Urlaub während der Eröffnungsphase
Ein Urlaub ist immer mit Kosten verbunden. Bei Beantragung einer Privatinsolvenz steht das dafür notwendige Geld üblicherweise nicht mehr zur Verfügung. Vielleicht ist aber der Urlaub schon bezahlt? Dann müssen Sie dies Ihrem Insolvenzverwalter mitteilen und ihm in der Regel die Kontoauszüge der vergangenen sechs bis zwölf Monate vorlegen.
Denn: Ein Urlaub, den Sie bereits bezahlt haben, kann kritisch sein. Im laufenden Verfahren muss der Insolvenzverwalter nämlich prüfen, ob Sie Ihr Vermögen „verschleudert“ haben. Schließlich kann Ihnen in diesem Fall die Restschuldbefreiung versagt werden.
Unwahrscheinlich ist das meist dann, wenn es sich um einen bescheidenen Urlaub handelt und die Bezahlung schon eine längere Zeit zurückliegt. Folgen kann allerdings ein Luxus-Urlaub haben. Der Insolvenzverwalter kann dann verlangen, dass Sie diesen stornieren, auch wenn dies mit finanziellen Einbußen einhergeht. Die zurückgezahlten Gelder werden trotzdem der Verwertungsmasse hinzugerechnet.
Unproblematisch ist der Urlaubsantritt, wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin den Urlaub selbst bezahlt haben. Natürlich müssen Sie dies nachweisen, auf das Vermögen des Partners darf der Insolvenzverwalter allerdings nicht zugreifen. Auch die Kontoauszüge des Partners darf er nicht einsehen.
Hinweis:
Während eines Insolvenzverfahrens müssen Sie immer erreichbar sein, denn es müssen häufig Formulare ausgefüllt und innerhalb bestimmter Fristen zurückgesandt, angeforderte Unterlagen eingereicht und mitunter auch persönlich Termine wahrgenommen werden. Diesen Pflichten müssen Sie als Schuldner nachkommen, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Deshalb ist es ratsam, vor allem in der Eröffnungsphase nicht in den Urlaub zu fahren. Wissen Sie bereits, dass Sie ein Insolvenzverfahren beantragen müssen, sollten Sie also am besten auch keinen Urlaub buchen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Insolvenzverfahren wurde am 02.07.21 eröffnet.
Bekomme ALG2 und habe ein P-Konto.
Darf ich im Oktober 7 Tage eine Kreuzfahrt von Kiel-Kiel machen?
Kostet 1079€ ist eine Sondertarif ohne Aufschlag!
Sonst müssen Singles immer den doppelten Preis bezahlen !
Darf man alles mit seine Geld bis zu Grenze von 1252,64€ machen ?
Mit freundlichen Grüßen
F.M.
Sehr geehrter Herr M.,
über Ihr pfändungsfreies Einkommen können Sie mit Blick auf die Restschuldbefreiung absolut frei verfügen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Tag ich habe den Antrag 21.7 für privatinsolven in Gericht eingereicht und meine frage ist ob ich mit meinem Sohn in dem Urlaub fahren darf nach sicilien mit dem Auto 10.8 bis zum 28.8
Sehr geehrte Frau F.,
falls es sich um einen teuren Urlaub handelt, könnte Ihre Restschuldbefreiung gefährdet sein. Ist der Urlaub bereits lange vorher bezahlt worden, kann sich etwas Anderes ergeben. Handelt es sich um einen kostengünstigen Urlaub, ist die Versagung der Restschuldbefreiung weniger wahrscheinlich. Zudem haben Sie erreichbar zu sein. Kurzum: Ist der Urlaub nicht von einem Dritten bezahlt, gehen Sie ein Risiko mit Blick auf Ihre Restschuldbefreiung ein, denn der Insolvenzverwalter wird Ihre Kontoauszüge wenigstens der vergangenen Monate einsehen wollen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrter Herr Ghendler,
meine Frage ist: muß ich mich bei meinen Insolvenzverwalter abmelden wenn ich 1 Woche verreise mit meiner Tochter .
MfG
Sehr geehrte Frau F.,
in der Phase des Insolvenzverfahrens müssen Sie grundsätzlich immer erreichbar sein, auch im Urlaub. D.h. im Insolvenzverfahren haben Sie den Insolvenzverwalter über den Urlaub in aller Regel zu unterrichten. Während der Wohlverhaltensperiode können Sie ohne in Kenntnissetzen des Insolvenzverwalters in Urlaub fahren, jedenfalls bei einem Kurzurlaub.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
Vielen Dank nochmal für die Antwort, über mein Urlaub, aber habe trotzdem immer noch ein paar Fragen, und zwar: wenn ich morgen zum 1. Mal zu der Insolvenzverwalter gehe, muss ich ihm über mein Urlaub bescheid sagen? Wenn ich schon in einer Woche weg fliege?
Was kommt nach dieser 1. TERMIN BEI DER INSOLVENZVERWALTER?
BEFUNDE ICH MICH IMMER NOCH WOHLVERHALTENSPERIODE?
MFG
Sehr geehrte Frau D.,
Sie haben den Insolvenzverwalter hierüber zu informieren. Sie dürfen grundsätzlich in Urlaub, solange Sie Ihr Vermögen nicht verschwenden. Das kommt in Ihrem Fall auch nicht ernsthaft in Betracht, da Ihr Urlaub von der Familie bezahlt wurde. Nach dem Termin beim Insolvenzverwalter haben Sie eine Mitwirkungspflicht, sodass Sie für den Insolvenzverwalter erreichbar sein müssen. Die Wohlverhaltensperiode schließt sich erst nach der Schlussverteilung an.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich befinde mich gerade, in der Insolvenz Eröffnung, war schon bei der GZ, und habe schon die Vermögensauskunft gegeben, der Antrag habe ich letzte Woche bei Gericht auch abgegeben, ich wollte am 15.06 für 5 Woche im meine Heimat fliegen, darf ich?
Mfg
Sehr geehrte Frau D.,
das hängt davon ab, welche Geldmittel der Urlaub in Anspruch nimmt. Erfährt ein Gläubiger hiervon und verschlingt der Urlaub eine beträchtliche Summe, könnte ein Gläubiger bis zum Schlusstermin einen Versagungsantrag wegen Vermögensverschwendung stellen. Die Restschuldbefreiung wäre dann in Gefahr.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich hatte eine Frage.Undzwar wie hoch istbder Pfändungsbetrag bei einen Person?!
Mfg
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn ich Sie richtig verstehe, dann meinen Sie wohl den Pfändungsfreibetrag. Dieser Betrag beläuft sich grundsätzlich auf 1.179,99 Euro (Stand 2021), wenn keine weitere Unterhaltspflicht besteht.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo, ich befinde mich noch nicht in de PI, aber der Gerichtsvollzieher, war schon mal bei mir, am 25.05 habe ich meine Erste Termin mit ihm, ich soll alle schreibe mitbringen, wollte aber am 15.06 für 5 Woche in den Urlaub, darf ich es?, und wenn ja, muss ich den GV Bescheid sagen?
Vielen Dank im voraus!
Mfg
D.
Sehr geehrte Frau D.,
wenn Sie beim Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft gehen, müssen Sie dem Gerichtsvollzieher nicht mitteilen, dass Sie verreisen möchten. Der Termin dient grundsätzlich nur dazu, pfändbares Vermögen festzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo, ich war bei einem Schuldnerberater, die Insolvenz ist noch nicht eingereicht, möchte im August mit meinem Sohn nach Tunesien. Der Flug wird mir bezahlt und Unterkunft ist bei meiner Familie. Ich möchte dort dann meinen Verlobten heiraten. Ist das möglich, trotz das eine Insolvenz beantragt wird? Ich kann den Hochzeitstermin nicht verschieben, da von meinem Verlobten und mir sonst die Papiere nicht mehr gültig sind , die wir für die Hochzeit benötigen. Danke im Voraus , für eine Antwort.
Freundliche Grüsse
N.H.
Sehr geehrte Frau H.,
Sie können trotz bevorstehender Insolvenz Ihre Hochzeit durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Lebenspartner und ich müssen die nächsten 1-2 Monate Privatinsolvenz beantragen. Mein Partner hat im August Geburtstag und unsere Familien überlegen für Hin- und Rückflug nach Kolumbien, für meinen Partner, unseren Sohn und mich zusammenzulegen. In Kolumbien lebt sein Bruder, den er seit Jahren nicht gesehen hat, deshalb die Überlegung unserer Familien und deshalb auch für uns alle. Dürften wir dies annehmen und für zwei Wochen verreisen?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Manuela S.
Sehr geehrte Frau S.,
es kann sein, dass Ihnen der Urlaub als Form der Vermögensverschwendung angekreidet wird. Dies kann die Erteilung der Restschuldbefreiung gefährden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo,
Ich möchte im Oktober eine Woche nach Rumänien fliegen mit meinen Kindern. Kosten für Unterkunft wären bei 450€/Woche und Flug bei 300€ hin und zurück. Ich befinde mich noch nicht in der Insolvenz und diese ist auch abhängig von meinem getrennt lebenden Ehemann.
Ich würde den Urlaub gern über meine noch vorhandene Kreditkarte zahlen (Guthaben habe ich dort hin überwiesen). Wird dies ein Problem geben? Sollte ich dich eher über einen Dritten buchen?
Vielen Dank
Sehr geehrter Fragesteller,
es ist normalerweise kein Problem, wenn das Geld vorher aus dem unpfändbaren Einkommen angespart wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Tag ich möchte im März von Basel nach paraguay reisen meine Frau zahlt mein Flug geht das??
Sehr geehrter Herr Göttsch,
einen von einem Dritten bezahlten Urlaub dürfen Sie problemlos antreten. Allerdings kann es gerade zu Beginn des Insolvenzverfahrens sein, dass Sie kurzfristig erreichbar sein müssen, um dem Insolvenzverwalter fristgerecht Auskünfte zu geben. Ein längerer Auslandsaufenthalt ist dann nicht empfehlenswert. Ist Ihr Verfahren jedoch weiter fortgeschritten, dürfte dies nicht mehr der Fall sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht