Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden – wie funktioniert die Dezember-Hilfe?

Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden – wie funktioniert die Dezember-Hilfe?


Die Dezember-Hilfe ist in aller Munde.  Gas- und Fernwärmekunden, so hat es die Regierung entschieden, zahlen im Dezember 2022 keinen Abschlag, sondern die Kosten werden einmalig vom Bund getragen. Über die genaue Umsetzung herrscht aber bei vielen noch Unsicherheit. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Beitrag

Anspruchsberechtigte bei Soforthilfen

Mit den Dezemberhilfen sollen Privatkunden sowie kleinere Unternehmen mit maximal 1,5 Millionen kWh Jahresverbrauch, die das Erdgas nicht zur Erzeugung von Strom oder Wärme verwenden, entlastet werden.

Anspruchsberechtigt sind u.a. auch zugelassene Pflege- und Vorsorgeeinrichtungen, anerkannte Einrichtungen der Bildung, Wissenschaft und Forschung, Behinderten-Werkstätten sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Diese erhalten die Hilfe unabhängig vom Jahresverbrauch.

 Gaspreisdeckel erst 2023

Ziel ist es, die Zeit  bis zur Einführung der so genannten Gaspreisbremse, eines Preisdeckels, im März 2023 (rückwirkend für Januar und Februar) zu überbrücken.

Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gilt dann ein gedeckelter Gaspreis von zwölf Cent je kWh,  bei Fernwärmekunden 9,5 Cent. Wer mehr verbraucht zahlt den normalen Preis seines Versorgers.

Doch wie wird das Ganze genau umgesetzt? Wir geben einen Überblick über die geplanten Hilfen.

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Wie werden die Hilfen berechnet und finanziert?


Bei Übernahme des Dezember-Abschlags erfolgt bei Gaskunden nachträglich auch noch eine Jahresabrechnung. Der Arbeitspreis im Dezember wird dazu mit einem Zwölftel des für die Entnahmestelle im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs multipliziert. Ein Zwölftel des Jahresgrundpreises wird den anspruchsberechtigten Gaskunden erlassen.

Bei Wärmekunden erfolgt diese Abrechnung nicht. Sie erhalten die Dezember-Entlastung, die errechnet wird, indem man den im September gezahlten Abschlag um 20 Prozent erhöht, um Preissteigerungen Rechnung zu tragen. Daraus ergibt sich dann die Dezemberhilfe.

Die Versorgungsunternehmen erhalten ihre entsprechenden Ausfälle von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ersetzt. Das Geld hierfür stammt aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds.

Auf dem Bild ist eine Straße mit parkenden Autos zu sehen. Das Bild soll zeigen, wie Autos in einer Sackgasse parken.

Wie erhält man die Soforthilfen?


Was tun bei Einzugsermächtigung?

Verbraucher, die ihre Gasrechnung per Einzugsermächtigung begleichen, brauchen nichts zu unternehmen. In der Regel wird ihr Gasversorger im Dezember entweder keinen Einzug vornehmen oder diesen zurück überweisen.

Wie vorgehen bei Rechnungsstellung?

Wer seine Gasrechnung monatlich zahlt oder einen Dauerauftrag erteilt hat, der braucht im Dezember nichts zu überweisen oder er kann die Erstattung mit der Jahresabrechnung abwarten.

Was tun als Mieter?

Anders sieht es bei Mietern aus, die ihre Gasrechnung nicht direkt selbst zahlen, sondern Nebenkostenvorauszahlungen an den Vermieter leisten. Sie müssen sich meist bis zur Nebenkostenabrechnung für 2022 gedulden.

Hat der Vermieter die Vorauszahlung allerdings innerhalb der letzten 9 Monate bereits erhöht, so darf der Mieter die Vorauszahlung für Dezember 22 auch entsprechend kürzen, d.h. der entsprechende Erhöhungsbetrag muss für Dezember nicht gezahlt werden. Bei neuen Mietverträgen mit bereits erhöhten Nebenkosten darf in Gebäuden mit  Zentralheizung ein Viertel der Dezember-Betriebskosten einbehalten werden.

Strompreisbremse ab 2023


Für  Januar 2023 ist außerdem die so genannte Strompreisbremse angekündigt. Auch sie soll Haushalte und kleinere Unternehmen  entlasten. Vorgesehen ist ein Strompreisdeckel von maximal 40 Cent pro kWh für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs.

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