können. Oftmals wird zur Erteilung der Bescheinigung nach § 305 InsO auf einen anderen Rechtsanwalt verwiesen und so die Kosten in die Höhe geschraubt. Außerdem übernimmt der Schuldnerberater in diesen Fällen keinerlei rechtliche Verantwortung. Achten Sie auf eine Formulierung wie: „Die (…) GmbH übt keinerlei Rechtsberatung aus und erbringt ausschließlich Dienstleistungen kaufmännischer und wirtschaftlicher Art.“

    • HERABSETZUNG DER INSOLVENZ

      Aus unserer Sicht ist es bedenklich, wenn die Privatinsolvenz tendenziös negativ dargestellt und der Vergleich als „einziger Ausweg“ gelobt wird. Die Privatinsolvenz ist oftmals der einzige Ausweg für Schuldner, die finanziell keine Möglichkeit haben, ihren Gläubigern eine Rückzahlung anzubieten. Falls Sie merken, dass die Entschuldung durch Privatinsolvenz, Regelinsolvenz oder Insolvenzplan bei einer Beratung nicht angesprochen oder überraschend kurz überflogen wird, sollten Sie sehr stutzig werden.

      Wird Ihnen ein Vergleich ohne reelle Aufzeigung von Alternativen empfohlen und die Insolvenz merklich negativ dargestellt, geht es dem Schuldnerberater unserer Meinung nach nicht um Ihre Schuldenfreiheit, sondern um einen lukrativen Verdienst.

    • KEINE KOSTENFREIE UND UNVERBINDLICHE ERSTBERATUNG

      Es ist unserer Meinung nach wichtig, dass Schuldner kostenfrei und unverbindlich zu ihrer Schuldensituation und allen einschlägigen Entschuldungsalternativen beraten werden: der Privatinsolvenz, der Regelinsolvenz, dem Vergleich und dem Insolvenzplan. Alle Alternativen sollten vom Schuldnerberater auch durchführbar sein. Sie sollten Ihre ersten rechtliche Fragen stellen können. Besprochen werden sollten dabei nicht nur die Kosten des Schuldnerberaters.

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    Vorteile anwaltlicher Schuldnerberatung:

    Häufig stellen sich Schuldner die Frage, welche der gängigen Schuldnerberatungsstellen für Sie die richtige ist. Zwar bieten öffentliche Schuldnerberatungen Ihre Hilfe meist kostenlos an – allerdings ist dies auch mit einem geringeren Leistungsumfang und teilweise fehlender rechtlicher Fachkenntnisse verknüpft. Zudem kann auch eine anwaltliche Schuldnerberatung mit Hilfe eines Beratungshilfescheins kostenfrei sein.

    Einen Überblick über die verschiedenen Schuldnerberatungsstellen gibt Ihnen folgende Tabelle:

    Anwaltliche SchuldnerberatungÖffentliche SchuldnerberatungGewerbliche Schuldnerberatung“Auf eigene Faust”
    KompetenzAlle Entschuldungsarten:
    Privatinsolvenz, Regelinsolvenz, Außergerichtlicher Vergleich, Planinsolvenz
    Nur Privatinsolvenz und abgeschwächte Form des VergleichsAlle Entschuldungsarten, aber: Keine rechtliche Beratung, da Verstoß gegen das RDG droht (oft: Haftungsausschluss im Impressum)
    Zudem: Oft tendenziöse Beratung zu außergerichtlichem Vergleich, da lukrativer
    Nein;
    Es droht die Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 Abs. 1 InsO;

    Einlegung einer Privatinsolvenz “auf eigene Faust” rechtlich nicht möglich

    Außergerichtliche Vergleiche meist nur bei anwaltlicher Begleitung mit Aussicht auf Erfolg

    DauerSofort1-2 JahreSofortSofort, jedoch ohne Vorkenntnisse hoher Zeitaufwand und psychische Hemmschwelle
    KostenFestpreis für die gesamte Entschuldung (meist zwischen 600,- € und 1200,- € – Ratenzahlung möglich);
    Bei Beratungshilfeschein: kostenlos
    KostenlosKostenpflichtig + unerwartete Zusatzkosten wenn rechtliche Handlungen nötig werdenKostenlos
    HaftungWir übernehmen die volle anwaltliche GewährVgl. anwaltliche SchuldnerberatungNein, meist Haftungsausschluss im Impressum, daher EigenhaftungEigenhaftung
    EigenaufwandKaum; Alle wesentlichen Vorbereitungen werden von uns übernommenOftmals nur Teilnahme an einem Kurs zur Entschuldung;
    Eigene Anschreiben und Vorbereitung nötig
    Vgl. anwaltliche SchuldnerberatungDer gesamte Arbeitsaufwand fällt auf Sie zurück

    Unter diesem Link finden Sie weitere Informationen zu den Vorteilen einer anwaltlichen Schuldnerberatung.

    Ihr Weg aus den Schulden

    Entschuldungswege

    Gehen Sie den Fragenkatalog durch und ermitteln Sie Ihre passende Entschuldungsalternative!

    • Außergerichtlicher Schuldenvergleich
    • Insolvenzplan
    • Privatinsolvenz
    • Regelinsolvenz
    Ein elektronischer Fragenkatalog kann keine persönliche Beratung ersetzen – kontaktieren Sie uns zu einer kostenfreien Erstberatung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

    Bestehen Schulden?

    Kosten der Schuldnerberatung

    Im Rahmen unserer anwaltlichen Schuldnerberatung entstehen zum einen (bei einem Insolvenzverfahren) Verfahrenskosten und zum anderen Kosten durch das anwaltliche Honorar. Wir kommen unseren Mandanten stets entgegen und finden für jeden Fall eine Lösung, um die Entschuldung schnellstmöglich in die Wege zu leiten.

    Das anwaltliche Honorar

    Unser anwaltliches Honorar für Ihre Entschuldung ist stets ein Festpreis.

    Unter Umständen wird dieses Honorar sogar vom Staat übernommen. Mit Hilfe eines Beratungshilfescheins ist dies möglich. Ob und wie Sie einen Beratungshilfeschein beantragen können, erfahren Sie hier.

    In Fällen, in denen ein Beratungshilfeschein nicht gewährt wird, kommen wir unseren Mandanten gerne entgegen:

    Dazu bieten wir unseren Mandanten faire Ratenzahlungen an, damit jeder die Chance auf eine schnelle Entschuldung nutzen kann. Während Sie die Raten begleichen, bereiten wir Ihre Entschuldung umfassend vor, ermitteln also Ihre Gläubiger und nehmen zu diesen bereits Kontakt auf. 

    Einen Überblick über unser anwaltliches Honorar verschafft Ihnen unser Kostenrechner.

    Die Verfahrenskosten

    Wenn Ihre Entschuldung durch ein Insolvenzverfahren in die Wege geleitet wird, fallen dafür Verfahrenskosten bei Gericht an. Dabei handelt es sich meist um einen Betrag zwischen 1800,- € und 2500,- €.

    Sie müssen diese Kosten jedoch nicht sofort bezahlen. Wir beantragen für Sie eine Stundung der Gerichtskosten, sodass diese regelmäßig erst nach Ihrem Insolvenzverfahren und in Raten zu begleichen sind. Sofern Sie nach erfolgtem Insolvenzverfahren nur ein geringes Einkommen haben, brauchen Sie gar nichts zu zahlen (sogenannte Nullraten).

    Bei einem außergerichtlichen Vergleich fallen für Sie gar keine Verfahrenskosten an.

    Kostenrechner

    Unsere Preise sind FESTPREISE - berechnen Sie Ihr Endhonorar schon jetzt:

    0,- €

    Bei Beratungshilfe werden wir KOSTENLOS für Sie tätig. Gerne kann unser Honorar auch in RATEN getragen werden.

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    Wir unterstützen Sie bei Ihrer Entschuldung

    Gerne kann unsere Kanzlei Sie der Entschuldung unterstützen. Um für Sie tätig werden zu können, benötigen wir die Auftragsunterlagen ausgefüllt zurück.

    Laden Sie sich die Auftragsunterlagen runter und  lassen Sie sie uns ausgefüllt zukommen:

    • per E-Mail (info@anwalt-kg.de) oder
    • per Fax (0221 – 6777 005-9) oder
    • per Post (KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, Aachener Straße 1, 50674 Köln).

    Wenn Sie weitere Fragen haben oder Hilfe beim Ausfüllen der Unterlagen benötigen, erreichen Sie uns zu unseren Öffnungszeiten unter unserer Beratungsnummer. Unser Team steht Ihnen bei Fragen zur Entschuldung gerne zur Verfügung. Nach dem Erhalt Ihrer Unterlagen werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen. Gerne können Sie uns auch vor der Mandatierung telefonisch kontaktieren und sich im Rahmen eines kostenlosen Beratungsgespräches informieren.

    Privatinsolvenz Unterlagen zum Download

    Regelinsolvenz Unterlagen zum Download

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    2 Kommentare
    1. Nicole
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren
      Ich habe eine Frage was ist wenn jemand eine Privatinsolvenz beantragt hat dem Anwalt 600 Euro gezahlt hat und nach einem Jahr ist immer noch nichts passiert ?? Der Anwalt sagt wenn er wieder tätig werden muss dann muss er das in Rechnung stellen und ein Insolvenzberater hat sich bis heute ein Jahr später weder gemeldet noch sonst irgendwas. Alle gläubiger haben natürlich sowohl Lohn als auch Konto gepfändet. Alle Unterlagen sind jetzt keine ahnung wo oder besser gesagt wir haben keine ahnung wer diese momentan hat. Kann man einen anderen Anwalt suchen und alles nochmal beantragen?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        es ist sehr bedauerlich, dass sie eine derart schlechte Erfahrung mit einem Anwalt machen mussten. Ein Insolvenzantrag kann in weniger als zwei Monaten vorbereitet und gestellt werden.
        Grundsätzlich ist es in jeder Phase des Mandats möglich, das Mandat wieder zu entziehen. Ob eine Rückerstattung des bereits gezahlten Honorars möglich ist, hängt vom Einzelfall ab.
        Auch ist es möglich, fehlende Unterlagen neu zu beantragen.

        Gerne biete ich Ihnen ein kostenloses Erstberatungsgespräch an. Nutzen Sie hierzu einfach unser Terminvereinbarungs-Formular oder rufen Sie uns unter 0221 – 6777 0055 an.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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