Schuldnerberatung Kosten
Eine Schuldnerberatung kann entweder durch eine Insolvenz oder durch einen Vergleich erfolgen.
Wenn Ihre Schuldnerberatung durch eine Insolvenz erfolgt, entstehen Kosten für die Schuldnerberatung und Verfahrenskosten.
Kosten Schuldnerberatung durch Insolvenz: Stundung der Gerichtskosten
Das Insolvenzverfahren ist in der Regel kostenpflichtig. Dabei muss der Schuldner grundsätzlich die Gerichtskosten und die Kosten der Schuldnerberatung tragen. Der Gesetzgeber hat Schuldnern aber die Option eingeräumt, die erforderlichen Gerichtskosten erst nach dem Ende der Wohlverhaltensperiode in Raten zu begleichen (§ 4a InsO). Dies wird von uns in allen Fällen beantragt. Sofern Sie nach der Insolvenz nur ein geringes Einkommen haben, brauchen Sie überhaupt nichts zu zahlen (sogenannte Nullraten).
Schuldnerberatung kostenfrei bei Beratungshilfe
Für die anwaltliche Schuldnerberatung im Falle einer Privatinsolvenz entstehen Gebühren. Wir begleiten Ihren Privatinsolvenzantrag als anwaltliche Schuldnerberatung kostenfrei, sofern Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen.
Die besten Aussichten auf Beratungshilfe haben Sie, wenn Sie sich von einer öffentlichen Schuldnerberatung schriftlich bestätigen lassen, dass Sie auf einen Beratungstermin länger als sechs Monate warten müssen. Die öffentlichen Schuldenberatungen freuen sich meistens darüber, Ihnen diese Bestätigung auszustellen, weil sie dadurch etwas entlastet werden. Grundsätzlich bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit einer Ratenzahlung.
Kosten Schuldnerberatung durch Vergleich
Für eine Schuldnerberatung durch einen außergerichtlichen Schuldenvergleich entstehen ausschließlich anwaltliche Gebühren. Gerichtskosten fallen nicht an.
Unser anwaltliches Honorar ist dabei ein einmaliger Festbetrag: Weitere Kosten werden für Sie nicht anfallen. Insbesondere werden Sie an uns
- während der Dauer der Vergleichsschritte keine monatlichen Raten oder
- nach Abschluss des Vergleiches keine Raten als Vergleichsgläubiger
zahlen müssen. Es bleibt bei dem anknüpfend an Ihre Gläubigeranzahl berechneten Honorar, weil grundsätzlich ihre Anzahl maßgeblich für unseren Arbeitsaufwand ist.
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