Was ist eine Vertragsübernahme?
Bei einer Vertragsübernahme wird eine bestehende Vertragspartei gegen eine neue Vertragspartei (Vertragübernehmer) ausgetauscht. Das Gesetz regelt diese Art von Parteiwechsel nicht eigens, sondern in manchen Fällen gesondert. Damit gehen nicht nur bestimmte Rechte aus dem Vertrag auf den Vertragsübernehmer über, sondern die gesamten Rechte und Pflichte werden übertragen. Eine Vertragsübernahme kommt durch einen drei- oder mehrseitigen Vertrag zustande. Scheitert eine Vertragsübernahme aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen, kommt durch eine Umdeutung (§ 140 BGB) die Übertragung einzelner Rechtspositionen in Betracht.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
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