Selbstbehalt in der Privatinsolvenz

Selbstbehalt: Wie viel Geld bleibt mir in der Privatinsolvenz?

Viele Schuldner fragen sich, wie viel sie von ihrem Einkommen bzw. Gehalt in der Privatinsolvenz behalten dürfen (sog. Selbstbehalt). Nicht wenige glauben, ihnen würde in der Insolvenz alles genommen, was sie haben und was sie verdienen. Dies ist aber ein Irrglaube und von der Wahrheit weit entfernt, denn Schuldner müssen ja noch von irgendetwas leben. Ansonsten würden Schuldner durch die Insolvenz zu Empfängern von Sozialleistungen werden.

Zwar sind während der Insolvenz manche Annehmlichkeiten des Lebens tatsächlich nicht mehr möglich. Es bleibt jedoch dank der sog. Pfändungsfreigrenze genügend Geld übrig, um auch in der Privatinsolvenz einen angemessenen Lebensstandard zu pflegen. Die Pfändungsfreigrenze ergibt sich aus der aktuellen Pfändungstabelle.

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Berechnung des Selbstbehalts

Die Frage, wie viel von Ihrem Lohn bzw. Gehalt am Ende des Monats übrig bleibt, hängt dabei im Wesentlichen von zwei Dingen ab:

• der Höhe des von Ihnen erzielten Einkommens und
• dem Bestehen einer Unterhaltspflicht und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen

Gegenwärtig liegt der Selbstbehalt in der Privatinsolvenz bei 1.179,99 netto (Stand: Pfändungstabelle 2019 bis 2021), d.h. wer so viel oder weniger verdient, muss grundsätzlich nichts abgeben. Dies gilt für eine Person ohne Unterhaltspflichten.

Übersteigt das Einkommen diesen Betrag, kommt eine Pfändung in Betracht und das Einkommen wird zur Insolvenzmasse hinzugefügt.

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Freibetrag in der Ehe

Der Pfändungsfreibetrag steigt nur, wenn Sie Ihrem Ehegatten gegenüber auch tatsächlich zum Unterhalt verpflichtet sind und dieser Verpflichtung nachkommen. Ersteres ist regelmäßig nur der Fall, wenn der Ihr Ehegatte leistungsbedürftig ist, d.h. über kein eigenes Einkommen verfügt oder nur geringfügig beschäftigt ist.

Die Pfändungstabelle: Selbstbehalt und Unterhalt

Taschenrechner & Geld

Die Pfändungstabelle gibt Aufschluss darüber, wie hoch die aktuelle Pfändungsfreigrenze ist.

Wer wissen will, was ihm am Monatsende bleibt, der wirft einen Blick in die sog. Pfändungstabelle. Diese (und damit die aktuellen Werte) finden Sie in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung. Sie gilt nicht nur für Pfändungen im Allgemeinen, sondern auch im Falle der Privatinsolvenz.

Dabei werden nach § 850c Abs. 2a der Zivilprozessordnung (ZPO) die in der Pfändungstabelle festgelegten Freigrenzen und Beträge zum 1. Juli eines jeden zweiten Kalenderjahres an die sich verändernden Lebenshaltungskosten angepasst. Die letzte Änderung erfolgte im Juli 2019.

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So ermitteln Sie den richtigen Betrag

Wie ermittele ich nun meinen Selbstbehalt? Dafür müssen Sie zunächst einen Blick auf die linke Spalte der Pfändungstabelle werfen und die jeweilige Zeile suchen, die ihrem Nettoeinkommen entspricht. Sollten Sie zum Unterhalt verpflichtet sein (und diesen Pflichten auch tatsächlich nachkommen), müssen sie (zusätzlich) die jeweils einschlägige Spalte rechts von der Einkommenspalte ermitteln. Die so gefundene Zeile gibt nun an, welcher Teil Ihres Einkommens gepfändet werden kann.

Ein Beispiel

Max Mustermann verfügt über ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von 1.790,00 €. Er hat einen Sohn, dem er Unterhalt schuldet. Der pfändbare Betrag beläuft sich damit auf 83,92 € monatlich. Dieser Betrag wird zur Befriedigung der Gläubiger eingesetzt. Hätte Max Mustermann keine Unterhaltspflichten, könnten dagegen 427,99 € seines monatlichen Einkommens gepfändet werden.

Hätte er hingegen noch eine weitere Unterhaltspflicht, beispielsweise für eine Ehefrau mit geringem Einkommen, wäre sein gesamtes Einkommen pfändungsfrei.

Nettolohn Pfändbarer Betrag bei Anzahl unterhaltsberechtigter Personen
von bis 0 1 2 3 4 5+
1.790,00 1.799,99 427,99 83,92

Selbstbehalt Obergenze: Ab diesem Betrag ist alles pfändbar

Beachten Sie, dass es eine Obergrenze für den Selbstbehalt gibt. So sind alle Beträge, die über 3.613,08 Euro hinausgehen, pfändbar.

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2 Kommentare
  1. Pia
    says:

    Das Einkommen ist im Moment unter der Pfändungsgrenze kann das bei eventuellen Nachzahlungen von zum Beispiel Rente berücksichtigt werden?
    Oder zählt nur das monatliche Einkommen
    Seit 1 Jahr ca 900 Euro was passiert wenn plötzlich ein Batzen von ca 2000 Euro kommt

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      bei Nachzahlungen müssen die jeweiligen Monate, für die die Nachzahlung erfolgt ist, neu berechnet werden. Es muss also nachträglich das Einkommen für jeden Monat neu bestimmt und ggf. die pfändbaren Beträge abgeführt werden.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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