Verfallklausel im Insolvenzrecht
Eine Verfallklausel im Insolvenzrecht bedeutet, dass eine mittel- oder langfristig vereinbarte Zahlungserleichterung oder ein gewährter Zahlungsaufschub zugunsten des Schuldners hinfällig wird, wenn die damit verbundenen Bedingungen nicht eingehalten werden. Meist wird es darum gehen, dass der Schuldner termingerecht Teilzahlungen zu leisten verspricht. Wird dieser Bedingung nicht nachgekommen, greift die Verfallklausel und die vereinbarte Zahlungserleichterung oder der gewährte Zahlungsaufschub gilt nicht mehr.
Die Verfallsklausel spielt aber auch im Arbeitsrecht eine gewichtige Rolle, die die Gerichte immer wieder beschäftigt.
Der folgende Beitrag zeigt Ihnen, welche Bedeutung eine Verfallklausel für einen außergerichtlichen Vergleich und im Falle einer Insolvenzanfechtung hat.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Trage ich eine Verfallsklausel auf Ergänzungsblatt 7c ein? Danke für einen Rat, Grüße
Hallo und vielen Dank für Ihre Frage. Leider ist mir in diesem Rahmen keine Prüfung dieser Frage möglich, ich bitte um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht