Seriös oder unseriös?
Da die Bezeichnung Schuldenberater nicht besonders geschützt ist, tummeln sich am Markt auch einige schwarze Schafe. Hier gilt es, die Spreu vom Weizen zu trennen. Es gibt einige typische Merkmale unseriöser Anbieter, die Sie kennen sollten.
Ort der Beratung
Seriöse Schuldenberater haben eigene Büroräume, in denen die Beratung stattfindet. Sie werden in aller Regel weder zu Ihnen nach Hause kommen noch sich mit Ihnen in einem Café oder anderswo im öffentliche Raum treffen.
Ausüben von Druck
Unseriöse Berater arbeiten oft mit Angstmache und Druck. Sollen Sie sofort einen Vertrag unterschreiben, ohne sich das Ganze in Ruhe überlegen zu können, so ist dies ein Alarmsignal. Hier will der Berater Sie überrumpeln. Manchmal werden von ihnen gleichzeitig Dokumente verlangt und einbehalten, damit Sie sich nicht mehr anderenorts Hilfe suche können, sondern auf den dubiosen Berater angewiesen sind. Geben Sie deshalb keinesfalls Originale aus der Hand!
Keine Bescheinigung nach § 305 InsO
Fragen Sie den Berater geradeheraus, ob er erforderlichenfalls eine Bescheinigung nach § 305 InsO ausstellen kann. Ist dies nicht der Fall bzw. verweist der Berater darauf, dass er dazu einen kooperierenden Anwalt einschalten muss, ist dies kein gutes Zeichen und führt zumindest zu zusätzlichen Kosten. Eine Schuldenbereinigung sollte möglichst aus einer Hand angeboten werden.
Schlechtreden der Privatinsolvenz
Unseriöse Berater reden meist die Privatinsolvenz schlecht, bei der es sich tatsächlich aber um eine unter mehreren guten und oft sinnvollen Möglichkeiten der Entschuldung handelt. Dies tun sie schlicht deshalb, weil sie – anders als z.B. Rechtsanwälte – selbst gar nicht dazu befugt sind, eine Privatinsolvenz durchzuführen.
Intransparente Kosten
Die bei der Schuldenbereinigung entstehenden Kosten werden von dubiosen Anbietern meist nicht transparent dargestellt. Oft wird überhaupt nicht klar, was genau zu welchem Preis im Einzelnen geleistet wird oder es werden Zusatz-Kosten für einen externen Anwalt mit gelistet.
Keine umfassende Beratung
Unseriöse Stellen beraten nicht umfassend, sondern versuchen Sie in eine bestimmte Richtung zu drangen. Seriöse Berater zeigen demgegenüber stets unterschiedliche Entschuldungswege auf und erläutern diese, vom Gläubigervergleich bis zur Privatinsolvenz. Sie bieten meist auch Verhandlungen mit den Gläubigern an, Hilfe bei der Forderungsaufstellung und ggf eine Bescheinigung nach § 305 InsO, für den Insolvenzantrag.
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