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    Ein besonders wichtiges Prinzip unserer Tätigkeit ist die Preistransparenz: unsere Preise sind Pauschalpreise, die auch bei hohem Arbeitsaufwand bei der Durchführung unserer Dienstleistung gleich bleiben. Auch wenn sich Ihr individueller Fall außerordentlich schwierig entwickelt, begleiten wir Sie, bis Sie Ihr Ziel erreichen – die Durchführung des außergerichtlichen Vergleiches oder die Erstellung Ihres Insolvenzantrages.

    Unser Honorar richtet sich nach der Anzahl Ihrer Gläubiger und Immobilien. Es bezieht sich auf einen Leistungszeitraum von 4 Monaten. Innerhalb dieser Zeit kommt es im Normalfall zu einem Abschluss des Schuldenvergleichs. So bleibt das Honorar von Beginn an kalkulierbar. Die Kosten enthalten zudem immer die MwSt. – es gibt keine versteckten Kosten. Und sollten Sie das Honorar nicht am Stück tragen können, räumen wir Ihnen gerne eine Ratenzahlung ein.

    Kostenrechner

    Unsere Preise sind FESTPREISE - berechnen Sie Ihr Endhonorar schon jetzt:

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    Bei Beratungshilfe werden wir KOSTENLOS für Sie tätig. Gerne kann unser Honorar auch in RATEN getragen werden.

    Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit Ihren Gläubigern – die kennen uns und sind bereit, nachzugeben

    Im außergerichtlichen Vergleich:

    1. beraten wir Sie bereits vor einer Beauftragung bei einem kostenfreien telefonischen Erstgespräch oder einem persönlichen Termin in unserer Kanzlei zu Ihren Entschuldungsalternativen,
    2. ermitteln wir durch Abfragen bei den größten Wirtschaftsauskunfteien alle Ihre Gläubiger, auch solche, die Sie möglicherweise aus den Augen verloren haben, weil sie sich lange nicht mehr gemeldet haben. So können Sie nachweisen, dass Sie alles Mögliche getan haben, um alle Gläubiger zu ermitteln,
    3. setzen wir Ihre Gläubiger davon in Kenntnis, dass Sie einen außergerichtlichen Vergleich anstreben. Wenn diese erfahren, dass wir als spezialisierte Kanzlei mit dem Titel Fachanwalt für Insolvenzrecht Sie beim Schuldenvergleich begleiten, wissen die Gläubiger, dass es Ihnen ernst ist. Dies führt in der Praxis oftmals dazu, dass die Gläubiger von weiteren Vollstreckungsmaßnahmen absehen und sich zu Verhandlungen bereiterklären.
    4. Um eine spätere Anfechtbarkeit des Vergleichs zu vermeiden, führen wir bei allen Gläubigern Abfragen zum aktuellen Schuldenstand durch. Zusammen mit den Informationen zu Ihren finanziellen Verhältnissen erhalten wir somit die Grundlage zur Ausarbeitung des Vergleichsangebots.
    5. Wir unterbreiten Ihren Gläubigern Ihren individuellen Vergleichsvorschlag.
    6. Dann führen wir falls nötig mit Ihren Gläubigern eine Nachverhandlungsrunde durch.
    7. Im Anschluss führen wir eine Abschlussberatung durch, bei der Ihnen das Vergleichsergebnis erläutert wird und Ihre übrigen Fragen beantwortet werden. Wenn der Vergleich erfolgreich zustande gekommen ist, nehmen Sie sodann die Zahlung der neuen, geminderten Gesamtrate auf – monatlich oder als Einmalzahlung.

    Im Rahmen der Abschlussberatung werden wir insbesondere

    1. Ihren Vergleichsvorschlag auf Schlüssigkeit überprüfen (Vier-Augen-Prinzip),
    2. für Sie Abfragen bei Ihren Gläubigern zwecks Überprüfung aller wichtigen Angaben wie Forderungsstände, Abtretungen, Verzichtsanzeigen oder Vertreterwechsel durchführen und
    3. Abfragen bei den Wirtschaftsauskunfteien Schufa, Boniversum und ICD (§ 34 BDSG) vornehmen, um ggf. vergessene Gläubiger zu ermitteln.

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    Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Kosten Außergerichtlicher Vergleich”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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    6 Kommentare
    1. Biagio C.
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich habe circa 20k Schulden. Davon sind aber 7800€ aus einem Vertrag der fragwürdig ist und diesen sollte man überprüfen ob es rechtens ist, da ich mir früher kein Anwalt leisten konnte, habe ich dies noch nicht getan. Ich habe 17 Gläubiger. Ich möchte es gerne ohne Privatinsolvenz schnellstmöglich schaffen.

      Da ich in Köln wohne, wäre eine telefonische, sowie online Zusammenarbeit für mich interessant.

      Mit freundlichen Grüßen

      Biagio Cacciapuoti

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr Cacciapuoti,

        zunächst herzlichen Dank für Ihr Interesse. Auf unserer Homepage haben Sie die Möglichkeit, eine kostenlose Erstberatung in Anspruch zu nehmen. Nutzen Sie hierfür gern unser Formular, das Sie unter https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/erstberatung/ abrufen können. Sie haben aber auch die Möglichkeit, direkt mit uns telefonisch (0211 67770055) in Kontakt zu treten.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    2. Thomi
      says:

      Kann man Ihr Honorar auch in Raten bezahlen?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        wir bieten Ihnen diesbezüglich die für Ihre Verhältnisse passende Lösung an. Sie können uns gerne per E-Mail (info@anwalt-kg.de) oder per Telefon (0221 67770055) erreichen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    3. Sascha W.
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      Werde ich monatlich an Sie zahlen und sie übernehmen die Verteilung der Vereinbarten Rate?

      Vielen Dank im Voraus.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Wilhelm,

        nein, bei unserer Kanzlei läuft es nicht so ab. An uns zahlen Sie nur unser Honorar. Die Rate zahlen Sie anschließend selbst an die Gläubiger. So haben Sie eine deutlich bessere Übersicht darüber, was mit Ihrem Geld passiert und welcher Anteil davon an die Gläubiger geht.

        Mit freundlichen Grüßen

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