Was ist die sofortige Beschwerde?
Die sofortige Beschwerde ist eine Verteidigungsmöglichkeit gegen Entscheidungen, die u.a. im Zwangsvollstreckungsverfahren ergehen. Jedermann kann sich mit der sofortigen Beschwerde gegen eine Vollstreckungsentscheidung richten, der von dieser in negativer Weise betroffen ist. Damit kann dieser Rechtsbehelf sowohl dem Schuldner, aber auch jedem Dritten zu Gute kommen, der von der Entscheidung beschwert ist. Die sofortige Beschwerde ist als Anfechtungsmöglichkeit in den Vorschriften §§ 793, 567, 569, 570 der Zivilprozessordnung weitgehend geregelt.
Der folgende Artikel erläutert Ihnen, wann die sofortige Beschwerde als Verteidigungsmöglichkeit in Frage kommt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Sie vom Gericht angehört werden und unter welchen Umständen, die sofortige Beschwerde Abhilfe schaffen kann.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
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