Schuldübernahme

Was ist eine Schuldübernahme? 

Bei einer Schuldübernahme kommt es zu einem Wechsel in der Person des Schuldners auf eine andere Person.  Dies regeln die §§ 414 ff. BGB. Nicht mehr der ursprüngliche Schuldner muss den Vertrag erfüllen, sondern ein sich hierfür bereit erklärender Dritter (Schuldübernehmer). Zur Auswechslung des Schuldners kann es auf zweierlei Weise kommen: Entweder einigen sich der Schuldübernehmer und der Gläubiger hierauf oder der Schuldübernehmer und der Schuldner verständigen sich hierauf, wobei in diesem Fall der Gläubiger noch ausdrücklich zustimmen muss. In der ersten Variante braucht es keine Zustimmung vom Schuldner, weil sich die Schuldübernahme quasi als Geschenk erweist. Anders ist dies aber, wenn sich Schuldner und Schuldübernehmer einigen, da für den Gläubiger die Person des Schuldners z.B. wegen guter Bonität regelmäßig wichtig sein wird. 

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Unterschiede zwischen Schuldübernahme, Schuldbeitritt und Vertragsübernahme? 

Bild von Taschenrechner und Quittung

Bei einer Schuldübernahme wechselt die Person als Schuldner auf einer andere Person.

Die Schuldübernahme kann schnell mit dem Schuldbeitritt, den wir in unserem Artikel Was ist ein Schuldbeitritt? genauer erklären, verwechselt werden. Die Schuldübernahme kennzeichnet sich dadurch aus, dass der Schuldner gänzlich aus der Haftung entlassen wird und der Schuldübernehmer die Schuld gegenüber dem Gläubiger übernimmt. Es kommt beim Schuldbeitritt wie bei der Abtretung (Wechsel des Gläubigers) zum Austausch der Vertragspartei. Dagegen ist für den Schuldbeitritt charakteristisch, dass der Schuldner weiterhin Verpflichteter, jedoch ein weiterer Schuldner zugunsten des Gläubigers ins Vertragsverhältnis gesamtschuldnerisch haftend eintritt. 

Eine noch größere Verwechslungsgefahr besteht jedoch zur Vertragsübernahme, die im Beitrag Was ist eine Vertragsübernahme? erläutert wird. Während bei der Schuldübernahme nur die Pflicht zur Leistung vom Schuldner auf den Schuldübernehmer wechselt, gehen bei der Vertragsübernahme alle Rechten und Pflichten aus dem Schuldverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner auf den Vertragsübernehmer über. 

Wo kommt eine Schuldübernahme in der Praxis vor? 

In der Praxis kommt eine Schuldübernahme in vier Fällen hauptsächlich vor:

  • es wird eine Geschäftsübernahme angestrebt;
  • nach Trennung vom Ehepartner sollen Schulden umverteilt werden;
  • der bisherige Schuldner gerät in Zahlungsschwierigkeiten und möchte seine Schulden abbauen;
  • eine Immobilie wird Kredit finanziert und der bisherige Schuldner möchte die Finanzierung einem Anderen übertragen. 

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