Die Insolvenzbekanntmachung – Was ist das eigentlich?
Die Veröffentlichung der Privatinsolvenz gibt den Gläubigern die Möglichkeit, von Ihrer Insolvenz zu erfahren. Zwar sind alle Ihnen bekannten Gläubiger ohnehin darüber informiert, da Sie beim Insolvenzantrag auch eine vollständige Auflistung aller Schulden einreichen. Doch häufig gibt es auch in Vergessenheit geratene Gläubiger. Auch diese sollen ihre Forderungen noch rechtzeitig geltend machen können, wenn ein Schuldner Insolvenz anmeldet. Sobald die Restschuldbefreiung erteilt ist, können Gläubiger ihre alten Forderungen nicht mehr so einfach durchsetzen. Dann muss der Gläubiger nachweisen, dass der Schuldner ihn absichtlich nicht informiert hat.
Gemäß den Vorgaben der Insolvenzordnung bringt das Insolvenzgericht folgende Informationen an die Öffentlichkeit:
- Anordnung und auch Aufhebung bestimmter Sicherungsmaßnahmen durch das zuständige Insolvenzgericht
- Abweisung des Antrags auf Insolvenz mangels Masse
- Entscheidung in Bezug auf Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens
- Beschlüsse in Bezug auf die Festsetzung der Insolvenzverwalter-, Treuhänder- und Gläubigerausschluss-Mitglieder-Vergütung
- Festlegung von Terminen
- bei Privatinsolvenz: Ankündigung der Restschuldbefreiung
- Erteilung oder auch Versagung der Restschuldbefreiung nach der Wohlverhaltensphase
Wo wird die Privatinsolvenz veröffentlicht und was enthält die Bekanntmachung?
Wie die Veröffentlichung der Privatinsolvenz erfolgen muss, regelt § 9 der Insolvenzordnung. Entsprechend den Regelungen erfolgt die Veröffentlichung einer Regel- und Privatinsolvenz im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Hier findet sich eine öffentliche Liste mit allen Privat- und Regelinsolvenzen der an den deutschen Insolvenzgerichten beantragten Verfahren.
Unter Umständen kann eine Veröffentlichung der Insolvenz auch an anderen Stellen (z. B. in der Zeitung bei Firmeninsolvenzen) erfolgen, üblich ist aber die Insolvenzbekanntmachung im Internet.
Nun werden Sie sich natürlich fragen, was die Bekanntmachung der Privatinsolvenz überhaupt enthält.
Die folgenden Angaben kommen gemäß § 27 InsO zwingend in der Veröffentlichung der Privatinsolvenz vor:
- Name sowie Geburtsdatum und Adresse des Schuldners
- Name sowie Adresse des Insolvenzverwalters
- Stunde der Verfahrenseröffnung
- bei Wahl eines anderen als des vorgeschlagenen Insolvenzverwalters: entsprechende Begründung für diese Wahl
- Informationen zu den Löschungsfristen für personenbezogene Daten
Alle Parteien, die den Eröffnungsbeschluss zugestellt bekommen (Gläubiger, Schuldner), können dabei auf alle Daten zugreifen. Im Internet kann die Insolvenzbekanntmachung auch nur auszugsweise erfolgen.
Mit der Veröffentlichung der Privatinsolvenz erhalten auch private Stellen darauf Zugriff. Es kommt somit zu Einträgen bei Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa.
Neben der Veröffentlichung im Internet sowie Eintragungen bei der Schufa kann eine Bekanntgabe auch im Schuldnerverzeichnis erfolgen. Dies ist dann der Fall, wenn eine Abweisung der Verfahrenseröffnung mangels Masse erfolgt oder die Erteilung der Restschuldbefreiung widerrufen oder versagt wird.
Sehr geehrter Herr Ghendler,
was kann ich gegen Veröffentlichung meines Namens und Verfahrens auf debenture.capital unternehmen? Sie schrieben ja, dass laut Artikel 82 der Datenschutzverordnung Schmerzensgeld und Schadensersatz zustehen würden. Wie geht man dabei vor? Ich habe dies erst jetzt entdeckt, nachdem ich meinen Namen bei google eingegebne habe. Davor hatte ich dieses Thema verdrängt. Ich fühle mich ziemlich an den Pranger gestellt und verletzt in meinen persönlichen Rechten, es zieht mich nochmal runter. Ich dachte, dass auch der Schuldner in irgendeiner Weise geschützt werden sollte.Können Sie mir helfen? Wieviel kostet soetwas?
Sehr geehrte Frau B.,
Sie können uns gerne eine Anfrage per E-Mail an info@anwalt-kg.de schicken und wir kommen dann ggf. mit einem Angebot auf Sie zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
hallo, wird eine Nachtragsverteilung ( 4 Jahre nach Erteilung d. Restschuldbefreiung u. Aufhebung d. Verfahrens), bei der alle Tabellengläubiger zu 100% befriedigt werden ( und auch die Kosten d. Insolvenzverwalters völlig gedeckt sind), in den Insolvenzbekanntmachungen veröffentlicht? Ggf. nach welcher Frist werden diese Bekanntmachungen wieder gelöscht ?
Mit freundlichen Grüssen,
Sehr geehrter Herr H.,
mir ist nicht bekannt, dass die Anordnung einer Nachtragsverteilung öffentlich bekannt gemacht wird. Jedenfalls ist es so, dass Insolvenzbekanntmachungen spätestens 6 Monate nach der Aufhebung bzw. der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht werden.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Das Aktenzeichen 80 IN 95/14 in von welchem Jahr
und wann abgeschlossen
Sehr geehrte Frau M.,
anhand des Aktenzeichens kann man darauf schließen, dass das Verfahren 2014 eröffnet wurde und somit spätestens 2020 beendet sein dürfte.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht