2. Ihre Schuldbefreiung tritt deutlich schneller ein: 10 – 14 Wochen statt 6 Jahre
Wir benötigen für die Aushandlung eines Schuldenvergleichs 10 – 14 Wochen. Bei einer Einmalzahlung sind Sie von diesem Zeitpunkt an entschuldet. Ein Insolvenzverfahren benötigt bis zu 6 Jahre.
3. Schuldbefreiung trotz Forderungen, die nicht unter die Restschuldbefreiung fallen
Sie werden von Ihren Schulden auch dann befreit, wenn die Forderungen Ihrer Gläubiger nicht unter die gesetzliche Restschuldbefreiung fallen (v. a. vorsätzliche unerlaubte Handlungen, Geldstrafen, Bußgelder – § 302 InsO)
4. Der Schufa Eintrag wird bei Einmalzahlung viel schneller entfernt
Wenn Sie Einträge bei der Schufa haben, werden sie 3 Jahre nach einer Einmalzahlung gelöscht. Wenn Sie ein Insolvenzverfahren durchführen, beginnt diese Frist erst nach Ende des Insolvenzverfahrens, der Schufa-Eintrag besteht also bis zu sechs zusätzliche Jahre.
5. Der außergerichtliche Vergleich ist diskreter: Ihre Entschuldung wird nicht offenbart
Der Schuldenvergleich ist diskreter, weil er nicht offenbart wird. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird hingegen bekanntgemacht.
6. Aus dem Ausland möglich – Sie müssen nicht in Deutschland leben
Eine Insolvenz setzt voraus, dass Ihr Lebensmittelpunkt in Deutschland ist. Bei einem Vergleich können Sie auch im Ausland leben.
7. Sie sparen die Gerichtskosten
Schließlich entfallen für Sie die Kosten des Insolvenzgerichts.
Vorteile eines Insolvenzverfahrens
Der Schuldenvergleich hat allerdings auch einige Nachteile gegenüber einer Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz. Behalten Sie im Auge, dass Sie im Insolvenzverfahren keinen über der Pfändungsgrenze liegenden Betrag aufwenden müssen. Dies wird bei einem außergerichtlichen Vergleich bei Ratenzahlungen in den meisten Fällen der Fall sein. Ebenso ist die gesetzliche Restschuldbefreiung unabhängig von dem Betrag, den Ihre Gläubiger zurückbekommen und Ihrer Leistungsfähigkeit. Kommen Sie also allen Vergleichsraten unbedingt nach!
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