Stillhalteabkommen – pactum de non petendo

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    Was ist ein Stillhalteabkommen?

    Ein Stillhalteabkommen – auch pactum de non petendo – meint eine zwischen Schuldner und Gläubiger geschlossene Vereinbarung, aufgrund derer der Gläubiger bis zu einem bestimmten Zeitpunkt auf die Einklagung von Ansprüchen gegen Schuldner verzichtet. Dies bedeutet zum einen, dass eine Klage vom angerufenen Gericht als unzulässig abgewiesen werden kann. Zum zweiten kann sich der Schuldner in der Stillhaltezeit auf ein Leistungsverweigerungsrecht berufen. Er muss also die geschuldete Leistung während der vereinbarten Stillhaltezeit nicht erfüllen.

    Während der Stillhaltezeit ist die Verjährung gehemmt. D.h., dass die Verjährungsfrist um die Zeit verlängert wird, in der das Stillhalteabkommen gilt.

    Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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    Unterschied zwischen Stillhalteabkommen und Stundung?

    Das Stillhalteabkommen ähnelt der Stundung sehr stark, die in unserem Artikel Was ist eine Stundung? genauer erklärt wird. Beim Stillhalteabkommen kann es im Gegensatz zur Stundung zu einer sogenannten Aufrechnung kommen.

    Beispiel: Schuldner S schuldet der Gläubigerin G 10 000 Euro aus Darlehen. Als die Rückzahlung fällig wird und S nach mehreren Mahnungen das Darlehen nicht, zurückzahlen will, droht G mit einer Klage. S kann G damit besänftigen, dass er monatlich 500 Euro zahlen werde, worauf sich S und G auf ein Stillhalteabkommen in der Zeit der monatlichen Rückzahlung einigen. Unerwartet stellt sich heraus, dass S gegen G eine Schadensersatzforderung in Höhe von 10 000 Euro hat wegen einer Falschberatung im Rahmen eines Aktienkaufs. G erklärt die Aufrechnung.

    Bild von Vertrag

    Ein Stillhalteabkommen wird auch “pactum de non petendo” genannt.

    Im Beispiel führt die Bereitschaft des S zur monatlichen (ratenweise) Darlehensrückzahlung dazu, dass sich S und G über ein Stillhalteabkommen einigen können. Damit verzichtet G während der Rückzahlungszeit auf die Durchsetzung der Rückzahlungsforderung auf dem Klageweg. Das Stillhalteabkommen  wirkt sich jedoch nicht auf die Leistungszeit aus, also auf den Zeitpunkt aus, in dem die Leistung fällig wird. Das führt dazu, dass sowohl die Darlehensforderung als auch die Schadensersatzforderung beide zeitgleich einforderbar sind. Damit besteht eine Aufrechnungslage, sodass sich G von der Schadensersatzforderung durch Aufrechnung befreien kann.

    Wäre eine Stundung vereinbart worden, dann wäre die Darlehensrückforderung nicht fällig gewesen und es fehlte an einer Voraussetzung für die Aufrechnung. In dem Fall hätte G zunächst die Schadensersatzforderung begleichen müssen.

    Wo kommt ein Stillhalteabkommen in der Praxis vor? 

    In der Praxis kommt ein Stillhalteabkommen oft im Rahmen einer Kreditvergabe vor, wenn der Schuldner – wie im Beispiel – in Zahlungsschwierigkeiten kommt. Ebenso spielt das Stillhalteabkommen eine Rolle im Versicherungswesen. Auch ist das Stillhalteabkommen ein Instrument der Sanierung von Unternehmen, die sich in Liquiditätsschwierigkeiten befinden oder denen die Insolvenz bevorsteht.

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