Konsequenzen bei Falschangaben
Der Antragsteller sollte hierbei unbedingt mit offenen Karten spielen. Schon bei leichtfertig gemachten falschen Angaben können strafrechtliche Konsequenzen drohen. Daneben kann dies auch insolvenzrechtliche Folgen mit sich bringen. Gem. § 290 Abs.1 Nr.2 InsO darf eine Restschuldbefreiung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens nicht erteilt werden, wenn der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen.
Ist die Corona-Soforthilfe pfändungssicher?
Das Landgericht Köln entschied in einem Urteil vom 23.04.2020 (Az. 39 T 57/20), dass der Anspruch eines Schuldners auf die Corona-Soforthilfe unpfändbar ist. Als Begründung führt es an, dass die Soforthilfe dazu gedacht ist, durch die Corona-Pandemie entstandene Liquiditätsengpässe zu überbrücken und die wirtschaftliche Existenz des Anspruchnehmers zu sichern. Daran hat in dem benannten Fall auch die Tatsache nichts geändert, dass der Antragsteller bereits ein privates Pfändungschutzkonto führte, auf welchem die Soforthilfe einging. Auch das Finanzgericht Münster entschied zuletzt in einem Beschluss vom 13.05.2020 (1285/20 AO), dass die Kontopfändung des Finanzamtes rechtswidrig ist, wenn sie Beträge der Corona-Soforthilfe umfasst. Die Soforthilfe werde nicht zu dem Zweck gewährt, die vor dem 01.03.2020 entstandenen Gläubigeransprüche zu befriedigen. In diesem Fall war das Konto schon zum Zeitpunkt des Eingangs der Soforthilfe mit einer Kontopfändung des Finanzamtes belastet. Da die Vollstreckung rechtswidrig erfolgte, musste das Finanzamt diese aufheben und bis zum Ende des Bewilligungszeitraums einstellen.
Kommt es zu einer Kontopfändung, muss der Pfändungsschutz jedoch erst beim zuständigen Finanzamt bzw. Amtsgericht an ihrem Wohnsitz beantragt werden. Hierbei sollte der Vollstreckungsschutzantrag aufweisen, welche betrieblichen Kosten und privaten Ausgaben in den kommenden drei Monaten anstehen, um versichern zu können, dass die Soforthilfe zur Begleichung dieser Forderungen benötigt wird.
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