Was ist das Schuldnerverzeichnis?
Das Schuldnerverzeichnis ist eine öffentlich-rechtliche Aufzeichnung über die Kreditwürdigkeit einer Person. Sie ist nicht mit der privatwirtschaftlich organisierten SCHUFA (Holding AG) zu verwechseln. Beim Schuldnerverzeichnis handelt es um ein staatliches elektronisches Register, die jedes Bundesland bei einem zentralen Vollstreckungsgericht führt. Dies und weitere Details hierzu sind in den §§ 882b ff. ZPO geregelt.
Der folgende Beitrag erläutert, wann es zu einer Eintragung ins Schuldnerverzeichnis kommt und welche Folgen davon ausgehen. Ebenfalls zeigen wir Ihnen, wann es zu einer Löschung des Eintrags kommt und wie man eine vorzeitige Löschung erreichen kann. Zum Schluss erklären wir Ihnen, wie die SCHUFA die Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis verarbeitet und in welchen Fällen eine vorzeitige Löschung im Schuldnerverzeichnis weiterhin Ihre Bonität bei der SCHUFA unberührt lässt.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Inhalt dieser Seite:
- Was ist ein Schuldnerverzeichnis?
- Wann erfolgt eine Eintragung ins Schuldnerverzeichnis?
- Welche Folgen gehen mit einem Eintrag ins Schuldnerverzeichnis einher?
- Wann erfolgt eine Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis?
- Was macht die SCHUFA mit den Infos aus dem Schuldnerverzeichnis?
- Ihre Fragen und unsere Antworten
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!