Was für Kosten gibt es?
Zunächst stellt sich die Frage, was für Kosten es im Insolvenzverfahren überhaupt gibt und warum Sie gewisse Kosten zu tragen haben. Das Insolvenzverfahren soll doch gerade dafür sorgen, dass Sie die Schulden nicht bezahlen müssen.
Was ist mit Ihren Schulden?
Das Insolvenzverfahren hat unter anderem den Zweck den Schuldner, der seine Schulden nicht mehr zahlen kann unter bestimmten Bedingungen von seinen Zahlungsverpflichtung zu befreien. Ihre Schulden werden also nach einem geregelten Verfahren abgewickelt und Sie erhalten so die Möglichkeit zum finanziellen Neustart. Ihr Schulden müssen Sie also gerade nicht zurückzahlen. Das bedeutet für Sie, alle zum Zeitpunkt der Antragstellung noch zu zahlenden Schulden entfallen mit der Restschuldbefreiung. Sie haben allein den über der Pfändungsfreigrenze liegenden Betrag monatlich an den Insolvenzverwalter abzutreten.
Verfahrenskosten
Neben den Schulden gibt es jedoch noch die sogenannten Verfahrenskosten. Diese setzen sich zusammen aus den Gerichtskosten und den Kosten für den Insolvenzverwalter.
Gerichtskosten sind die Kosten, die bei dem Insolvenzgericht wegen des Insolvenzantrags anfallen. Also neben den Kosten für die Eröffnung des Verfahrens fallen Gebühren für die Zustellung und Veröffentlichung an. Die Höhe der Kosten ist abhängig von der Anzahl der Gläubiger und der vorhanden Insolvenzmasse, sodass die Gerichtskosten bei wenigen Gläubigern und einer geringen Insolvenzmasse unter 1.500 Euro liegen kann und bei einer hohen Gläubigeranzahl oder einen großen Insolvenzmasse den Betrag von 15.000 Euro sogar übersteigen kann. Die Kosten für den Insolvenzverwalter richten sich ebenfalls nach der Anzahl der Gläubiger und der Insolvenzmasse.
Somit können die Verfahrenskosten stark variieren.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!