Sofortige Beschwerde – Wann hilft sie?

Was ist die sofortige Beschwerde?

Die sofortige Beschwerde ist eine Verteidigungsmöglichkeit gegen Entscheidungen, die u.a. im Zwangsvollstreckungsverfahren ergehen. Jedermann kann sich mit der sofortigen Beschwerde gegen eine Vollstreckungsentscheidung richten, der von dieser in negativer Weise betroffen ist. Damit kann dieser Rechtsbehelf sowohl dem Schuldner, aber auch jedem Dritten zu Gute kommen, der von der Entscheidung beschwert ist. Die sofortige Beschwerde ist als Anfechtungsmöglichkeit in den Vorschriften §§ 793, 567, 569, 570 der Zivilprozessordnung weitgehend geregelt.

Der folgende Artikel erläutert Ihnen, wann die sofortige Beschwerde als Verteidigungsmöglichkeit in Frage kommt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Sie vom Gericht angehört werden und unter welchen Umständen, die sofortige Beschwerde Abhilfe schaffen kann.

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Wofür ist die sofortige Beschwerde?

Die sofortige Beschwerde ist ein Rechtsmittel, womit der Vollzug einer Entscheidung bis zu Ihrer endgültigen Klärung ausgesetzt werden kann. Sie kann dem Schuldner oder dem beschwerten Dritten in der Zwangsvollstreckung u.U. einmal eine ‚Verschnaufpause‘ ermöglichen.

Mit der sofortigen Beschwerde können fehlerhafte Entscheidungen gerügt werden, die vom Zwangsvollstreckungsorgan ergangen sind. Dies können sowohl formelle als auch sachliche Fehler sein. Die sofortige Beschwerde gemäß § 793 ZPO grenzt sich vom Rechtsbehelf der Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung ab, indem sie sich gegen Entscheidungen, und nicht gegen Maßnahmen des Zwangsvollstreckungsorgans richtet. Entscheidungen setzen voraus, dass der betroffene Schuldner oder Dritte zuvor gehört worden war. Sollten Sie also Rechtsschutz suchen und vorher noch nicht angehört worden sein, könnte die Vollstreckungserinnerung gemäß § 766 ZPO die richtige Verteidigungsmöglichkeit für Sie sein.

Wann hilft die sofortige Beschwerde weiter?

Die sofortige Beschwerde kann bei zwei Gerichten eingelegt werden: Entweder Sie legen die sofortige Beschwerde beim Gericht ein, welches die Entscheidung erlassen hat oder beim Gericht der nächst höheren Instanz (Beschwerdegericht).

Die Entscheidung muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen und schriftlich eingelegt werden (§ 569 ZPO). Die eingereichte Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung benennen und erklären, dass hierüber Beschwerde erhoben wird.

Die sofortige Beschwerde ist erfolgreich, wenn die angefochtene Entscheidung fehlerhaft war. Zunächst erhält das Gericht, welches die Entscheidung erlassen hat, die Möglichkeit, eine Entscheidung zu korrigieren. Ist das Gericht der Meinung, richtig entschieden zu haben, legt es die Beschwerde dem Beschwerdegericht (Gericht nächster Instanz) zur Überprüfung vor.

Eine sofortige Beschwerde kommt aus praktischen Gründen in der Zwangsvollstreckung vor allem in Betracht, wenn der Erlass der richterlichen Durchsuchungsanordnung oder die Ermächtigung zur Vornahme einer Ersatzvornahme fehlerhaft ist. Eine Ersatzvornahme meint die Situation, in der der Schuldner zu einem bestimmten Handeln verpflichtet ist, dieses jedoch nicht vornimmt. Dann kann das zuständige Prozessgericht einen anderen dazu ermächtigen, anstelle des Schuldners die Handlung vorzunehmen. Auch die Ermächtigung hierzu setzt eine Entscheidung des Gerichts voraus, welche fehlerbehaftet sein kann und daher vom Rechtbehelf der sofortigen Beschwerde überprüft werden kann.

Nachfolgend ein paar Beispiele dafür, wann eine Ermächtigung zur Ersatzvornahme in Betracht kommt:

  • Auskunftspflichten zur Durchsetzung von Provisionsansprüchen
  • Erstellen von Provisionsabrechnungen
  • Beibringung einer Bürgschaft
  • Beseitigung von Mängeln (z.B. bei Mietsachen)
  • Erstellen eines Buchauszugs
  • Entlüften und Entfeuchten
  • Entsorgung von Abfall
  • Vernichtung von Fotomaterial

 

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