Urlaub in der Privatinsolvenz – Ist das erlaubt?

Urlaub in der Privatinsolvenz

Die Privatinsolvenz hilft Ihnen bei Ihrem Weg aus den Schulden. Allerdings sind mir dieser auch einige Pflichten verbunden. Dazu gehört die oberste Pflicht, zur Begleichung der Schulden jede zumutbare Tätigkeit anzunehmen. Mit einer solchen geht natürlich auch ein Urlaubsanspruch einher.

Sie dürfen natürlich auch in der Privatinsolvenz Urlaub machen. Doch dürfen Sie auch eine Reise machen? Gänzlich verboten ist auch dies nicht. Es gibt jedoch einige Dinge dabei zu beachten.

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Urlaub während der Eröffnungsphase

Ein Urlaub ist immer mit Kosten verbunden. Bei Beantragung einer Privatinsolvenz steht das dafür notwendige Geld üblicherweise nicht mehr zur Verfügung. Vielleicht ist aber der Urlaub schon bezahlt? Dann müssen Sie dies Ihrem Insolvenzverwalter mitteilen und ihm in der Regel die Kontoauszüge der vergangenen sechs bis zwölf Monate vorlegen.

Denn: Ein Urlaub, den Sie bereits bezahlt haben, kann kritisch sein. Im laufenden Verfahren muss der Insolvenzverwalter nämlich prüfen, ob Sie Ihr Vermögen „verschleudert“ haben. Schließlich kann Ihnen in diesem Fall die Restschuldbefreiung versagt werden.
Unwahrscheinlich ist das meist dann, wenn es sich um einen bescheidenen Urlaub handelt und die Bezahlung schon eine längere Zeit zurückliegt. Folgen kann allerdings ein Luxus-Urlaub haben. Der Insolvenzverwalter kann dann verlangen, dass Sie diesen stornieren, auch wenn dies mit finanziellen Einbußen einhergeht. Die zurückgezahlten Gelder werden trotzdem der Verwertungsmasse hinzugerechnet.

Unproblematisch ist der Urlaubsantritt, wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin den Urlaub selbst bezahlt haben. Natürlich müssen Sie dies nachweisen, auf das Vermögen des Partners darf der Insolvenzverwalter allerdings nicht zugreifen. Auch die Kontoauszüge des Partners darf er nicht einsehen.

Hinweis:
Während eines Insolvenzverfahrens müssen Sie immer erreichbar sein, denn es müssen häufig Formulare ausgefüllt und innerhalb bestimmter Fristen zurückgesandt, angeforderte Unterlagen eingereicht und mitunter auch persönlich Termine wahrgenommen werden. Diesen Pflichten müssen Sie als Schuldner nachkommen, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Deshalb ist es ratsam, vor allem in der Eröffnungsphase nicht in den Urlaub zu fahren. Wissen Sie bereits, dass Sie ein Insolvenzverfahren beantragen müssen, sollten Sie also am besten auch keinen Urlaub buchen.

Urlaub während der Wohlverhaltensperiode

Mann liegend in einer Hängematte

Urlaub in der Privatinsolvenz ist tendenziell möglich – es gibt allerdings einige Dinge zu beachten.

Zwar ist es auch während der Wohlverhaltensperiode notwendig, die Post regelmäßig auf wichtige Schreiben zum Insolvenzverfahren zu prüfen, allerdings müssen Sie in dieser Zeit nur noch mitteilen, wenn sich etwas an Ihren persönlichen Verhältnissen ändern (z. B. Umzug, mehr Verdienst, Eheschließung, Geburt eines Kindes).

Somit ist es durchaus erlaubt, in der Zeit der Wohlverhaltensperiode in den Urlaub zu fahren. Bedenken Sie jedoch, dass Sie in dieser Phase der Insolvenz keine neuen Schulden machen dürfen – schon gar nicht aufgrund eines Urlaubs. Den nicht pfändbaren Teil Ihres Einkommens dürfen Sie behalten und darüber frei verfügen. Können Sie also jeden Monat etwas davon weglegen, um für einen Urlaub zu sparen, dann ist dies kein Problem. Werden Sie von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin zum Urlaub eingeladen, dann dürfen Sie diese Einladung natürlich annehmen.

Anzahlung für einen Urlaub

Neue Schulden dürfen Sie während der Insolvenz nicht aufnehmen, das ist eine der wichtigsten Regeln. Möchten Sie nun einen Urlaub buchen, dann ist eine Anzahlung gängige Praxis. Die Restsumme wird dann zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt. Während der Wohlverhaltensphase ist dies auch erlaubt. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass Sie den restlichen Betrag zu einem späteren Zeitpunkt auch tatsächlich aufbringen können.

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Sie möchten Ihr Urlaubsgeld auch für den Urlaub verwenden? – Das ist zu beachten

Üblicherweise muss während der Privatinsolvenz ein großer Teil des Einkommens dem Insolvenzverwalter überlassen werden. Doch wie sieht es mit dem durch den Arbeitgeber gezahlten Urlaubsgeld aus?

Urlaubsgeld wird zusätzlich zum Arbeitsentgelt gezahlt. Es handelt sich damit um eine Art Bonus. Als so genannte Sonderzahlung ist es in der Regel nicht pfändbar, solange es nicht die übliche Höhe, also die Höhe eines Monatsgehalts, übersteigt. Die absolute Höhe des Urlaubsgeldes spielt dabei keine Rolle. Das Urlaubsentgelt – also die Weiterzahlung des Gehalts während des Urlaubs – wird aber trotzdem bis zur Pfändungsfreigrenze einbehalten.

Die Unzulässigkeit der Pfändung von Urlaubsgeld wird in § 850a ZPO (Zivilprozessordnung) festgehalten. Urlaubsgeld ist damit nicht nur unpfändbar, sondern auch nicht abtretbar. Gezahltes Urlaubsgeld können Sie also problemlos für Ihren Urlaub verwenden.

Sie sind sich unsicher, was Sie beim Urlaub während der Insolvenz beachten müssen? – Wir beraten Sie gern

Möchten Sie trotz Privatinsolvenz in den Urlaub fahren und sind sich unsicher, worauf Sie dabei achten müssen? Als Fachanwälte für Insolvenzrecht und anerkannter Schuldnerberater stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.

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Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Urlaub in der Privatinsolvenz”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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22 Kommentare
  1. Fabian
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mein Insolvenzverfahren wurde am 02.07.21 eröffnet.

    Bekomme ALG2 und habe ein P-Konto.

    Darf ich im Oktober 7 Tage eine Kreuzfahrt von Kiel-Kiel machen?

    Kostet 1079€ ist eine Sondertarif ohne Aufschlag!

    Sonst müssen Singles immer den doppelten Preis bezahlen !

    Darf man alles mit seine Geld bis zu Grenze von 1252,64€ machen ?

    Mit freundlichen Grüßen

    F.M.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr M.,

      über Ihr pfändungsfreies Einkommen können Sie mit Blick auf die Restschuldbefreiung absolut frei verfügen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Daniele F.
    says:

    Guten Tag ich habe den Antrag 21.7 für privatinsolven in Gericht eingereicht und meine frage ist ob ich mit meinem Sohn in dem Urlaub fahren darf nach sicilien mit dem Auto 10.8 bis zum 28.8

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau F.,

      falls es sich um einen teuren Urlaub handelt, könnte Ihre Restschuldbefreiung gefährdet sein. Ist der Urlaub bereits lange vorher bezahlt worden, kann sich etwas Anderes ergeben. Handelt es sich um einen kostengünstigen Urlaub, ist die Versagung der Restschuldbefreiung weniger wahrscheinlich. Zudem haben Sie erreichbar zu sein. Kurzum: Ist der Urlaub nicht von einem Dritten bezahlt, gehen Sie ein Risiko mit Blick auf Ihre Restschuldbefreiung ein, denn der Insolvenzverwalter wird Ihre Kontoauszüge wenigstens der vergangenen Monate einsehen wollen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  3. A. F. .
    says:

    Sehr geehrter Herr Ghendler,
    meine Frage ist: muß ich mich bei meinen Insolvenzverwalter abmelden wenn ich 1 Woche verreise mit meiner Tochter .
    MfG

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau F.,

      in der Phase des Insolvenzverfahrens müssen Sie grundsätzlich immer erreichbar sein, auch im Urlaub. D.h. im Insolvenzverfahren haben Sie den Insolvenzverwalter über den Urlaub in aller Regel zu unterrichten. Während der Wohlverhaltensperiode können Sie ohne in Kenntnissetzen des Insolvenzverwalters in Urlaub fahren, jedenfalls bei einem Kurzurlaub.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  4. Duran
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Vielen Dank nochmal für die Antwort, über mein Urlaub, aber habe trotzdem immer noch ein paar Fragen, und zwar: wenn ich morgen zum 1. Mal zu der Insolvenzverwalter gehe, muss ich ihm über mein Urlaub bescheid sagen? Wenn ich schon in einer Woche weg fliege?
    Was kommt nach dieser 1. TERMIN BEI DER INSOLVENZVERWALTER?
    BEFUNDE ICH MICH IMMER NOCH WOHLVERHALTENSPERIODE?

    MFG

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau D.,

      Sie haben den Insolvenzverwalter hierüber zu informieren. Sie dürfen grundsätzlich in Urlaub, solange Sie Ihr Vermögen nicht verschwenden. Das kommt in Ihrem Fall auch nicht ernsthaft in Betracht, da Ihr Urlaub von der Familie bezahlt wurde. Nach dem Termin beim Insolvenzverwalter haben Sie eine Mitwirkungspflicht, sodass Sie für den Insolvenzverwalter erreichbar sein müssen. Die Wohlverhaltensperiode schließt sich erst nach der Schlussverteilung an.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  5. Dominicana
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich befinde mich gerade, in der Insolvenz Eröffnung, war schon bei der GZ, und habe schon die Vermögensauskunft gegeben, der Antrag habe ich letzte Woche bei Gericht auch abgegeben, ich wollte am 15.06 für 5 Woche im meine Heimat fliegen, darf ich?

    Mfg

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau D.,

      das hängt davon ab, welche Geldmittel der Urlaub in Anspruch nimmt. Erfährt ein Gläubiger hiervon und verschlingt der Urlaub eine beträchtliche Summe, könnte ein Gläubiger bis zum Schlusstermin einen Versagungsantrag wegen Vermögensverschwendung stellen. Die Restschuldbefreiung wäre dann in Gefahr.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  6. Musa
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich hatte eine Frage.Undzwar wie hoch istbder Pfändungsbetrag bei einen Person?!
    Mfg

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      wenn ich Sie richtig verstehe, dann meinen Sie wohl den Pfändungsfreibetrag. Dieser Betrag beläuft sich grundsätzlich auf 1.179,99 Euro (Stand 2021), wenn keine weitere Unterhaltspflicht besteht.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  7. Duran
    says:

    Hallo, ich befinde mich noch nicht in de PI, aber der Gerichtsvollzieher, war schon mal bei mir, am 25.05 habe ich meine Erste Termin mit ihm, ich soll alle schreibe mitbringen, wollte aber am 15.06 für 5 Woche in den Urlaub, darf ich es?, und wenn ja, muss ich den GV Bescheid sagen?

    Vielen Dank im voraus!

    Mfg

    D.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau D.,

      wenn Sie beim Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft gehen, müssen Sie dem Gerichtsvollzieher nicht mitteilen, dass Sie verreisen möchten. Der Termin dient grundsätzlich nur dazu, pfändbares Vermögen festzustellen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  8. Frau H. .
    says:

    Hallo, ich war bei einem Schuldnerberater, die Insolvenz ist noch nicht eingereicht, möchte im August mit meinem Sohn nach Tunesien. Der Flug wird mir bezahlt und Unterkunft ist bei meiner Familie. Ich möchte dort dann meinen Verlobten heiraten. Ist das möglich, trotz das eine Insolvenz beantragt wird? Ich kann den Hochzeitstermin nicht verschieben, da von meinem Verlobten und mir sonst die Papiere nicht mehr gültig sind , die wir für die Hochzeit benötigen. Danke im Voraus , für eine Antwort.
    Freundliche Grüsse
    N.H.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau H.,

      Sie können trotz bevorstehender Insolvenz Ihre Hochzeit durchführen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  9. Manuela S.
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mein Lebenspartner und ich müssen die nächsten 1-2 Monate Privatinsolvenz beantragen. Mein Partner hat im August Geburtstag und unsere Familien überlegen für Hin- und Rückflug nach Kolumbien, für meinen Partner, unseren Sohn und mich zusammenzulegen. In Kolumbien lebt sein Bruder, den er seit Jahren nicht gesehen hat, deshalb die Überlegung unserer Familien und deshalb auch für uns alle. Dürften wir dies annehmen und für zwei Wochen verreisen?

    Vielen Dank und freundliche Grüße
    Manuela S.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau S.,

      es kann sein, dass Ihnen der Urlaub als Form der Vermögensverschwendung angekreidet wird. Dies kann die Erteilung der Restschuldbefreiung gefährden.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  10. B. S. .
    says:

    Hallo,
    Ich möchte im Oktober eine Woche nach Rumänien fliegen mit meinen Kindern. Kosten für Unterkunft wären bei 450€/Woche und Flug bei 300€ hin und zurück. Ich befinde mich noch nicht in der Insolvenz und diese ist auch abhängig von meinem getrennt lebenden Ehemann.
    Ich würde den Urlaub gern über meine noch vorhandene Kreditkarte zahlen (Guthaben habe ich dort hin überwiesen). Wird dies ein Problem geben? Sollte ich dich eher über einen Dritten buchen?
    Vielen Dank

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      es ist normalerweise kein Problem, wenn das Geld vorher aus dem unpfändbaren Einkommen angespart wurde.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  11. Caroll G.
    says:

    Guten Tag ich möchte im März von Basel nach paraguay reisen meine Frau zahlt mein Flug geht das??

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr Göttsch,

      einen von einem Dritten bezahlten Urlaub dürfen Sie problemlos antreten. Allerdings kann es gerade zu Beginn des Insolvenzverfahrens sein, dass Sie kurzfristig erreichbar sein müssen, um dem Insolvenzverwalter fristgerecht Auskünfte zu geben. Ein längerer Auslandsaufenthalt ist dann nicht empfehlenswert. Ist Ihr Verfahren jedoch weiter fortgeschritten, dürfte dies nicht mehr der Fall sein.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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