Vertragsübernahme

Was ist eine Vertragsübernahme?

Bei einer Vertragsübernahme wird eine bestehende Vertragspartei gegen eine neue Vertragspartei (Vertragübernehmer) ausgetauscht. Das Gesetz regelt diese Art von Parteiwechsel nicht eigens, sondern in manchen Fällen gesondert. Damit gehen nicht nur bestimmte Rechte aus dem Vertrag auf den Vertragsübernehmer über, sondern die gesamten Rechte und Pflichte werden übertragen. Eine Vertragsübernahme kommt durch einen drei- oder mehrseitigen Vertrag zustande. Scheitert eine Vertragsübernahme aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen, kommt durch eine Umdeutung (§ 140 BGB) die Übertragung einzelner Rechtspositionen in Betracht.

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

Schuldenanalyse vom Fachanwalt

✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

Über

20.000

geprüfte Fälle

Offene Fragen? – Einfach anrufen:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

Unterschied zwischen Vertragsübernahme und Schuldübernahme?

Die Vertragsübernahme ähnelt der Schuldübernahme, die wir in unserem Artikel Was ist eine Schuldübernahme? genauer erklären. Die Schuldübernahme kennzeichnet sich dadurch aus, dass der Schuldner nur aus der Haftung entlassen wird und der Schuldübernehmer die Schuld gegenüber dem Gläubiger übernimmt. Dagegen ist für die Vertragsübernahme typisch, dass nur die Schuld übergeht, sondern alle Rechte und Pflichten auf den Vertragsübernehmer übergehen.

Wo kommt eine Vertragsübernahme in der Praxis vor?

In der Praxis kommt eine Vertragsübernahme zum Beispiel bei

  • einer Rückerstattung der Mieterkaution nach Grundstücksveräußerung (§§ 563 ff. BGB),
  • einem Pachtvertrag (§ 581 Abs. 2 BGB),
  • einer Betriebsübergabe (§ 593a BGB)
  • einem Betriebsübergang (§ 613a Abs. 1)
  • Übertragungen von Reiseverträgen (§ 651e BGB)
  • einem Pfandrechtsübergang (§ 1251 BGB)
  • Veräußerung der versicherten Sache (§ 95 VVG) vor.

Schuldenanalyse vom Fachanwalt

✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

Über

20.000

geprüfte Fälle

Offene Fragen? – Einfach anrufen:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Vertragsübernahme”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

The last comment needs to be approved.
0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

© Copyright - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei