Schuldnerberatung in Hamburg

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    • Sie haben Angst vor Klagen, Mahnungen und Vollstreckungsbescheiden 
    • Die Bank genehmigt Ihnen keine neuen Kredite 
    • Sie hatten bereits Besuch vom Gerichtsvollzieher 
    • Sie haben keinen Überblick mehr über Ihre Einnahmen und Ausgaben
    • Sie wollen Ihre Schuldenlast endlich beseitigen

    Dann kontaktieren Sie unsere Schuldnerberatung in Hamburg noch heute. In einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung erklären wir Ihnen, wie Sie am schnellsten aus der Schuldenfalle kommen.

    Statistiken zur Verschuldung in Hamburg und Deutschland

    Die Privatinsolvenzen sind 2017 deutschlandweit das siebte Mal in Folge zurückgegangen. Im vergangenen Jahr meldeten 94.079 Privatpersonen eine Insolvenz an – das sind so wenige wie seit 2004 nicht mehr. Damit verringert sich die Zahl im Vergleich zum Jahr 2016 um 6,8 Prozent. 

    Der Hauptgrund für den erneuten Rückgang bei den Verbraucherinsolvenzen ist die weiterhin günstige Situation der Privatpersonen. Sie profitieren von besseren Arbeitsmarktbedingungen mit sinkender Arbeitslosigkeit und steigenden Löhnen. Dennoch leben unzählige Menschen aufgrund von geringem Einkommen ständig auf der Schwelle zur Überschuldung.

    In Hamburg kamen auf 100.000 Bürger 155 Insolvenzen. Damit liegt die Hansestadt über dem Bundesdurchschnitt, der bei 114 Insolvenzen pro 100.000 Einwohnern liegt.  

    Schuldenanalyse vom Fachanwalt

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    Der Weg aus den Schulden  

    In Deutschland sind in etwa sieben Millionen Menschen hoch verschuldet. Viele Betroffene glauben, dass ihre Ausgangslage hoffnungslos ist. Das ist jedoch ein Irrtum! Es gibt einen Weg aus der Schuldenfalle!

    Nach der kostenlosen Erstberatung analysieren wir Ihre finanzielle Situation und kontaktieren Ihre Gläubiger. Anschließend planen wir mit Ihrer Hilfe den Weg raus aus den Schulden. Dabei spielt es keine Rolle, ob für Sie ein außergerichtlicher Vergleich oder ein Insolvenzverfahren in Frage kommt wir sind an Ihrer Seite!

    Der außergerichtliche Vergleich

    Unser Ziel ist, dass Sie so schnell wie möglich Schuldenfrei werden! Eine Möglichkeit ist der außergerichtliche Vergleich. Sie übergeben uns dafür nahezu die gesamte Korrespondenz. Nach einer außergerichtlichen Einigung zahlen Sie den Gläubigern einen vereinbarten Betrag in monatlichen Raten. Dabei dürfen diese Zahlungen Sie selbstverständlich nicht in weitere finanzielle Schwierigkeiten bringen – darauf achten wir. 

    Das Insolvenzverfahren

    Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, stellen wir für Sie den Insolvenzantrag und begleiten Sie bis zum Ende des Verfahrens. 

    Mit der Privatinsolvenz (auch Verbraucherinsolvenz genannt)  werden Sie in drei, fünf oder maximal sechs Jahren schuldenfrei. Dafür müssen Sie über den jeweiligen Zeitraum einen Teil Ihres Einkommens abgeben. 

    Bei der Privatinsolvenz 

    • verlieren Sie die gesamte Schuldenlast
    • verfügen Sie über einen sofortigen Pfändungsschutz

    Die Privatinsolvenz: Vorteile

    Viele Schuldner können keine weiteren Zahlungen an ihre Schuldner leisten, weil das Einkommen auch bei bei niedrigeren Ratenzahlung nach einem Vergleich nicht ausreicht. In solchen Fällen ist ein Verbraucherinsolvenzverfahren aufgrund der Restschuldbefreiung ein möglicher Weg aus der Schuldenfalle. Sie werden schuldenfrei, und dabei ist es ganz egal, wie hoch Schulden waren oder die Rückzahlungen an die Gläubiger sind. 

    Durch die Privatinsolvenz können Sie absehen, ab wann Sie schuldenfrei sind. Die Restschuldbefreiung tritt nach maximal sechs Jahren ein. Bei einer freiwilligen Rückzahlung eines Teils der Schulden tritt die Restschuldbefreiung schon nach drei oder fünf Jahren ein. Nachdem das Verbraucherinsolvenzverfahrens eröffnet wurde, haben die Gläubiger kein Recht mehr gegen Sie zu vollstrecken – es tritt der sogenannte Pfändungsschutz ein, zudem besteht  keinerlei Rückzahlungszwang.

    Durch die gesetzlichen Pfändungsschutzbeträge führt das Insolvenzverfahren in vielen Fällen dazu, dass Ihnen ein höheres Einkommen zur Verfügung steht. Der Insolvenzverwalter schützt Sie vor jeglichen Vollstreckungen oder Pfändungen durch Gläubiger. Das Existenzminimum wird durch die Pfändungsfreigrenzen geschützt.

    Gläubiger lassen Sie meist nach unserem ersten Anschreiben und spätestens nach der Eröffnung der Privatinsolvenzverfahrens in Ruhe. Es fällt für Sie kein Schriftverkehr mit der Gegenseite an – wir kontaktieren alle Gläubiger und bestellen uns als Anwaltskanzlei zum Verfahrensbevollmächtigten. Sie verfügen ab diesem Zeitpunkt über den unpfändbaren Teil Ihres Einkommens. Zudem müssen Sie keine Rechenschaft ablegen, wenn Sie umziehen, eine neue Arbeit annehmen, kündigen oder heiraten wollen. 

    Drei Jahre nach der Restschuldbefreiung der Privatinsolvenz werden alle bis zur Eröffnung bestehenden Schufa Einträge gelöscht. Durch die Restschuldbefreiung einer Privatinsolvenz entledigen Sie sich aller Schulden. Es werden auch Schulden von Gläubigern erlassen, die Sie vergessen haben oder die nicht auffindbar sind. Meldet sich einer dieser Gläubiger während des Insolvenzverfahrens oder nach dessen Abschluss, werden Sie auch von diesen Forderungen befreit. Dies trifft auch bei nicht endgültig feststehenden Forderungen zu, z.B. bei einer Immobilienfinanzierung bei einem noch nicht versteigerten Haus oder bei einem noch nicht fälligen Studienkredit.

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    Die Regelinsolvenz: Insolvenz bei Unternehmern

    Das Insolvenzverfahren für Selbstständige (Unternehmer und Freiberufler) nennt man Regelinsolvenz. Sie können ihre Selbstständigkeit fortführen und sind innerhalb von drei, fünf oder maximal sechs Jahren schuldenfrei.

    Die drei Ziele des Regelinsolvenzverfahrens sind:

    • Sicheres Erreichen der Restschuldbefreiung
    • die Fortführung des Betriebs
    • Schutz vor Zwangsvollstreckung und Pfändungen

    Der Insolvenzplan: Schuldenfrei innerhalb von zwölf Monaten

    Mit dem Insolvenzplan (Planinsolvenz genannt) sind Sie innerhalb von maximal zwölf Jahren schuldenfrei. Durch eine Zahlung eines Geldgebers können Sie auch bei vielen Gläubigern Ihre wirtschaftliche Handlungsfreiheit schnell zurückerlangen. Oftmals wird der Insolvenzplan von ehemaligen Unternehmern in Anspruch genommen, die meist relativ hohe Schulden haben.  

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    2 Kommentare
    1. Syamand M.
      says:

      Hallo,wir haben leider über 5000€ schulden.
      bitte helfen Sie uns wegen diese schulden wir verbringen sehr schlechte leben

      Vielen dank

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr M.,

        gerne helfen wir Ihnen auf dem Weg aus den Schulden. Rufen Sie uns einfach unter 0221 6777 00 55 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@anwalt-kg.de oder Sie nutzen unser bequemes Online-Formular. Wir kümmern uns dann um Ihre Entschuldung.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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