Was macht ein Ombudsmann?
Ein Ombudsmann oder eine Ombudsstelle ist eine Person oder Organisation, die die Funktion einer Streitbeilegung wahrnimmt. Die zentrale Aufgabe besteht darin, eine Einigung zwischen zwei streitenden Parteien zu erzielen. Traditionell gesehen hat der Ombudsmann, die Ombudsperson oder –stelle den Anspruch, die Interessen von benachteiligten Personen oder Personengruppen zu wahren. Die Benachteiligung resultiert meist auf dem Wissens-, Macht- und Vermögensvorsprung der größeren Partei. Der Ombudsmann versucht abseits von gerichtlichen Verhandlungen und ohne großen formellen Aufwand die widerstreitenden Interessen in Ausgleich zu bringen. Streitigkeiten mit Beteiligung einer Ombudspersonen finden oft mit Bezug zu Banken, Versicherungen (Krankenversicherung und Pflegeversicherung), Instituten und Behörden statt.
Der folgende Beitrag erläutert Ihnen, wer eine Ombudsperson genau ist, von welchen anderen außergerichtlichen Streitschlichtern sie zu unterscheiden ist und wann eine Ombudsperson einzuschalten ist.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
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