Was ist ein Vermögensverzeichnis?
Beim Vermögensverzeichnis im Sinne des § 802 c ZPO handelt sich um ein elektronisches Dokument, welches der Gerichtsvollzieher bei der Abnahme der Vermögensauskunft anfertigt und beim zentralen Vollstreckungsgericht hinterlegt. Es gibt dem Gläubiger im Rahmen der Zwangsvollstreckung Auskunft darüber, auf welche Vermögensgegenstände beim Schuldner zur Befriedigung seiner titulierten Forderung zugegriffen werden kann.
Auch andere oder spätere Gläubiger desselben Schuldners können anhand des Vermögensverzeichnisses erkennen, welche Vermögensgegenstände zur Befriedigung ihrer titulierten Forderung zur Verfügung stehen. Dies geschieht, indem der zuständige Gerichtsvollzieher einen Abdruck des letzten abgegebenen Vermögensverzeichnisses an die neuen Gläubiger verschickt (§ 802 d ZPO).
Neben dem Vermögensverzeichnis im Sinne des § 802 c ZPO gibt es noch das Vermögensverzeichnis im Sinne des § 1802 BGB und die die sachlich ähnliche Vermögensübersicht gemäß § 153 InsO.
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