Schuldnerverzeichnis – Alles Wichtige

Was ist das Schuldnerverzeichnis?

Das Schuldnerverzeichnis ist eine öffentlich-rechtliche Aufzeichnung über die Kreditwürdigkeit einer Person. Sie ist nicht mit der privatwirtschaftlich organisierten SCHUFA (Holding AG) zu verwechseln. Beim Schuldnerverzeichnis handelt es um ein staatliches elektronisches Register, die jedes Bundesland bei einem zentralen Vollstreckungsgericht führt. Dies und weitere Details hierzu sind in den §§ 882b ff. ZPO geregelt. 

Der folgende Beitrag erläutert, wann es zu einer Eintragung ins Schuldnerverzeichnis kommt und welche Folgen davon ausgehen. Ebenfalls zeigen wir Ihnen, wann es zu einer Löschung des Eintrags kommt und wie man eine vorzeitige Löschung erreichen kann. Zum Schluss erklären wir Ihnen, wie die SCHUFA die Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis verarbeitet und in welchen Fällen eine vorzeitige Löschung im Schuldnerverzeichnis weiterhin Ihre Bonität bei der SCHUFA unberührt lässt. 

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Wann erfolgt eine Eintragung ins Schuldnerverzeichnis? 

Ins Schuldnerverzeichnis wird ein Schuldner eingetragen, wenn er gegen seine Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft verstößt. Liegt gegen den Schuldner ein Titel vor, kann der Gläubiger zur besseren Durchsetzung seiner Forderung einen Gerichtsvollzieher damit beauftragen, beim Schuldner nach dessen wirtschaftlichen Situation zu fragen. Der Schuldner ist zur Auskunft von Gesetzes wegen verpflichtet. In unserem Beitrag Vermögensauskunft erläutern wir den genauen Ablauf hierbei. Wird die Vermögensauskunft nicht oder falsch abgegeben, so erfolgt eine Eintragung ins Schuldnerverzeichnis. 

Ins Schuldnerverzeichnis wird ein Schuldner auch dann eingetragen, wenn nach der Vermögensauskunft klar wird, dass eine Zwangsvollstreckung nicht zur Befriedigung des Gläubigers führen wird. 

Ein weiterer zur Eintragung ins Schuldnerverzeichnis führender Grund ist, dass der Schuldner gegenüber dem Gerichtsvollzieher nicht nachgewiesen hat, innerhalb eines Monats die Forderungen des Gläubigers befriedigt zu haben. 

Auch zur Eintragung gelangen bestimmte Umstände in Insolvenzangelegenheiten

Welche Folgen gehen mit einem Eintrag ins Schuldnerverzeichnis einher? 

Für den Schuldner kann ein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis erhebliche wirtschaftliche Einschränkungen nach sich ziehen. Auf der einen Seite haben potenzielle Geschäftspartner des Schuldners die Möglichkeit, sich im Schuldnerverzeichnis über den Schuldner zu informieren. Ein hier vorgefundener Eintrag verschlechtert die Chancen auf Vertragsabschlüsse. Zwar regelt § 882f. ZPO, wann Außenstehende Einsicht in das Schuldnerverzeichnis nehmen können, allerdings sind die Hürden hierfür nicht sonderlich hoch. Ein einfaches berechtigtes Interesse reicht hierfür schon aus. 

Auf der anderen Seite dürfen sich auch private Auskunfteien, wie es z.B. die SCHUFA ist, im Schuldnerverzeichnis über Personen informieren. Dort vorgefundene Einträge werden ebenfalls aufgenommen. Das führt zu einem verschlechterten Score-Wert des Schuldners, sodass die Bonität leidet

Es können einem aber öffentliche Leistungen versagt werden (§ 882f. Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ZPO). 

Wann erfolgt die Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis? 

Aus dem Schuldnerverzeichnis werden Einträge grundsätzlich nach Ablauf von drei Jahren nach Eintragungsanordnung gelöscht. Dies erfolgt automatisch. 

Es kann aber auch ausnahmsweise eine vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis erreicht werden. Hierzu muss sich der Schuldner mit einem Antrag an das zuständige Vollstreckungsgericht richten. Voraussetzung hierfür ist, dass der Schuldner nachweist, die Forderung des Gläubigers vollständig getilgt zu haben. Aber auch dann kommt es zur Löschung des Eintrags, wenn der Eintragungsgrund fehlt oder wegfällt. 

Was macht die SCHUFA mit den Infos aus dem Schuldnerverzeichnis? 

Bild von Mann an Schreibtisch

Das Schuldnerverzeichnis ist eine öffentlich-rechtliche Aufzeichnung über die Kreditwürdigkeit einer Person.

Die SCHUFA fragt regelmäßig ab, ob gegen einen Schuldner Einträge im Schuldnerverzeichnis vorliegen. Diese werden dann selbst ins Verzeichnis der SCHUFA aufgenommen, sodass sich die potenziellen Vertragspartner des Schuldners über dessen Zahlungswillig- und Zahlungsfähigkeit informieren können. Im Übrigen dürften Einträge im Schuldnerverzeichnis den Score-Wert bei der SCHUFA verschlechtern, sodass die Bonität des Schuldners leidet. 

Entspricht ein Eintrag bei der SCHUFA dem Eintrag im Schuldnerverzeichnis, so führt eine Löschung im Schuldnerverzeichnis nicht automatisch zur Löschung des Eintrags in der SCHUFA. Vielmehr bleibt dann der SCHUFA Eintrag entsprechend den Löschfristen erhalten, wird aber mit einem Erledigungsvermerk versehen. Potenzielle Vertragspartner sehen dann, dass es zu Zahlungsstörungen gekommen ist in der Vergangenheit, obwohl der Vermerk im Schuldnerverzeichnis bereits gelöscht ist. 

Ist der Eintrag nur im Schuldnerverzeichnis erfolgt, aber nicht der SCHUFA gemeldet worden, sehen potenzielle Vertragspartner die Zahlungsschwierigkeiten des Schuldners dann aber nicht, wenn zuvor die Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis erreicht wurde.

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