Vollstreckungsbescheid – Wie Sie richtig reagieren!

Was ist ein Vollstreckungsbescheid?

Der Vollstreckungsbescheid ist ein Titel, mit dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Er ergeht nach einem Mahnbescheid im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Hat der Gläubiger eine Gelforderung gegen Sie als Schuldner, kann er beim zuständigen Gericht ein gerichtliches Mahnverfahren beantragen. Das Mahnverfahren endet mit dem Vollstreckungsbescheid. Dieser befugt den Gläubiger zur Vornahme von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wie etwa der Sachpfändung, Lohnpfändung oder Kontopfändung. Für den Gläubiger ist der Vollstreckungsbescheid im Mahnverfahren ein schneller, unkomplizierter und günstiger Weg, um einen Titel zu erwirken.

Der folgende Artikel führt aus, wie der Ablauf beim Vollstreckungsbescheid ist, wie Sie als Schuldner auf einen Vollstreckungsbescheid reagieren sollten und welchen Einfluss ein Insolvenzverfahren auf den Vollstreckungsbescheid hat.

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Ablauf bei einem Vollstreckungsbescheid

Der Vollstreckungsbescheid ergeht am Ende des gerichtlichen Mahnverfahrens. Dieses hat der Gläubiger durch einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht in die Wege geleitet. In NRW oder auch in anderen Bundesländern sind für das gerichtliche Mahnverfahren bestimmte Mahngerichte zentral zuständig.

Ausgangspunkt eines Mahnverfahrens ist jedoch in der Regel eine Forderung des Gläubigers gegen einen Schuldner. Diese wird zunächst versucht, durch Mahnung und Fristsetzung einzutreiben. Reagieren Sie als Schuldner nicht oder verweigern Sie die Zahlung, kann der Gläubiger zum gerichtlichen Mahnverfahren übergehen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Forderung vom Gläubiger im gerichtlichen Verfahren gar nicht bewiesen werden braucht. Das kann dazu führen, dass gegen Sie ein Vollstreckungsbescheid ergeht, obwohl die Forderung nicht oder nicht mehr besteht. Der Gesetzgeber hat das Verfahren dennoch so ausgestaltet, weil dem Schuldner nach Zustellung des Vollstreckungsbescheids noch Abwehrmöglichkeiten zustehen. Näheres hierzu können Sie dem nachfolgenden Abschnitt über den Rechtsschutz gegen einen Vollstreckungsbescheid entnehmen.

Dem Vollstreckungsbescheid ist jedoch zuvor ein Mahnbescheid vorangegangen, den wir in unserem Artikel Mahnbescheid und gerichtliches Mahnverfahren erläutern. Dem Mahnbescheid als auch dem Vollstreckungsbescheid sind Rechtsbehelfsbelehrungen beigefügt, die Sie über Ihre Rechte belehren.

Rechtsschutz gegen einen Vollstreckungsbescheid

Gegen den Vollstreckungsbescheid kann Einspruch erhoben werden. Hierüber klärt die Rechtsbehelfsbelehrung auch auf, die dem Vollstreckungsbescheid beigefügt ist. Diese sollten Sie aufmerksam lesen, was jedoch oftmals vernachlässigt wird. Für den Einspruch haben Sie zwei Wochen Zeit. Lassen Sie die Frist verstreichen, erwächst der vorläufige Titel zu einem endgültigen. Damit kann der Gläubiger Sie bis zu 30 jahrelang auf Ausgleich der Forderung mithilfe von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Anspruch nehmen.

Sollten Sie Einspruch erheben, ist damit zu rechnen, dass es zu einem Klageverfahren kommt. Dies hängt davon ab, ob diese Möglichkeit vom Gläubiger zuvor beantragt wurde.

Vollstreckungsschutz im Insolvenzverfahren?

Das Insolvenzverfahren schützt vor Vollstreckungen einzelner Gläubiger, auch wenn diese einen Vollstreckungsbescheid erwirkt haben. Dieser Schutz besteht teilweise auch schon vor der Antragstellung zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erst Recht besteht der Vollstreckungsschutz im Insolvenzverfahren, was aus dem Vollstreckungsverbot gemäß § 89 InsO folgt. Dieser Schutz gilt sowohl für Regelinsolvenzverfahren als auch für Privatinsolvenzverfahren oder Verbraucherinsolvenzverfahren.

Bitte beachten Sie jedoch Folgendes: Auch wenn Sie ein Insolvenzverfahren anstreben, sollten Sie sich auf den Vollstreckungsschutz nicht ohne weitere eigene Maßnahmen verlassen. Gegen einen Mahnbescheid können Sie Widerspruch einreichen und gegen einen Vollstreckungsbescheid Einspruch erheben, wie oben gezeigt.

Falls Sie unsicher sind, wie Sie vorgehen sollten, nehmen Sie bitte anwaltliche Hilfe in Anspruch. Im Rahmen von Insolvenzen profitieren Sie bei uns von unserer kostenlosen Erstberatung am Telefon, die Ihnen werktäglich unter 0221 6777 00 55 zur Verfügung steht.

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2 Kommentare
  1. V.  H.
    says:

    Guten Tag,
    ich habe einen Vollstreckungsbescheid der kfw vom 18.08. und am 19./20.08. Insolvenz angemeldet mit meiner Schuldnerberaterin. Diese meinte, es sei vorerst nichts weiter von meiner Seite zu tun. Nun ist sie in Urlaub bis Mitte September und ich bin mir unsicher, ob ich nicht doch Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen soll. Das wäre bis morgen zu tätigen.
    Es wäre super, wenn Sie mir beantworten könnten, ob ich den Einspruch nun einlegen solte, oder nicht?

    Vielen herzlichen Dank und freundliche Grüße,
    Vera H.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau H.,

      grundsätzlich ist es ratsam, gegen einen Vollstreckungsbescheid Einspruch zu erheben und eine Einigung mit dem Gläubiger zu erzielen. Der besagten Bank können Sie zudem mitteilen, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen im eröffneten Insolvenzverfahren unzulässig sind und die geltend gemachte Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden ist.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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