Schuldnerberatung in München

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    Treffen einige der folgenden Punkte auch auf Sie zu?

    • Aufgrund Ihrer finanziellen Lage sind Sie in ständiger Sorge
    • Sie fürchten sich sich vor neuer Post, weil Sie Angst vor neuen Mahnungen, Klagen oder Vollstreckungsbescheiden haben
    • Bei Ihrer Bank verweigert man Ihnen neue Kredite 
    • Der Gerichtsvollzieher war bei Ihnen vielleicht bereits zu Besuch
    • Ihre Einnahmen decken nicht die Ausgaben 
    • Sie sind auf der Suche nach einem schnellen Weg aus den Schulden

    Dann warten Sie nicht länger – wenden Sie sich noch heute an unsere Münchner Schuldnerberatung

    In einer unverbindlichen und völlig kostenlosen Erstberatung erklären wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten, mit denen Sie der Schuldenfalle entkommen. 

    Nach der Erstberatung verschaffen wir uns einen Überblick über Ihre finanzielle Situation, und nehmen dann Kontakt zu den Gläubigern auf. Im Anschluss daran besprechen wir mit Ihnen die weiteren Schritte. Ganz egal ob außergerichtlicher Vergleich oder Insolvenzverfahren – gemeinsam finden wir eine Lösung!

    Schuldenanalyse vom Fachanwalt

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    geprüfte Fälle

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    Vermeidung einer Insolvenz: Der außergerichtliche Vergleich

    Zunächst versuchen wir mit der Gegenseite einen außergerichtlichen Vergleich zu erzielen. Wir übernehmen dabei für Sie fast den gesamten Schriftverkehr. Nach der Einigung zahlen Sie einen vereinbarten Betrag in monatlichen Raten ab. Dabei ist es uns wichtig, dass Sie mit dem Geld, das Ihnen von nun an noch zur Verfügung steht, Ihr Leben weiterhin gut bestreiten können.  

    Das Insolvenzverfahren

    In manchen Fällen ist eine außergerichtliche Verständigung nicht möglich. Dann stellen wir in Ihrem Namen einen Insolvenzantrag und begleiten Sie bis das Verfahren abgeschlossen ist. Mit der Privatinsolvenz – auch Verbraucherinsolvenz genannt –  sind Sie in drei, fünf oder höchstens sechs Jahren frei von der Schuldenlast. Sie geben dafür über den jeweiligen Zeitraum einen genau definierten Teil Ihres monatlichen Einkommens ab.

    Bei der Privatinsolvenz 

    • werden Sie frei von Ihren Schulden
    • haben Sie einen sofortigen Pfändungsschutz

    Die Vorteile der Privatinsolvenz

    Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind Ihren Gläubigern weitere Zahlungen anzubieten, weil das Einkommen auch bei niedrigen Ratenzahlungen nicht ausreicht, dann ist ein Verbraucherinsolvenzverfahren ein möglicher Weg aus den Schulden – völlig losgelöst von der Rückzahlung an die Gegenseite oder der höhe der Schulden. Sie wissen dann genau, ab wann Sie wieder schuldenfrei sind. Die Restschuldbefreiung tritt nach maximal sechs Jahren in Kraft. Sind Sie gewillt und in der Lage einen Teil der Schulden früher abzuzahlen, tritt die Restschuldbefreiung bereits nach drei oder fünf Jahren ein. Nach der Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens dürfen die Gläubiger nicht mehr gegen Sie vollstrecken, da ab dann der sogenannte Pfändungsschutz greift, und es besteht kein Rückzahlungszwang mehr. Aufgrund der gesetzlichen Pfändungsschutzbeträge hat man oftmals ein höheres zur Verfügung stehendes

    München

    Benötigen Sie Hilfe bei Ihren Schulden? – Wir sind in München für Sie da.

    Einkommen, der Insolvenzverwalter schützt zudem vor Vollstreckungen oder Pfändungen durch die Gläubiger. Dank der Pfändungsfreigrenzen wird das Existenzminimum gesichert

    Nach einem ersten anwaltlichen Anschreiben und spätestens nach Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens lassen Sie Ihre Gläubiger meist in Ruhe. Wir kontaktieren die Gegenseite und bestellen uns als Anwaltskanzlei zum Verfahrensbevollmächtigten. Für Sie fällt dann in der Regel kein Schriftverkehr mehr an. Ab sofort können Sie frei über den unpfändbaren Teil Ihres Einkommens verfügen, zudem müssen Sie niemandem Rechenschaft ablegen wenn Sie umziehen, eine neue Arbeit annehmen bzw kündigen, oder wenn Sie heiraten möchten. Ihre bis zur Insolvenzeröffnung bestehenden Schufa-Einträge werden drei Jahre nach Eröffnung der Insolvenz gelöscht, durch die Restschuldbefreiung verlieren Sie sämtliche Schulden. In diesem Rahmen werden auch die Schulden von Gläubigern erlassen, die Sie vergessen haben oder die nicht auffindbar waren. Dies gilt auch für nicht endgültig feststehenden Forderungen (z. B. bei einem noch nicht fälligen Studienkredit oder bei einer Immobilienfinanzierung bei einem noch nicht versteigerten Haus). Da man bei diesem Verfahren von der höchstmöglichen Anzahl von Schuldenarten befreit wird, nennt man die Privatinsolvenz auch “Schuldenschnitt”.   

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    Die Regelinsolvenz: Der Weg aus den Schulden für Unternehmer

    Für Selbstständige – Unternehmer und Freiberufler – ist die Regelinsolvenz eine Möglichkeit, die Schuldenlast abzulegen. Dabei können sie ihre Tätigkeit fortführen und sind nach drei, fünf oder maximal sechs Jahren schuldenfrei.

    Mit der Regelinsolvenz

    • erreichen Sie die Restschuldbefreiung
    • können Ihren Betrieb fortführen
    • sind vor Zwangsvollstreckungen und Pfändungen geschützt. 

    Der Insolvenzplan: Schuldenfrei nach maximal einem Jahr

    Mit dem Insolvenzplan (auch Planinsolvenz genannt) ist man in vier bis maximal zwölf Monaten frei von allen Schulden. Durch eine einmalige Zahlung eines Geldgebers erlangen Sie Ihre wirtschaftliche Handlungsfreiheit schnell zurück – auch bei vielen Gläubigern und hohen Schulden. Der Insolvenzplan kommt in der Regel für ehemalige Unternehmer und anders wirtschaftlich tätige in Frage, die meist sehr hohe Schulden haben, die sich auf mehrere Gläubiger verteilen. 

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