Erlischt die Grundschuld nach dem Insolvenzverfahren?
Für Insolvenzschuldner, die ihre Schulden durch eine Hypothek oder Grundschuld absichern ließen, stellt sich oftmals die Frage, was mit der Grundschuld im Zuge des Insolvenzverfahrens geschieht. Da das Insolvenzverfahren mehrere Phasen durchläuft, kann die Grundschuld für den Gläubiger und damit auch für Sie als Schuldner während des Insolvenzverfahrens, nach Freigabe des Grundstücks und der Immobilien durch den Insolvenzverwalter, in der Wohlverhaltensperiode und auch nach erteilter Restschuldbefreiung von Bedeutung sein. Hierzu hat der BGH mit seinem Urteil vom 10.10.2020 – IX ZR 24/20 nochmal ausdrückliche Stellung genommen.
Falls Sie sich fragen, wie es sich mit der Hypothek verhält, empfehlen wir Ihnen unseren Artikel Was passiert mit der Hypothek nach der Insolvenz?.
Der folgende Artikel erklärt Ihnen, was eine Grundschuld genau ist, ob die Restschuldbefreiung zum Erlöschen der Grundschuld führt und was Sie gegen die Inanspruchnahme aus der Grundschuld grundsätzlich tun können.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Kann ich mir nach einem privaten Insolvenz ,mit restschold befreiung? Wieder eine immobilie kaufen ??? Ohne das ich für die alte immobilie , zur Kasse gebeten werde ??
LG jürgen
Sehr geehrter Herr S.,
grundsätzlich ist dies möglich, wenn keine ausgenommenen Forderungen gemäß § 302 InsO gegen Sie vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Tag,
ich habe gleich mehrere Fragen.
Es sind Grundschulden im mehrere Häuser bzw. Grundstücke zu meinen Gunsten eingetragen. Derzeit läuft ein vorläufiges Insolvenzverfahren. Ein Gutachten hierzu wird gerade erstellt.
Frage 1. Kann ich trotzdem die Zwangsversteigerung einzelner Gebäude einleiten oder kann der Insolvenzverwalter dies blockieren?
Frage 2. Müssen die, den Forderungen zu grunde liegenden Verträge sich explizit auf eine eingetragene Grundschuld beziehen? ( in einem Fall wurde ein Darlehen gewährt (mit Vertrag) aber nur mündlich vereinbart dass eine bereits eingetragene Grundschuld zur Sicherung dienen soll.
Frage 3. Da ich davon ausgehe dass bald endgültig ein Insolvenzverwalter bestellt wird: müssen diesem alle Verträge ausgehändigt werden oder reicht ein Verweis auf die eingetragen Grundschulden. Habe ich irgendwelche Verpflichtungen gegenüber dem Insolvenzverwalter?
vieln Dank vorab
Meyer
Sehr geehrter Herr M.,
die Beantwortung Ihrer Fragen hängt auch davon ab, ob über Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet werden soll oder über das Vermögen Ihres Schuldners.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrte Damen und Herrn
ich habe im 05-2014 meine Restschuldbefreiung erlangt . Ich hatte unteranderem auch Immobilienbesitz was mir seitens des Insolventverwalters zurückgegeben worden ist in 2011. Eine Bank hatte sich wegen Kreditvergabe 2006 eine Grundschuld eintragen lassen . Jetzt möchte ich das Gründstück verkaufen . Nun fordet die Bank bei Kaufvertragabwicklung vom Käufer eine gewisse Summe damit die Grundschuld gelöscht wird . Ist dieses rechtens . Danke für ihre Antwort
MfG
Sehr geehrter Herr D.,
grundsätzlich erfordern Fragen zu Immobilien eine genaue Einzelfallprüfung. Grundsätzlich ist es so, dass die Grundschuld als Sicherungsrecht trotz Restschuldbefreiung bestehen bleibt. Dies ordnet das Gesetz ausdrücklich an. Wenn Sie die daher die Immobilie unbelastet, also ohne Grundschuld veräußern möchten, bleibt Ihnen nur eine Einigung mit der Bank übrig, zu deren Gunsten die Grundschuld eingetragen ist.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht