Verbraucher – Meine Rechte

Besondere Rechte als Verbraucher

Verbraucher im juristischen Sinne ist gemäß § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

“jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.”

Die Verbrauchereigenschaft ist wichtig, wenn es im täglichen Geschäfts- und Rechtsverkehr um die Anbahnung eines Vertrags oder um den Austausch von Gütern und Dienstleistungen geht. Sie ist aber auch von Bedeutung, wenn sich eine Person auf gesondert verbraucherschützende Vorschriften berufen möchte oder wenn es um die Einleitung eines Insolvenzverfahrens geht.

So einfach sich § 13 BGB liest, so sehr steckt die Tücke im Detail. Daher hat sich dieser Beitrag zur Aufgabe gemacht, oft gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Stellung als Verbraucher zu beantworten.

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Wer gilt als Verbraucher?

Der Gesetzgeber knüpft die Eigenschaft als Verbraucher an zwei wesentliche Voraussetzungen:

  1. Einmal kommt als Verbraucher grundsätzlich nur eine natürliche Person in Frage. Das Gegenteil einer natürlichen Person ist eine juristische Person. Letztere ist ein rechtlicher Träger von Rechten und Pflichten, ohne eine echte Person zu sein. Hierzu gehören etwa Kapitalgesellschaften wie die Aktiengesellschaft oder die GmbH.
  2. Zum zweiten muss die Person bei rechtlich verbindlichen Tätigkeiten eher aus privaten Gründen handeln.

Was ist ein nicht Verbraucher?

Aus dem Umkehrschluss zur Bestimmung, wer ein Verbraucher ist, lässt sich auch sagen, wer ein nicht Verbraucher ist. Juristische Personen, also Rechtgebilde, die durch gesetzliche Sondervorschriften am Rechtsverkehr teilnehmen können, sind nicht Verbraucher. Nicht Verbraucher sind auch die GmbH, eine Stiftung oder ein eingetragener Verein.

Fraglich ist, ob auch Gewerbetreibende oder Freiberufler nicht Verbraucher sind. Denn auch Gewerbetreibende oder Freiberufler können sowohl als nicht Verbraucher handeln aber auch Verbraucher sein. Dies hängt davon ab, zu welchem Zweck der Gewerbetreibende oder Freiberufler ein verbindliches Geschäft getätigt hat. Ist das Geschäft überwiegend aus gewerblichen oder freiberuflichen Gründen vorgenommen, so handelt er als nicht Verbraucher. Dient es mehr privaten Zwecken, kann auch ein sonst Gewerbetreibender oder Freiberufler als Verbraucher handeln.

Trickreich sind die Fälle, bei dem Geschäfte sowohl gewerblichen bzw. freiberuflichen als auch privaten Interessen dienen (sogenannte dual use Fälle). In dieser Konstellation ist besonders zu untersuchen, ob das Geschäft eher dem gewerblichem bzw. freiberuflichem oder dem privaten Bereich zuzurechnen ist.

Welche Rechte haben Verbraucher?

Das Gesetz stellt den Verbraucher oft besser als den Unternehmer. Letztere unterliegen einer höheren Verpflichtung und schärferen Haftung. Genau andersherum verhält es sich beim Verbraucher. Dieser wird zumeist aufgrund seiner durchschnittlich geringeren Expertise im jeweiligen Marktbereich stärker geschützt und erhält dadurch mehr Rechte.

Einige wichtige Rechte des Verbrauchers sind etwa

  • das Widerrufsrecht im Online-Handel und anderen Bereichen
  • das Gewährleistungsrecht
  • besondere Aufklärung bei gefährlichen Verträgen wie etwa Kreditverträgen
  • eine besondere AGB-Kontrolle

Ist eine GbR ein Verbraucher?

Bild von Geld und SteckdoseEine GbR ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts – auch BGB-Gesellschaft genannt – und kann grundsätzlich auch als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB handeln. Der Bundesgerichtshof hat bislang ausdrücklich die Frage geklärt, wann eine GbR definitiv kein Verbraucher ist. Wirkt in einer GbR eine juristische Person als Gesellschafter mit, kann die GbR nicht Verbraucher sein. Daran ändert nichts, welchen Zweck die GbR allgemein oder beim in Rede stehenden Rechtsgeschäft verfolgt.

Kann ein Unternehmer auch Verbraucher sein?

Auch ein Unternehmer kann Verbraucher sein und damit von den verbraucherschützenden Regelungen bzw. den Verbraucherrechten profitieren. Sobald ein Unternehmer ein Rechtsgeschäft aus privaten Gründen abschließt, ist er auch Verbraucher. Die Unternehmereigenschaft schließt die Stellung als Verbraucher also nicht per sé aus. Es kommt vielmehr auf den einzelnen Vertragsschluss an.

Verbraucherinsolvenz

Der Verbraucher im Sinne des Verbraucherinsolvenzverfahrens hat eine andere Bedeutung als in den sonstigen gesetzlichen Vorschriften. Denn normalerweise wird als Verbraucher eine natürliche Person bezeichnet, die Verträge zu privaten Zwecken abschließt. Das Verbraucherinsolvenzverfahren kommt indes auch für Personen in Betracht, die eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt haben.

Die Verbraucherinsolvenz kann regelmäßig von allen Privatpersonen unabhängig von ihrer Erwerbstätigkeit beantragt werden: von Arbeitnehmern, Beamten, Arbeitslosen, Rentnern, Hausfrauen, ALG II-Empfängern oder Kleinunternehmern. Denn das Privatinsolvenzverfahren soll allen in finanzielle Schieflage geratenen Privatpersonen die Möglichkeit geben, einen neuen Lebensabschnitt ohne Schulden schon nach 3 Jahren zu beginnen, unabhängig davon, ob der Schuldner einer Erwerbstätigkeit nachgeht oder nicht.

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Auch für Kleinunternehmer kommt die Verbraucherinsolvenz in Betracht. Hauptvoraussetzung ist dafür, dass die Unternehmung des Schuldners als klein eingestuft werden kann (§ 304 Abs. 1 InsO). Dann ist er einem Verbraucher vergleichbar.

Bitte beachten Sie folgende Voraussetzungen, wenn Sie als Gewerbetreibender oder Selbstständiger das Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen: Sie sollten

  • Ihre selbstständige Tätigkeit beendet haben, bevor sie den Insolvenzantrag stellen,
  • 19 oder weniger Gläubiger haben,
  • und keine Schulden aus einem Arbeitsverhältnis gegenüber einem früheren Arbeitnehmer haben.

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