Unternehmensschulden – So gehen Sie mit Schulden im Unternehmen um!

Was sind Unternehmensschulden? 

Unternehmensschulden sind Verbindlichkeiten, welche im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit begründet werden. Damit sind Schulden gemeint, die Sie als Unternehmer, Selbstständiger oder Freiberufler aufnehmen. Abhängig davon,  welche unternehmerische Tätigkeit von Ihnen verfolgt wird, können Schulden aus vielerlei Gründen entstehen. So kann etwa die Unternehmensgründung selbst einiges an Geld kosten, was ohne Anfangskapital zunächst kreditfinanziert wird. Ebenso können Büroeinrichtung oder Werbemaßnahmen zunächst eine Schuldenaufnahme erforderlich machen. Aber auch eine Investition in Vorbestellungen oder in die Modernisierung von Einrichtungsmobiliar können  zu einer neuen Verschuldung führen. Es gibt zahlreiche andere Formen und Gründe für Unternehmensschulden.

Der folgende Artikel zeigt Ihnen, welche Schulden gute oder schlechte Verbindlichkeiten sind, wie für Schulden im Unternehmen gehaftet wird und wie Unternehmensschulden abbauen können.

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Was sind gute Schulden, was schlechte Schulden?

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Schulden nicht immer schlecht sein müssen. Es gibt lohnenswerte und belastende Schulden. Erst wenn klar wird, dass eine bestimmte Schuldensumme in absehbarer Zeit nicht zurückgeführt werden kann oder die Schulden eher stetig wachsen, statt abnehmen, sollten Sie sich rasch mit Experten der Schuldnerberatung zusammensetzen. Wir sind hierauf mit unserem Team aus Schuldnerberatern und unseren Fachanwälten darauf spezialisiert, Sie als verschuldetem Unternehmer oder Privatperson auf den Weg der Entschuldung zu führen. Nutzen Sie bei Fragen unsere kostenlose Erstberatung am Telefon hierfür (0221 6777 00 55).

Bestimmte Schulden sind berechtigt und aus betriebswirtschaftlicher Sicht sogar geboten. Hierzu zählen sogenannte Investitionsschulden. Sie sind deswegen „gut“, weil Sie sich in Zukunft in Erträge für den Unternehmer umwandeln. Dabei können solche Investitionsschulden zunächst unsichtbar werden, z.B. dann, wenn in die eigene Bildung investiert und dafür ein Bildungskredit aufgenommen wird. Das mit der Weiterbildung erworbene Wissen oder die damit gewonnene Fähigkeit muss dann in einen finanziellen Mehrwert fortschreiben. Der dann generierte Einkommens- und Vermögenszuwachs gleicht die Schulden aus und führt auf lange Sicht zu höheren Erträgen, sodass unter dem Strich die Schulden gut sind, weil die hierauf basierenden Gewinne die Schulden übertreffen.

Schlechte Schulden sind oftmals Konsumschulden. Damit sind alle Schulden gemeint, die keinen Ertrag oder Gewinn versprechen. Dazu zählen alle Verbindlichkeiten, die aufgenommen werden, um Konsumgüter des täglichen Lebens auf Dauer zu finanzieren. Dazu zählen etwa ratenfinanzierte Autos, Fernseher, Handys, Reisen usw. Diese Schulden bringen das Unternehmen in der Regel nicht weiter, wenn Sie nur der Unterhaltung dienen, aber keinen betriebswirtschaftliche Gewinnsteigerung versprechen. Konsumschuldner belasten das Portemonnaie eines Schuldners doppelt: Es gehen finanzielle Mittel verloren, die in Unternehmen investiert werden könnten und zugleich erhöht sich oftmals die Ausgabenlast für den auf Pump gekauften Gegenstand, da noch Zinsen bedient werden müssen.

Wie wird für Unternehmensschulden gehaftet? 

Wenn Sie als Unternehmer Schulden haben, stellt sich früher oder später die Frage, mit welchem Vermögen gehaftet werden muss. Hierbei spielt eine entscheidende Rolle, in welcher Form Sie als Unternehmer, Selbstständiger oder Freiberufler auf dem Markt bzw. gegenüber Ihren Gläubigern aufgetreten sind. Denkbar ist, dass Sie als einfacher Unternehmer alleine tätig geworden sind oder dass Sie mit einem Geschäftspartner als GbR Verbindlichkeiten begründet haben. Sie könnten aber auch als Kaufmann (e. K.), innerhalb einer KG oder oHG Schulden begründet haben. Schließlich können Unternehmensschulden sowohl innerhalb einer bestehenden Kapitalgesellschaft wie z.B. der GmbH, der UG oder der AG als auch in deren Gründungszeit begründet worden sein.

Die Haftung für begründete Verbindlichkeiten richtet sich danach, in welcher der oben genannten Formen die Schulden aufgenommen worden sind. Grob lässt sich sagen, dass grundsätzlich mit dem Unternehmensvermögen als auch mit dem Privatvermögen gehaftet wird, es sei denn, die Schulden sind innerhalb im Namen der Kapitalgesellschaft aufgenommen worden. Dann haftet nur das Vermögen des Kapitalgesellschaft und nicht mehr der Unternehmer mit seinem privaten Vermögen. Bitte beachten Sie: Dieser Grundsatz kann im Einzelfall nicht gelten, was als die genaue rechtliche Analyse des Einzelfalls nicht entbehrlich machen kann. 

Was kann ich gegen Unternehmensschulden tun?

Bei Unternehmensschulden kann ein einfaches oder mehrstufiges Vorgehen zur Gesundung der finanziellen Situation führen. So kann eine Schuldenstundung oder ein Zahlungsaufschub, der von den Gläubigern bewilligte wurde, schon u.U. ausreichen, damit der Unternehmer wieder schwarze Zahlen schreibt. Das kann etwa die richtige Maßnahme sein, wenn Sie als Unternehmer wegen eines kurzfristigen und absehbaren Liquiditätsengpasses in Zahlungsschwierigkeiten geraten, aber ansonsten ein finanziell gesundes Unternehmen betreiben.

Stecken Sie als Unternehmer jedoch mittel- und langfristig in tiefen roten Zahlen, ist entweder über eine Umstrukturierung des Unternehmens nachzudenken oder über dessen Abwicklung. In beiden Fällen kommen Möglichkeiten des Schuldenabbaus oder der endgültigen Schuldenliquidierung durch verschiedene Maßnahmen in Betracht. Wir bieten z.B. an, mit Ihren Gläubigern einen Schuldenvergleich oder einen Insolvenzplan auszuhandeln bzw. auszuarbeiten. Je nach finanzieller Situation und abhängig von der Kooperationsbereitschaft Ihrer Gläubiger, kann auch das Insolvenzverfahren, welches schon nach 3 Jahren die Schuldenfreiheit bringt, die Erlösung sein. Gerne beraten wir individuell hierzu. Nutzen Sie einfach unsere kostenlose Erstberatung am Telefon (0221 6777 00 55) oder nutzen Sie unser bequemes unverbindliches Online-Formular hierfür.

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