Ist eine GbR ein Verbraucher?
Eine GbR ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts – auch BGB-Gesellschaft genannt – und kann grundsätzlich auch als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB handeln. Der Bundesgerichtshof hat bislang ausdrücklich die Frage geklärt, wann eine GbR definitiv kein Verbraucher ist. Wirkt in einer GbR eine juristische Person als Gesellschafter mit, kann die GbR nicht Verbraucher sein. Daran ändert nichts, welchen Zweck die GbR allgemein oder beim in Rede stehenden Rechtsgeschäft verfolgt.
Kann ein Unternehmer auch Verbraucher sein?
Auch ein Unternehmer kann Verbraucher sein und damit von den verbraucherschützenden Regelungen bzw. den Verbraucherrechten profitieren. Sobald ein Unternehmer ein Rechtsgeschäft aus privaten Gründen abschließt, ist er auch Verbraucher. Die Unternehmereigenschaft schließt die Stellung als Verbraucher also nicht per sé aus. Es kommt vielmehr auf den einzelnen Vertragsschluss an.
Verbraucherinsolvenz
Der Verbraucher im Sinne des Verbraucherinsolvenzverfahrens hat eine andere Bedeutung als in den sonstigen gesetzlichen Vorschriften. Denn normalerweise wird als Verbraucher eine natürliche Person bezeichnet, die Verträge zu privaten Zwecken abschließt. Das Verbraucherinsolvenzverfahren kommt indes auch für Personen in Betracht, die eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt haben.
Die Verbraucherinsolvenz kann regelmäßig von allen Privatpersonen unabhängig von ihrer Erwerbstätigkeit beantragt werden: von Arbeitnehmern, Beamten, Arbeitslosen, Rentnern, Hausfrauen, ALG II-Empfängern oder Kleinunternehmern. Denn das Privatinsolvenzverfahren soll allen in finanzielle Schieflage geratenen Privatpersonen die Möglichkeit geben, einen neuen Lebensabschnitt ohne Schulden schon nach 3 Jahren zu beginnen, unabhängig davon, ob der Schuldner einer Erwerbstätigkeit nachgeht oder nicht.
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Auch für Kleinunternehmer kommt die Verbraucherinsolvenz in Betracht. Hauptvoraussetzung ist dafür, dass die Unternehmung des Schuldners als klein eingestuft werden kann (§ 304 Abs. 1 InsO). Dann ist er einem Verbraucher vergleichbar.
Bitte beachten Sie folgende Voraussetzungen, wenn Sie als Gewerbetreibender oder Selbstständiger das Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen: Sie sollten
- Ihre selbstständige Tätigkeit beendet haben, bevor sie den Insolvenzantrag stellen,
- 19 oder weniger Gläubiger haben,
- und keine Schulden aus einem Arbeitsverhältnis gegenüber einem früheren Arbeitnehmer haben.
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