Was ist ein Stillhalteabkommen?
Ein Stillhalteabkommen – auch pactum de non petendo – meint eine zwischen Schuldner und Gläubiger geschlossene Vereinbarung, aufgrund derer der Gläubiger bis zu einem bestimmten Zeitpunkt auf die Einklagung von Ansprüchen gegen Schuldner verzichtet. Dies bedeutet zum einen, dass eine Klage vom angerufenen Gericht als unzulässig abgewiesen werden kann. Zum zweiten kann sich der Schuldner in der Stillhaltezeit auf ein Leistungsverweigerungsrecht berufen. Er muss also die geschuldete Leistung während der vereinbarten Stillhaltezeit nicht erfüllen.
Während der Stillhaltezeit ist die Verjährung gehemmt. D.h., dass die Verjährungsfrist um die Zeit verlängert wird, in der das Stillhalteabkommen gilt.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
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