Vergleichsergebnis – Handlungsmöglichkeiten nach Ihrem Schuldenvergleich
Für viele Schuldner und Schuldnerinnen ist der außergerichtliche Schuldenvergleich eine attraktive Lösungsalternative zu einem Insolvenzverfahren. Durch den Vergleich können Sie eine Einigung mit Ihren Gläubigern zu deutlich reduzierten Konditionen erzielen, die durchaus auch für beide Seiten von Vorteil sein kann. In der Beratungspraxis kommen häufig Fragen in Bezug auf die möglichen Ergebnisse der außergerichtlichen Einigungen als auch auf die anschließenden Handlungsoptionen auf, die im Folgenden beleuchtet werden.
Welche Ergebnisse sind bei einem außergerichtlichen Schuldenvergleich möglich?
Allgemein gesagt gipfeln Ihre außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen entweder in der Zustimmung oder in der Ablehnung Ihrer Gläubiger. Die möglichen Ergebnisse Ihres Schuldenvergleiches hängen also im Wesentlichen von den Reaktionen Ihrer Gläubiger, als auch von der Ausgestaltung des Vergleichsangebots, ab.
Dr. V. Ghendler ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und mit seinem bundesweit tätigen Team auf die Entschuldung von Privatpersonen und Unternehmern spezialisiert.
Inhalt dieser Seite:
- Vergleichsergebnis
- Welche Ergebnisse sind möglich?
- Ihre Gläubiger haben zugestimmt
- Teilerlass als attraktives Ergebnis?
- Der gesamte Forderungserlass als Ergebnis Ihres geglückten Schuldenvergleichs?
- Ihre Gläubiger haben abgelehnt
- Weitere Vergleichsangebote
- Das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren
- Letzter Ausweg – Die Insolvenz
- Ihre Fragen und unsere Antworten
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