Schuldnerberatung in Köln

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    Kommt Ihnen folgendes bekannt vor? 

    • Sie haben Angst die Post zu öffnen, weil Sie sich vor neuen Mahnungen, Klagen und Vollstreckungsbescheiden fürchten
    • Die Bank verweigert Ihnen neue Kredite
    • Sie haben bereits Bekanntschaft mit dem Gerichtsvollzieher gemacht
    • Ihre Schulden lassen Sie nicht mehr zur Ruhe kommen
    • Sie haben den Überblick über Einnahmen und Ausgaben verloren
    • Sie suchen einen schnellen Weg aus den Schulden

    Dann ist es höchste Zeit, dass Sie sich an unsere Schuldnerberatung in Köln wenden. 

    Warten Sie nicht länger und kontaktieren uns noch heute! Wir verfügen über eine jahrelange Erfahrung im Bereich der Insolvenzberatung und Schuldnerberatung. Wir geben ihnen im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung wertvolle Tipps. 

    Mit der Schuldnerberatung Köln raus aus den Schulden  

    In Deutschland haben fast sieben Millionen Menschen hohe Schulden und sind von einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bedroht Sie befinden sich nicht alleine in dieser Situation! Und vergessen Sie niemals: Ihre Lage ist keineswegs ausweglos!

    Wir helfen Ihnen gerne raus.

    Im Anschluss an eine Erstberatung nehmen wir umgehend Kontakt zu Ihren Gläubigern auf und analysieren Ihre finanzielle Situation. Nachdem wir uns einen Überblick über die Gesamtsituation verschafft haben, lassen wir Sie wissen, wie Sie auf schnellstem Wege aus der Schuldenfalle kommen. Ganz egal ob außergerichtlicher Vergleich oder Insolvenzverfahren bei uns sind Sie in guten Händen.

    Schuldenanalyse vom Fachanwalt

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    Vermeidung einer Insolvenz: Der außergerichtliche Vergleich

    Unser Ziel ist Ihre Schuldenfreiheit! Als allererstes versuchen wir eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern zu erzielen. Dafür übernehmen wir für Sie nahezu den kompletten Schriftverkehr und verhandeln in Ihrem Interesse. Nachdem wir gemeinsam mit der Gegenseite eine Einigung erzielt haben, zahlen Sie einen vereinbarten Betrag in monatlichen Raten ab. Dabei achten wir selbstverständlich darauf, dass diese Zahlungen nicht Ihren finanziellen Rahmen sprengen.     

    Das Insolvenzverfahren: Wir begleiten Sie von Anfang bis Ende

    In manchen Fällen ist eine außergerichtliche Einigung nicht möglich. Dann stellen wir für Sie den Insolvenzantrag. Viele Menschen haben Angst vor diesem Schritt, doch keine Panik wir sind vom ersten bis zum letzten Moment, also bis sie wieder Schuldenfrei sind, an ihrer Seite.  

    Die Privatinsolvenz: Schuldenfrei in höchstens sechs Jahren

    Die Privatinsolvenz – auch Verbraucherinsolvenz genannt – befreit Sie in drei, fünf oder maximal sechs Jahren von sämtlichen Schulden. Das bedeutet für Sie konkret, dass Sie einen Teil Ihrer Einkünfte über diesen Zeitraum abgeben und somit schuldenfrei werden. Für den Erfolg der Privatinsolvenz spielt es keine Rolle, wie hoch Ihre Schulden waren oder wie viele Gläubiger Sie hatten. 

    Die beiden wichtigsten Ziele des Privatinsolvenzverfahrens sind:

    • die Befreiung von allen Schulden
    • und ein sofortiger Pfändungsschutz

    Vorteile einer Privatinsolvenz

    Vielen Schuldnern wachsen die Schulden über den Kopf. Sie können ihren Gläubigern keine weiteren Zahlungen anbieten – weil das Einkommen auch bei einer reduzierten Ratenzahlung nach einem Vergleich nicht ausreicht. In diesem Fall ist ein Verbraucherinsolvenzverfahren aufgrund der Restschuldbefreiung ein Ausweg. Sie verlieren Ihre Schulden sicher und unabhängig von der Rückzahlung an die Gläubiger oder der Schuldenhöhe. 

    Durch die Privatinsolvenz kann der Zeitpunkt der Entschuldung von Vornherein geplant werden. Anders als bei einem Vergleich, der von einer ausfallosen Ratenzahlung abhängt, tritt die Restschuldbefreiung spätestens nach 6 Jahren ein. Bei einer freiwilligen Rückzahlung eines Teils der Schulden im Privatinsolvenzverfahren tritt die Restschuldbefreiung sogar nach drei oder fünf Jahren ein.

    Die Vorhersehbarkeit der Entschuldung führt zu einer Entlastung: Der oftmals langjährige Leistungsdruck durch stetige Rückzahlungsversuche sowie die Belastung durch Pfändungen und Vollstreckungen nehmen ab.

    Sofort nach der Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens dürfen die Gläubiger nicht mehr gegen Sie vollstrecken – es tritt der sogenannte Pfändungsschutz ein. Sie haben keinerlei Rückzahlungszwang. Die Privatinsolvenz bringt in unserer Schuldnerberaterpraxis einen finanziellen Vorteil. Viele Schuldner zahlen vor der Insolvenz – oder während eines Vergleichs – mehr Geld an die Gläubiger, als sie es in einer Privatinsolvenz tun. 

    Das Privatinsolvenzverfahren führt durch die gesetzlichen Pfändungsschutzbeträge oftmals zu einem höheren zur Verfügung stehendem Einkommen. Der Insolvenzverwalter verhindert jede Vollstreckung oder Pfändung durch einen Gläubiger. Das Existenzminimum ist durch die Pfändungsfreigrenzen geschützt.

    Keine lästigen Briefe mehr: Ihre Gläubiger hören meistens mit dem ersten Anschreiben durch uns und spätestens mit der Eröffnung der Privatinsolvenzverfahrens auf, Sie zu kontaktieren. Sie müssen nicht mehr mit Ihren Gläubigern kommunizieren – wir schreiben alle Gläubiger an und bestellen uns als Anwaltskanzlei zum Verfahrensbevollmächtigten. Ihre Lebensführung wird nicht wesentlich eingeschränkt. Sie verfügen frei über den unpfändbaren Teil Ihres Einkommens und müssen niemanden fragen, wenn Sie beispielsweise umziehen, einen Job wechseln, kündigen oder heiraten wollen. 

    Nach dem Ablauf des dritten Jahres nach der Restschuldbefreiung der Privatinsolvenz werden alle bis zur Eröffnung bestehenden Schufa Einträge gelöscht. Die Restschuldbefreiung einer Privatinsolvenz befreit Sie von allen Schulden – egal woher sie stammen, wie hoch sie sind oder wie viele Gläubiger Sie haben. Der Umfang der Restschuldbefreiung ist sehr weit. Sie werden von allen Schulden befreit, die vor der Privatinsolvenz bestanden haben. So ist es egal, ob die Schulden bei Privatpersonen, Firmen, Banken, Institutionen wie Krankenkassen oder Behörden wie dem Finanzamt bestehen.

    Erlassen werden auch Schulden bei Gläubigern, die Sie vergessen und nicht auffinden können. Taucht ein vergessener Gläubiger im Insolvenzverfahren oder nach dessen Abschluss auf, obwohl wir alle geforderten Nachforschungsversuche unternommen (insbesondere Abfragen bei der Schufa und ICD), werden Sie auch von diesen Forderungen befreit.

    Dasselbe gilt auch bei nicht endgültig feststehenden Forderungen wie einer Immobilienfinanzierung bei einem noch nicht versteigerten Haus oder einem noch nicht fälligen Studentenkredit.

    Aus diesen Gründen wird eine Privatinsolvenz auch „Schuldenschnitt“ genannt – Sie werden von einer höchstmöglichen Anzahl von Schuldenarten befreit.

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    Die Regelinsolvenz: Das Insolvenzverfahren für Unternehmer

    Das Insolvenzverfahren für Unternehmer ist die Regelinsolvenz. Sie ermöglicht es selbstständig arbeitenden Personen (Unternehmer und Freiberufler), sich von ihrer Schuldenlast zu befreien. Sie können ihre selbstständige Tätigkeit fortführen und entledigen sich innerhalb von drei, fünf oder maximal sechs Jahren von ihren Schulden.

    Die drei Ziele des Regelinsolvenzverfahrens sind:

    • Sicheres Erreichen der Restschuldbefreiung
    • die Fortführung des Betriebs
    • Schutz vor Zwangsvollstreckung und Pfändungen

    Der Insolvenzplan: Schuldenfrei nach maximal einem Jahr

    Der Insolvenzplan – auch Planinsolvenz genannt – befreit Sie in vier bis maximal zwölf Monaten von allen Schulden. Er gibt Ihnen die Möglichkeit, durch eine einmalige Zahlung eines Geldgebers auch bei hohen Schulden und vielen Gläubigern schnell Ihre wirtschaftliche Handlungsfreiheit wieder zu erlangen. Im Gegensatz zu einer Insolvenz werden Sie schnell von Ihren Verbindlichkeiten befreit. So können Sie bald wieder ohne Einschränkungen am Wirtschaftsleben teilnehmen. Der Insolvenzplan wird meistens von ehemaligen Unternehmern oder sonst wirtschaftlich Tätigen in Anspruch genommen. Die Verbindlichkeiten sind in diesen Fällen meist sehr hoch oder verteilen sich auf viele Gläubiger. 

    Wir helfen Ihnen

    Die Zahl der Menschen, die von einer privaten Pleite betroffen sind, ist in Nordrhein-Westfalen 2016 überdurchschnittlich stark gesunken. In dem Jahr haben 23 588 Privatpersonen eine Insolvenz angemeldet. Das waren 8,1 Prozent weniger als 2015.

    Von den bundesweit 20 Großstädten mit den höchsten Insolvenzzahlen lag im vergangenen Jahr jede zweite in Nordrhein-Westfalen. Die meisten Insolvenzen gab es in Köln insgesamt 1578 Fälle. Insgesamt sind über 100.000 Kölner verschuldet Tendenz steigend. 

    Der Kölner an sich geht meist frei nach dem Motto “et hätt noch emmer joot jejange” durchs Leben. Das ist in vielen Lebenslagen auch eine ausgezeichnete Einstellung. Doch in Schuldenfragen gilt: Je früher Sie sich um Ihre finanziellen Sorgen an uns wenden, desto besser!

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    Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Schuldnerberatung in Köln”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

    2 Kommentare
    1. Darbaz I.
      says:

      Hi
      meine Frage wäre ich bin z.Zt arbeitslos habe kein Rechtsschutz Versicherung und leider Schulden an mehrere Gläubiger ( gesamt Summe ist mir nicht bekannt müsste es ausrechnen ) sie sagen die erst Beratung ist kostenlos wie sieht es danach aus was kommt an kosten auf mich zu oder gibt es Anträge die mich von weiteren Kosten befreien ???

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        unter Umständen kann eine Prozesskostenhilfe in Frage kommen. Diese Möglichkeit besteht im Falle von unzureichendem Einkommen.
        Gerne informieren wir Sie darüber im Rahmen der kostenlosen Erstberatung.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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