Was ist ein Vollstreckungsbescheid?
Der Vollstreckungsbescheid ist ein Titel, mit dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Er ergeht nach einem Mahnbescheid im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Hat der Gläubiger eine Gelforderung gegen Sie als Schuldner, kann er beim zuständigen Gericht ein gerichtliches Mahnverfahren beantragen. Das Mahnverfahren endet mit dem Vollstreckungsbescheid. Dieser befugt den Gläubiger zur Vornahme von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wie etwa der Sachpfändung, Lohnpfändung oder Kontopfändung. Für den Gläubiger ist der Vollstreckungsbescheid im Mahnverfahren ein schneller, unkomplizierter und günstiger Weg, um einen Titel zu erwirken.
Der folgende Artikel führt aus, wie der Ablauf beim Vollstreckungsbescheid ist, wie Sie als Schuldner auf einen Vollstreckungsbescheid reagieren sollten und welchen Einfluss ein Insolvenzverfahren auf den Vollstreckungsbescheid hat.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Guten Tag,
ich habe einen Vollstreckungsbescheid der kfw vom 18.08. und am 19./20.08. Insolvenz angemeldet mit meiner Schuldnerberaterin. Diese meinte, es sei vorerst nichts weiter von meiner Seite zu tun. Nun ist sie in Urlaub bis Mitte September und ich bin mir unsicher, ob ich nicht doch Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen soll. Das wäre bis morgen zu tätigen.
Es wäre super, wenn Sie mir beantworten könnten, ob ich den Einspruch nun einlegen solte, oder nicht?
Vielen herzlichen Dank und freundliche Grüße,
Vera H.
Sehr geehrte Frau H.,
grundsätzlich ist es ratsam, gegen einen Vollstreckungsbescheid Einspruch zu erheben und eine Einigung mit dem Gläubiger zu erzielen. Der besagten Bank können Sie zudem mitteilen, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen im eröffneten Insolvenzverfahren unzulässig sind und die geltend gemachte Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht