Was ist das Sekundärinsolvenzverfahren?
Das Sekundärinsolvenzverfahren ist ein besonderes Insolvenzverfahren. Nach dem im Ausland ein (Haupt)Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet ist, kann im Inland ein zweites Insolvenzverfahren, das Sekundärinsolvenzverfahren eröffnet werden. Es betrifft dann nur das inländisch belegene Vermögen des Schuldners und hat sich an dem Hauptverfahren im Ausland zu orientieren. Das im Inland eröffnete Sekundärinsolvenzverfahren unterliegt grundsätzlich deutschem Recht.
Durch das Sekundärinsolvenzverfahren können Gläubiger ihre Interessen nach einer Ihnen bekannten Rechtsordnung verfolgen. Aber auch für den Insolvenzverwalter des ausländischen Hauptverfahrens kann es einen vereinfachten Zugriff auf inländisches Vermögen des Schuldners bedeuten, wenn er das Sekundärinsolvenzverfahren eröffnen lässt. Des Weiteren verhindert ein Sekundärinsolvenzverfahren, dass das inländische Vermögen zur Bedienung der ausländischen Masseverbindlichkeiten eingesetzt und verzehrt wird.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
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