Was ist ein Ombudsmann, eine Ombudsstelle?

Was macht ein Ombudsmann? 

Ein Ombudsmann oder eine Ombudsstelle ist eine Person oder Organisation, die die Funktion einer Streitbeilegung wahrnimmt. Die zentrale Aufgabe besteht darin, eine Einigung zwischen zwei streitenden Parteien zu erzielen. Traditionell gesehen hat der Ombudsmann, die Ombudsperson oder –stelle den Anspruch, die Interessen von benachteiligten Personen oder Personengruppen zu wahren. Die Benachteiligung resultiert meist auf dem Wissens-, Macht- und Vermögensvorsprung der größeren Partei. Der Ombudsmann versucht abseits von gerichtlichen Verhandlungen und ohne großen formellen Aufwand die widerstreitenden Interessen in Ausgleich zu bringen. Streitigkeiten mit Beteiligung einer Ombudspersonen finden oft mit Bezug zu Banken, Versicherungen (Krankenversicherung und Pflegeversicherung), Instituten und Behörden statt.

Der folgende Beitrag erläutert Ihnen, wer eine Ombudsperson genau ist, von welchen anderen außergerichtlichen Streitschlichtern sie zu unterscheiden ist und wann eine Ombudsperson einzuschalten ist. 

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Was ist eine Ombudsmann, -person oder Ombudsstelle genau?

Die Ombudsperson oder Ombudsstelle wird teilweise als Sammelbegriff für eine Reihe von Personen und Organisationen verwendet, die bei der außergerichtlichen Streitbeilegung – auch ADR (alternative dispute resolution) genannt – beteiligt sind. Der Ombudsmann oder die Ombudsperson war traditionell als Fürsprecher eines Bürgers gedacht, der im Konflikt zu einer Behörde, größeren Organisation oder Institution stand. Dieses Verständnis ist etwas überholt, da Ombudspersonen oft von der Behörde oder Organisation selbst berufen werden. Auch wenn Ombudspersonen ihre Stellung als Fürsprecher des ratsuchenden Einzelnen kennen, ist nicht von der Hand zu weisen, dass eine gewisse Lagerzugehörigkeit nicht ausgeschlossen werden kann.

Im nachfolgenden Abschnitt erfahren Sie, welche außergerichtlichen Streitschlichterpersonen und Streitschlichterstellen neben dem Ombudsmann bestehen.

Wann Ombudsmann einschalten?

Ein Ombudsmann ist einzuschalten, wenn ein einzelner Ratsuchender sich einer großen Partei gegenübersteht und sich die Vertretung seiner Interessen im Vertragsverhältnis oder dessen Anbahnung nicht allein zutraut oder bereits vergeblich versuchte. In der Regel schließen sich je nach Branche Unternehmen oder Organisationen einem Verband an, der einen Ombudsmann für streitige Situationen einsetzt. Dies trifft Banken und Versicherungen regelmäßig zu. Aber auch Behörden berufen teilweise Ombudspersonen. Ist dies der Fall, können Sie sich an einen Ombudsmann wenden, der in der Regel versuchen wird, den Konflikt einvernehmlich zu lösen. Scheitert dies, bleibt der Gang zum Rechtsanwalt möglich.

Wovon ist der Ombudsmann zu unterscheiden?

Wie im vergangenen Abschnitt erklärt, werden meist allerhand Personen in der außergerichtlichen Streitschlichtung als Ombudsmann bezeichnet. Das ist nicht richtig. Im Folgenden möchten wir jene Personen und Stellen kurz benennen und ihre Aufgabe angeben, die vom klassischen Ombudsmann zu unterscheiden sind:

  1. Das Schiedsgericht und die Schiedsrichter

Streiten sich Parteien in Zivilsachen, kommt es nicht selten vor, dass eine Vertragsklausel den ordentlichen Rechtsweg ausschließt. Damit kann im äußersten Fall keine gerichtliche Entscheidung vor Gericht erstritten werden, da die Parteien hierauf einvernehmlich verzichtet haben. Solche Vereinbarungen kommen oft im Gesellschafts- und Handelsrecht vor, da die Parteien einen lang- und kostspieligen gerichtlichen Streit meiden wollen. Ob dabei das Schiedsgericht wirklich eine kostengünstigere Alternative ist, bleibt zweifelhaft. Das Schiedsverfahren vor dem Schiedsgericht und den entscheidenden Schiedsrichtern ist in den §§ 1025 ff. ZPO teilweise geregelt.

  1. Das Schiedsamt

Das Schiedsamt und die zur Entscheidung berufenen Personen werden in Zivil- und Strafsachen tätig. Meist geht es aus objektiver Sicht um Bagatellstreitigkeiten. So entscheidet das Schiedsamt z.B. im Strafrecht im Rahmen des Privatklageverfahrens. Auch in Zivilsachen kann das Schiedsamt bei ehrrührenden Vorgängen zuständig sein. Letzteres wird durch Landesrecht bestimmt. So schreibt etwa § 13 SchAG NRW vor, dass Haftung aus Ehrverletzung dem Schiedsamt zugewiesen ist.

  1. Gütestelle

Das jeweilige Landesrecht kann auch vorsehen, dass vor einer Klageerhebung zunächst eine ordentliche Gütestelle mit Güterichtern fruchtlos eingeschaltet wurde.

  1. Verbraucherschlichtungsstelle

Die Verbraucherschlichtungsstellen sind gesetzlich anerkannte Stellen, an die sich ein Verbraucher (§ 13 BGB) wegen eines Streits mit einem Unternehmer (§ 14 BGB) wenden kann. Es geht grundsätzlich um Streitigkeiten aus einem Verbrauchervertrag (§ 310 Abs. 3 BGB). Es handelt sich dabei auch um einen gesetzlich geschützten Begriff, sodass sich nur staatlich anerkannte Stellen so bezeichnen dürfen (§ 33 VSBG).

  1. Mediatoren

Mediatoren sind Vermittler zwischen den im Zwist befindlichen Parteien. Sie entscheiden nicht, sondern verhelfen durch ihre Vermittlungskompetenz eine eigene Lösung zu finden.  Sie haben grundsätzlich keine Entscheidungsbefugnis.

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