Welche Forderungen werden von der Restschuldbefreiung nicht erfasst?

  • Die Restschuldbefreiung

    Diese Forderungen werden nicht von der Restschuldbefreiung umfasst

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    Ausnahmen von der Restschuldbefreiung

    Die Restschuldbefreiung durch eine Privatinsolvenz beseitigt im Normalfall die Forderungen aller Insolvenzgläubiger (§ 301 InsO). Allerdings gibt es hiervon einige Ausnahmen.

    Vorsätzliche unerlaubte Handlungen: Kreditbetrug, Verletzung von Unterhaltspflichten u. a.

    Nach § 302 Nr. 1 InsO werden Schulden aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen nicht beseitigt. Diese müssen in der Praxis weiter (in der Regel in Raten) abbezahlt werden. Der Gesetzgeber will dadurch verhindern, dass die Restschuldbefreiung unredlichen Schuldnern zugute kommt. Wichtigste Beispiele sind Straftaten, die das Vermögen betreffen. Dazu gehören z. B. der Kreditbetrug, die Verletzung von Unterhaltspflichten oder die Nichtabführung von Arbeitnehmerbeträgen zur Sozialversicherung. Nach einer Änderung der Insolvenzordnung im Jahr 2014 sind auch Steuerschulden, die in Verbindung mit einer Straftat wie Steuerhinterziehung stehen, nicht mehr von der Restschuldbefreiung umfasst.

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    Geldbußen, Ordnungsgelder, Zwangsgelder und Forderungen aus zinslosen Darlehen

    Nach § 302 Nr. 2 – 3 InsO werden Geldbußen, Ordnungsgelder, Zwangsgelder sowie Forderungen aus zinslosen Darlehen (Stundung Ihrer Gerichtskosten) ebenso nicht von der Restschuldbefreiung umfasst.

    Bei Forderungen aus unerlaubter Handlung: Insolvenz oder Schuldenvergleich?

    Ist die Restschuldbefreiung ausgeschlossen, weil nachweislich Schulden aus beispielsweise vorsätzlichen unerlaubten Handlungen vorliegen, gilt es abzuwägen, ob das Insolvenzverfahren lohnt. Die anderen Schulden werden von der Restschuldbefreiung erfasst. Wenn die anderen Schulden überwiegen, kann sich für Sie ein Privatinsolvenzverfahren lohnen. Wenn die Schuld überwiegt, die durch unerlaubte Handlung zustande kam, ist über einen Schuldenvergleich nachzudenken.

    Falls Sie wissen wollen, ob in Ihren Fall die Restschuldbefreiung wichtige Forderungen nicht umfasst und sie besser einen Schuldenvergleich anstreben sollten, oder aber eine andere Frage zur Regelinsolvenz haben, beraten wir Sie gerne unverbindlich unter unserer kostenfreien Beratungshotline.

    Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Welche Forderungen werden von der Restschuldbefreiung nicht erfasst”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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    90 Kommentare
    1. Memo
      says:

      Hallo,
      Ich habe leider über 50 tausend euro schulden und damot wurde ich verurteilt wegen betrug. Jetz ost doe frage. Pb ich ein Insolvenz machen soll oder ist es unmoglich? Wenn meisten schulden aus betrug schulden bestehen?

      Mfg.
      Memo

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Ratsuchender,

        wenn die Schulden aus einem Betrug herrühren, werden diese von einer Restschuldbefreiung nicht erfasst.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    2. Yassin H. .
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      Ich wurde während meines dualen Studiums bei meinem Praxispartner gekündigt, weil der Unternehmer der Argentur aus unbekannten Gründen Pleite gegangen ist. Mir steht laut Vertrag aber das Praktikumsgehalt für Oktober und November (weil Kündigungsfrist bis zum 20.11.) zu. Da der Chef sich aber weigert, mir das Geld zu geben, und sich komplett quer stellt, habe ich ihm mit einer Mahnung gedroht. Er reagierte darauf furchtlos und deswegen habe ich die Theorie, dass er Insolvenz angemeldet hat und sich dadurch nicht verpflichtet sieht, der Zahlung des offenen Betrages nachzukommen.

      Meine Frage: Falls er Insolvenz angemeldet hat, umfasst die Restschuldbefreiung auch das Gehalt, welches er mir eigentlich zahlen müsste? Ich brauche das Geld dringend und befürchte, dass er mittels der Insolvenz die Bezahlung umgeht.

      MfG Yassin H.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr H.,

        falls Ihr ‘Arbeitgeber’ insolvent ist, umfasst eine Restschuldbefreiung am Ende des Verfahrens auch Ihre Forderung auf Lohnauszahlung. Ihnen könnte jedoch ein Anspruch auf Insolvenzgeld zustehen. Näheres hierzu erfahren Sie in unserem Beitrag Insolvenzgeld Höhe – Wie beantragen?

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    3. Michael W.
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      Ich würde gerne wissen ob Schulden bei einer Krankenversicherung (gesetzlich) auch durch eine Privatinsolvenz getilgt werden?
      Vielen Dank für Ihre Antwort

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr W.,

        ja grundsätzlich werden durch eine Restschuldbefreiung im Privatinsolvenzverfahren auch die Schulden bei der gesetzlichen Krankenversicherung/Krankenkasse getilgt. Wichtig ist jedoch hierbei bei der Antragstellung keine Fehler zu machen. Gerne beraten wir Sie beim Gang in die Insolvenz und erläutern Ihnen die erforderlichen Schritte, um das Verfahren erfolgreich zur Restschuldbefreiung zu führen. Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung gehen für Sie auch alternative Entschuldungsmöglichkeiten durch und prüfen, ob diese nicht womöglich besser auf Ihre Situation passen. Sie erreichen uns am Telefon (0221 6777 00 55), per E-Mail (info@anwalt-kg.de) oder können unser Online-Formular nutzen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    4. Kai G.
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      ich habe eine kurze Frage zur Privatinsolvenz: neben meinen “regulären” Kreditschulden (ca. 80.000 Euro) habe ich auch noch “Schulden” bei meiner Familie (ca. 600.000 Euro). Das Geld wurde mir geliehen, ohne Vertrag o.Ä. Gibt es eine Möglichkeit, auch hier einen Teil in einer Privatinsolvenz zurückzuerhalten? Kann ich für die Leihe noch einen Vertrag aufsetzen?
      Danke für eine kurze Antwort im Voraus.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr G.,

        wenn Sie bei der Antragstellung zur Privatinsolvenz alles richtig machen, dann können Sie auch von Ihren Schulden gegenüber Ihrer Familie komplett freiwerden. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich, sodass Sie in spätestens 3 Jahren gänzlich ohne Schulden leben können. Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung erklären wir Ihnen genau, wie wir hierfür für Sie vorgehen, damit Sie die Restschuldbefreiung auch hinsichtlich Ihrer Schulden bei der Familie erhalten. Sie erreichen uns werktäglich unter 0221 6777 00 55 oder per E-Mail über info@anwalt-kg.de

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    5. Beate F. .
      says:

      Hallo,
      ich habe 2011 Privatinsolvenz angemeldet, die im Juli 2018 abgeschlossen wurde.
      Es bestanden Forderungen, die nicht der Restschuldbefreiung unterlagen.
      Jetzt nach mehr als 3 Jahren fordert der Gläubiger sein Geld. Ist das nicht verjährt?
      Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus

    6. Kai B. .
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      Ich habe folgende Anliegen:

      1. Thema Unterhalt:
      Meine Ex-Lebensgefährtin forderte (aufgrund laufender Unterhaltszahlung) heute über ihre Anwältin den Nachweis der letzten 12 Monatseinkommen, da sie wohl erfahren hat das ich einen neuen AG habe.

      Falls hier eine Differenz entstehen sollte…ab wann bin ich verpflichtet, den höheren Betrag zu zahlen? Muss ich mit einer Nachzahlung rechnen?
      Oder zählt das Datum ab Forderung des Nachweises (sozusagen heute) oder das Datum der ersten höheren Gehaltsabrechnung?

      2. Thema Privatinsolvenz:
      Werden private Kredite bei Freunden/Familie bei einer Privatinsolvenz mit einbezogen als Schulden oder sind solche Verträge mein eigenes Problem?

      Vielen Dank schon mal für Ihre Bemühungen in obiger Angelegenheit.

      Mit freundlichen Grüßen

      Kai. B.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr B.,

        danke für Ihre Fragen. Leider muss ich anmerken, dass unsere Kanzlei im Bereich Familien- und Unterhaltsrecht keine Beratung anbietet, daher kann ich zu Ihrer ersten Frage keine Auskunft geben, ich bitte um Verständnis.

        Bezüglich der insolvenzrechtlichen Frage: Auch private Darlehen sind von der Restschuldbefreiung umfasst. Diese sollten bei der Insolvenz also auch mit angegeben werden.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    7. R. T.
      says:

      Hallo ,

      hatte 2014 meine Privatinsolvenz begonnen und 2021 die Restschuldbefreiung bekommen.
      Jetzt möchte das Sozialamt, alte Schulden von 2004 von mir haben. Diese waren mir nicht bekannt.
      Fallen diese Schulden mit in die erteilte Restschuldbefreiung.

      MfG R. T.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau T.,

        grundsätzlich fallen alle vor dem Insolvenzverfahren aufgelaufenen Schulden unter die Restschuldbefreiung. Zeigen Sie dem Sozialamt die Restschuldbefreiung an.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    8. Sievert
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren.
      Ich habe folgende Frage:

      Wer trägt die Beweislast ob es sich um eine deliktische Forderung handelt oder nicht? Mal angenommen Person A wird angezeigt wegen Warenbetrug (EBay Verkauf), die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren allerdings wegen Geringfügigkeit ein. Kann dann trotzdem mit einer Zivilrechtlichen Klage von Person B eine deliktische Forderung zu Stande kommen? Wenn die Staatsanwaltschaft selbst davon ausgeht das kein Betrug vorliegt, aber zivilrechtlich entschieden wird das der Kaufpreis zurückgezahlt werden muss, kann diese Forderung dann in eine normale Privatinsolvenz mit eingehen?

      Vielen Dank schon einmal im Voraus!
      S. S.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr S.,

        ja dies ist möglich. Es kommt darauf an, ob die Forderung auf einem deliktischen Verhalten im Sinne der §§ 823 ff. BGB beruht. Falls dies das Zivilgericht so entschieden hat, handelt es sich um eine deliktische Forderung unabhängig davon, ob die Staatsanwaltschaft das strafrechtliche Verfahren eingestellt hat.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    9. Lara
      says:

      Guten Tag ,

      ich hätte ebenfalls Fragen zu einer Privatinsolvenz , der Restschuldbefreiung und nachträglichen Forderrungen die später geltend gemacht werden würden .

      Zum Sachverhalt :

      Angenommen jemand beantragt über eine Schuldnerberatung die Privatinsolvenz.

      Bis zu diesem Zeitpunktim Jahre 2021 sind alle bisherigen Schuldner bekannt und es wird ein Privatinsolvenzeröffnungsantrag gestellt .

      Nun läuft die Privatinsolvenz über einen Insolvenzverwalter beim zuständigen AG .

      Wärend der Privatinsolvenz meldet sich beispielsweise das Jobcenter mit Rückzahlforderrungen aus Privatverkäufen ( wobei dazu noch eine gesonderte Frage auftritt die ich gleich nennen werde ) .

      Die Privatverkäufe stammen aus den Jahren 2018 – 2020 . Das Jobcenter tretet also mit einer neuen aktuellen Forderrung auf , macht diese also wärend der Privatinsolvenz geltend mit einen neuen Bescheid. Die Verkäufe aus Privatbesitz waren allerdings vor den Insolvenzverfahren .

      Die Verhält es sich da genau ? Wäre dieseneue Forderrung dann nicht mehr in der Privatinsolvenz aufnehmbar ?

      Zweite Frage die sehr wichtig ist .

      Jemand kauft sich “Von seinen ALG II Leistungen” GEBRAUCHTE Gegenstände , wie ein Fahrrad , Ersatzteile , Klamotten und sonstiges .

      Später stellt Derjenige fest , das ihm die Sachen nicht zusagen und verlauft sie nach einiger Zeit weiter um sich neue Sachen davon zu kaufen .

      Das heißt , von ALG2 Leistungen gekauft und später für andere Anschaffungen die einen mehr zugesagt haben , wieder weiter verkauft.

      Grob gesagt kein Mehreinkommen dadurch erzeilt , da das Geld für andere Gegenstände benutzt wurde .

      Weiteres beispiel , Derjenige verkauft auch für Andere Bekannte machmal Sachen über seinen Account , weil die Bekannten keine Ahnung vom Onlineverkauf haben .

      Das Geld wird weitergegeben . Kann man solche Privatverkäufe , die man wegen nichtgefallen/ nicht zugesagt weitergegeben hat , als zusätzliches Einkommen beim Jobcenter werten und ggbnf.
      eine Rückzahlung einfordern ?

      Die Gegenstände wurden von den ALG2 Leitungen angeschafft und für neue ,zusagende Gegenstände wieder verwendet.

      WIe verhält sich dieser etwas komplizierte Sachverhalt genau ?

      Vielen Dank für eine Antwort auf die Fragen .

      Gruß Lea

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        danke für Ihre Frage. Zu meinem Bedauern muss ich Ihnen mitteilen, dass mir eine Prüfung der Frage, ob es sich dabei um eine Insolvenzforderung handelt oder nicht, in diesem Rahmen nicht möglich ist, da es sich um eine rechtlich nicht eindeutige Thematik handelt. Zwar liegen die anspruchsbegründenden Tatsachen bereits vor Eröffnung des Verfahrens. Es könnte aber auch sein, dass die Forderung erst mit Erlass des Leistungsbescheides und somit nach Eröffnung des Verfahrens “wirklich” entstanden ist. Leider würde dies aber den Rahmen dieses kostenlosen Forums sprengen, zumal eine rechtliche Beratung im Einzelfall hier auch nicht möglich ist. Ich bitte um Verständnis.

        Zu Fragen aus dem Bereich des Sozialrechts kann ich leider auch keine Auskünfte geben. Grundsätzlich müsste meines Erachtens das Jobcenter nachweisen, dass ein Gewinn entstanden ist. Hier wäre es aber ratsam, einen auf Sozialrecht spezialisierten Anwalt heranzuziehen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    10. Anja K.
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      mein Mann hatte von 2005 – 2011 ein Insolvenzverfahren, das mit einer erteilten Restschuldbefreiung abgeschlossen wurde. Nur die Forderung der Krankenkasse wegen Arbeitnehmerbeiträge blieb stehen wegen unerlaubter Handlungen, die aber auch längst beglichen sind. Jetzt wurde ihm die EU-Rente zugesprochen und da will jetzt die BG Bau ( sie waren in der Inso angemeldet und haben auch nach Quote einen Anteil erhalten) plötzlich die Rente aufrechnen. Ist das wirklich korrekt so? Wenn ja, warum wird einem nach Inso nicht mitgeteilt, dass die Beitragsforderung bestehen bleiben? Dann hätte man sie ja in der Zeit, wo er noch arbeiten konnte eventuell begleichen können.
      Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
      MfG Anja K.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau K.,

        zu Ihrer ersten Frage kann ich Ihnen, dass eine Aufrechnung nach der Restschuldbefreiung möglich ist, wenn die Aufrechnungslage vor Insolvenzeröffnung bestand. Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ergehen verschiedene Hinweise, manche Informationen erlangt man jedoch nur im Rahmen eines Mandats.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    11. E. D.
      says:

      Hallo,
      Ich hätte da auch mal eine Frage
      Ich stecke in Schulden bei knapp 6-8 unternehmen durch meinen Jobverlust ging alles drunter und drüber nun beziehe ich Arbeitslosengeld und mein Mann ebenfalls hartz 4 ich bekomme immer gelbe Briefe und weiß nicht mehr weiter nun habe ich Angst das man mir die Möbel und Elektrogeräte zuhause pfänden können . Ich habe versucht mit allen Händlern bzw. Inkassounternehmen zu sprechen und Ratenzahlung habe ich teils auch vereinbart aber es entstanden dann so viele separate Raten das ich am Ende kaum noch was zum Leben hatte und so ging es dann auch nicht mehr .
      Sollte ich eine privatinsolvenz beantragen ??
      Mit freundlichen Grüßen

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau D.,

        der Vorteil einer Insolvenz ist, dass Sie klar geregelt ist und Sie von Ihren Gläubigern nicht mehr belästigt werden, auch Pfändungen durch Gläubiger sind in der Zeit verboten und Sie können bereits nach 3 Jahren schuldenfrei sein. Gerne beraten wir Sie beim Gang in die Insolvenz und erläutern Ihnen die erforderlichen Schritte, um das Verfahren erfolgreich zur Restschuldbefreiung zu führen. Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung gehen wir für Sie auch alternative Entschuldungsmöglichkeiten durch und prüfen, ob diese nicht womöglich besser auf Ihre Situation passen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung an und hierfür erreichen Sie uns am Telefon (0221 6777 00 55) oder können unser Online-Formular nutzen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    12. Lara L. .
      says:

      Sehr geehrter Herr Kraus,

      mein Vater befand sich für einige Zeit nicht in der Lage, den Unterhalt für meine Geschwister und mich an meine Mutter zu zahlen. Er und meine Mutter einigten sich darauf, voneinander keinen Unterhalt zu verlangen, denn wir lebten zeitweise sowohl beim Vater als auch bei der Mutter. Meine Mutter bekam vom Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss, den zurückzuzahlen nun von meinem Vater verlangt wird.
      Ist die Anmeldung einer Privatinsolvenz ein erfolgsversprechendes Mittel, um sich von der nicht unerheblichen Schuld zu befreien?

      Mit freundlichen Grüßen
      Lara L.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau L.,

        das ist ein gangbarer Weg und hängt zum einen von der Höhe der Schuld ab, aber noch von weiteren Voraussetzungen. Es müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, damit Ihr Vater nach 3 Jahren mithilfe des Insolvenzverfahrens schuldenfrei wird. Um die Erfolgschancen besser einschätzen können, schlage Ihnen unserer kostenlose Erstberatung am Telefon vor (0221 6777 00 55) oder Sie nutzen unser Online-Formular.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    13. Bjoern K. .
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      mein Privatinsolvenzverfahren begann 2018 und ich bekam nun Post von einer dubiosen Firma, die eine Vergleichszahlung von 400,-€ (andernfalls droht man mit Klage und Anwaltskosten i.H.v. 5000,-€) wegen einer angeblichen Tat nach § 106 UrhG aus dem Jahr 2013 fordern.
      Ich kann diese Forderung nicht zuordnen, da ich gerade das erste Mal davon lese/höre.
      Muss ich das gesondert betrachten oder ist das in der Insolvenz mit abgedeckt?
      Vielen Dank im Voraus

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr K.,

        eine Schadensersatzforderung wegen einer Urheberrechtsverletzung wird grundsätzlich von der Restschuldbefreiung umfasst. Informieren Sie am besten das Unternehmen über das Insolvenzverfahren, dass die Forderung zur Insolvenztabelle hätte angemeldet werden müssen und nach der erteilten Restschuldbefreiung jedenfalls nicht mehr durchgesetzt werden kann (wenn Sie überhaupt jemals bestand).

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    14. Tine
      says:

      Guten Tag,
      als ehemals selbstständige möchte ich demnächst die Regelinsolvenz beantragen.
      Zum Ende der Selbständigkeit hin wurden die SV- Beiträge nicht vollständig gezahlt.
      Seit 2013 werden mir von meiner EU-Rente die SV-Beiträge gepfändet, sodass ich davon ausgehe, dass zumindest die Arbeitnehmerbeiträge bereits getilgt sind.
      Sofern die Arbeitnehmeranteile mittlerweile vollständig beglichen sind, handelt es sich dann noch um eine strafbare unerlaubte Handlung? Kann mir trotzdem noch die Restschuldbefreiung versagt werden? Was ist mit den AG-Anteilen, Säumniszuschlägen und sonstigen Kosten? Fallen diese ggfls unter die Restschuldbefreiung oder müssen diese später weiter gezahlt werden?
      Vielen Dank vorab schon für ihre Antwort
      Mit freundlichen Grüßen

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        die Frage einer strafbaren Handlung hängt nicht davon ab, ob nachträglich ein bestimmter Betrag ausgeglichen wurde. Eine Straftat beurteilt sich grundsätzlich im Zeitpunkt der Tathandlung. Das Nichtabführen von SV-Beiträge ist grundsätzlich keine Straftat. Ihre Frage zielt einmal darauf ab, ob die Forderungen der Kasse von der Restschuldbefreiung umfasst werden und zum zweiten, ob die Restschuldbefreiung generell in Gefahr ist. Bezüglich der ersten Frage kann ich keine abschließende Antwort geben, da ich Ihren Fall nicht kenne. Das Gesetz besagt, dass eine Forderung von der Restschuldbefreiung ausgenommen ist, wenn es sich um eine vorsätzlich unerlaubte Handlung handelt. Die Darlegungs- und ggf. Beweislast hierfür trägt Sozialversicherungsträger. Trifft das zu, muss auch nach dem Insolvenzverfahren die Forderung grundsätzlich beglichen werden. Bezüglich der zweiten Frage gilt, dass eine Restschuldbefreiung zu erwarten ist, wenn Sie Ihren Obliegenheiten nachkommen. Falls Sie bei der Stellung des Antrags auf Eröffnung der Regelinsolvenz mit Blick auf die Restschuldbefreiung keine Fehler begehen wollen, stehen wir Ihnen gern beim Gang in die Insolvenz zur Seite. Wir informieren Sie gern über alles Relevante hierzu im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung am Telefon (0221 6777 00 55). Sie können uns aber auch über unser online-Formular erreichen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    15. Nina W. .
      says:

      Sehr geehrter Dr. Ghendler, Ich habe privat rechtlich jemanden einen Kredit gewährt. Dies liegt nun schon mehr als zehn Jahre zurück und da die Raten nicht gezahlt worden sind wie habe ich mit der Creditreform einen rechtskräftigen Titel erwirkt.
      Auch dies liegt bereits zehn Jahre zurück. Nun habe ich ein schreiben bekommen dass der Gläubiger ein Privat Insolvenzverfahren beantragt hat und ich meine Forderung anmelden soll. Ist ein privat rechtlich geschlossener Kreditvertrag von der Restschuldbefreiung abgedeckt? Heißt das also ich verliere mein Geld? Vielen Dank schon einmal vor ab. Mit freundlichen Grüßen Nina W.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau W.,

        grundsätzlich kann der Schuldner nach der Restschuldbefreiung die Rückzahlung Ihres gewährten Kredits verweigern, auch wenn ein Titel vorliegt. Wenn Sie Ihre Forderung nicht anmelden, bleibt es dabei. Wenn Sie Ihre Forderung dagegen anmelden, bekommen Sie zumindest eine Befriedigung in Höhe der Insolvenzquote.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    16. Celine R. .
      says:

      Hallo,
      Ich bin kurz davor in die Privatinsolvenz zu gehen. Und mich würde es interessieren ob alte Anwaltskosten aus alten Verhandlungen (Familienrecht etc.) dennoch gezahlt werden müssen oder mit in die Privatinsolvenz fließen.
      Mit freundlichen Grüßen
      Celine

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau R.,

        vielen Dank für Ihre Frage. Rückständige Anwaltskosten, die nichts mit dem Insolvenzverfahren zu tun haben, sind von der Restschuldbefreiung grundsätzlich umfasst.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    17. Annette B. .
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren.
      Ich habe von ehemaligen Mietern eine Wohnung in einem ziemlich ruinierten Zustand zurückübergeben bekommen. Die Schäden gehen weit über nicht ausreichende Schönheitsreparaturen hinaus. Schimmel ohne Ende, Heizkörper verrostet, Türen verdreckt und zerrampert, Badarmaturen vergammelt und verrostet, selbst die Fensterbeschläge sind in der ganzen Wohnung extrem stark korrodiert. Es ist völlig unklar, wie die Wohnung innerhalb von zwei Jahren so heruntergewirtschaftet werden konnte. Es wird sich eine Schadensersatzforderung im 5-stelligen Bereich ergeben, die sich auch gerichtlich durchsetzen lassen wird. Können sich solche Leute nun ggf. mit einer Privatinsolvenz aus der Verantwortung drücken?
      Mit freundlichen Grüßen
      Annette B.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau B.,

        das Insolvenzverfahren ist ein Mittel,um u.a. einer Person den finanziellen Neubeginn zu ermöglichen. Dieses Verfahren hat seine Grenzen, wenn der Schulder eine Forderung durch unerlaubte Handlung begründet. Solche Forderungen können nach dem Insolvenzverfahren verfolgt werden. Ob es sich in Ihrem Fall um eine Forderung aus unerlaubter Handlung handelt, kann ich Ihnen nicht sagen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    18. Fabio
      says:

      Hallo, ich wollte fragen, wenn ich einen normalen Kredit (ca 19.000€ Noch) offen habe (Kredit entstand zu Ende 2016 ins bis jetzt immer gezahlt) und in die privatinsolvenz gehe, wird er auch übernommen?
      Und was ist mit dem (durch nicht zahlungsfähig) Kindergeld Vorschuss vom Landkreis?

      Mit freundlichen Grüßen
      Und schon mal danke für Ihre Antwort :)

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        die Kreditrückzahlungsforderung muss der Kreditgeber im Insolvenzverfahren geltend machen. Nach erteilter Restschuldbefreiung werden Sie von der Kreditrückzahlungsforderung befreit. Hinsichtlich der zweiten Frage möchte ich Sie fragen, ob Sie wirklich “Kindergeldvorschuss” oder eigentlich “Unterhaltsvorschuss” meinen?

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    19. Frauke H. .
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. V. Ghendler,

      meine Frage bezieht sich auf ein Erbe. Mein Ehemann ist vor 3 Jahren ist gestorben und hat mich zur Alleinerbin gemacht. Das Erbe bestand hauptsächlich aus der gemeinsamen Wohnung, diese habe ich letztes Jahr für 400.000 Euro verkauft.

      Kurz vor der Verjährung habe ich eine Klage von einem Pflichtteilsberechtigten erhalten, der nun 25% fordert. Das Geld habe ich nicht mehr, musste wegen Corona, alles in meine Firma stecken. Kommt für mich auch eine Privatinsolvenz in Frage oder gelten diese Erb-Pflichtteile gesondert?

      Danke für Ihre Antwort
      Frauke

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau H.,

        vielen Dank für Ihre Frage. Ja, auch der Pflichtteilsanspruch würde von der Restschuldbefreiung umfasst werden, der Pflichtteilsberechtigte kann diese Forderung nur als Insolvenzforderung gegen den Alleinerben geltend machen.
        Vereinbaren Sie gerne eine kostenlose Erstberatung, um weitere Informationen zu erhalten.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    20. Saadettin A.
      says:

      Wenn mache ich private insolvenz
      Trotst dem muss ich steuer schulden
      Zahlen

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Herr A.,

        Steuerschulden werden grundsätzlich von der Restschuldbefreiung erfasst, wenn Sie nicht aus einer Steuerstraftat mit rechtskräftiger Verurteilung herkommen.

        Mit freundlichen Grüßen
        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    21. Mick
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. Ghendler,
      ich stehe kurz vor dem PI-Verfahren bzw. Abgabe meines Antrags und habe Sorge, dass ich mich womöglich (unwissentlich und ohne Vorsatz) strafbar gemacht haben könnte. Im November 2020 habe ich ein neues Girokonto eröffnet und mir gleichzeitig einen Dispo i.H.v. €4000,- habe einrichten lassen, weil ich dringend private Verbindlichkeiten & Rechnungen bezahlen musste. Im Oktober 2020 aber habe ich mich bereits in Beratung wegen meiner Schulden begeben. Im Dezember erfuhr die neue Bank von einem negativen Schufa-Eintrag und hat mir daraufhin eine Rückzahlungsvereinbarung zugesandt, zwecks Tilgung des Dispositionskredit. Diesen habe ich unterschrieben und jetzt, ca. 5,5 Monate später, folgt nun der Gang in die PI., weil eine außergerichtliche Einigung gescheitert ist.
      Meine Frage: Wie bewerten Sie diesen Sachverhalt?

      Vielen Dank für ein zeitnahes Feedback.

      Mit freundlichen Grüßen

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        vielen Dank für Ihre Frage. In diesem Rahmen kann ich nicht auf einen derart konkreten Sachverhalt eingehen, da hier in der Tat einige problematische Punkte gegeben sind. Schlimmstenfalls könnte der Vorwurf eines Betrugs im Raum stehen. Zudem könnte ein Verstoß gegen § 290 Abs. 4 InsO (Keine unangemessen Schulden vor Insolvenzeröffnung) vorliegen.
        Ob die Voraussetzungen dafür im Einzelnen gegeben sind, würde ich erst einmal bezweifeln, aber es könnte dennoch sein. Dies hängt von weiteren Einzelheiten ab.
        Dies kann nur im Rahmen eines Mandats genauer erörtert werden, ich bitte Sie um Verständnis.
        Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular zur Vereinbarung eines kostenlosen Erstberatungsgesprächs.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    22. Rudolph
      says:

      Hallo, sind zu unrecht erhaltene Leistungen von alg1/2 grundsätzlich von restschuldbefreiung ausgeschlossen.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr M.,

        das hängt auch davon ab, ob die Leistungen durch vorsätzliche Falschangaben erschlichen worden sind. Sollten die Forderungen zur Insolvenztabelle als solche aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung angemeldet worden sein, werden diese von der Restschuldbefreiung nicht erfasst. Besteht diese Gefahr, empfehle ich Ihnen zu überlegen, ob sich eine anwaltliche Beratung für Sie lohnt.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    23. Thomas B.
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine kurze Frage. Ich bin aktuell Schöffe in einem Strafprozeß wegen Brandstiftungen. Der Angeklagte hat mutmaßlich Schäden in sechsstellige Höhe verursacht. Kann sich der Angeklagte nach einer Verurteilung durch Privatinsolvenz dem Schadenersatz entziehen, d.h. sich von diesen Schulden befreien? Vielen Dank für Ihre Hilfe!

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr B.,

        nach Ihren Schilderungen handelt es sich aller Voraussicht nach um eine Schuld aus unerlaubter Handlung (§§ 823 Abs. 1, 823 Abs. 2 BGB iVm §§ 306 ff. StGB). Schulden aus unerlaubter Handlung werden von der Restschuldbefreiung nicht erfasst (§ 302 InsO).

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    24. W. .
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. Ghendler,

      ich bin seit Anfang 2019 in Privatinsolvenz. Es gibt zwei Gläubiger, einer davon ist die AOK mit einer sehr hohen Summe, die jetzt fast 30 Jahre alt ist. Diese resultiert aus einer damaligen GbR, bei der ich Geschäftsführer war. Die AOK hatte die Forderung zunächst als vorsätzliche unerlaubte Handlung angemeldet mittels “Kreuzchenanmeldung”. Dieser Anmeldung habe ich widersprochen. Die AOK hat die Anmeldung als vors. unerlaubte Handlung daraufhin zurückgezogen. Weiterhin habe ich mich gegen die Höhe der Forderung zur Wehr gesetzt, da die AOK nicht in der Lage ist, die Höhe der Forderung zu beziffern, eine Forderungsaufstellung vorzulegen und darzulegen, ob der weitere Geschäftsführer Zahlungen geleistet hat. Die AOK hat an die DRV ein Verrechnungsersuchen gestellt, welchem auch stattgegeben wurde. Meiner Ansicht nach muss eine Verrechnung nach zwei Jahren in der Insolvenz zurückgenommen werden. Ist dies korrekt? Weiterhin hat mein Insolvenzverwalter in einem Nebensatz erwähnt, dass die Forderung der AOK in der Restschuldbefreiung nicht untergehen würde, da ein Verrechnungsersuchen vorliegt. Ist dies korrekt? Mein Insolvenzverwalter geht auf meine diesbezüglichen Fragen leider nicht mehr ein.

      Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

      Mit freundlichem Gruß
      Jasmin W.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau W.,

        zu ersten Frage kann ich Ihnen sagen, dass mir nicht bekannt ist, weshalb eine Verrechnung in der Insolvenz zurückgenommen werden müsste. Zu Ihrer zweiten Frage verhält es sich grundsätzlich so, dass nach erfolgter Verrechnung die Rentenansprüche von Ihnen gegenüber der DRV in Höhe der erfolgten Verrechnung gekürzt werden. Erfolgt die Verrechnung, geht die Forderung insoweit unter.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    25. Bel L. .
      says:

      Guten Tag,

      Ich habe damals für mein Studium ein Kfw-Kredit aufgenommen. Nach 5 Jahren wurde der Vertrag, während der Ruhepause, aufgrund einer anderen Schuld gekündigt. Nun steigt jährlich die Forderung aufgrund der Zinsen enorm an und ich kann beim besten Willen die Schuld nicht tilgen. Bin gerade frisch Mama geworden und beziehe Geld vom Jobcenter. Könnte ich unter diesen Umständen denn eine Privatinsolvenz anmelden? Mich verwirrt es, da ich gelesen habe, dass zinslose Darlehen nicht einbegriffen sind (welches dieser Kredit in erster Linie , vor der Kündigung dargestellt hat)

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau L.,

        die von Ihnen genannte Einschränkung ist mir nicht bekannt. Grundsätzlich werden von der Restschuldbefreiung auch zinslose Darlehen erfasst. Zinslose Darlehen, die zur Kostentilgung der Insolvenzverfahrenskosten gewährt werden, werden vom Gesetz von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Darum geht es aber bei Ihnen nicht. Durch die Restschuldbefreiung können Sie bereits nach 3 Jahren schuldenfrei sein. Gerne können Sie eine kostenlose Erstberatung mit unserer Kanzlei vereinbaren, wir empfehlen Ihnen dann das richtige Vorgehen, um die Restschuldbefreiung sicher zu erhalten. Rufen Sie uns gerne unter 0221 6777 0055 an oder senden Sie eine E-Mail an info@anwalt-kg.de .

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    26. Erkut I.
      says:

      Hallo,
      Habe 2015 meine PrivatInsolvenz beantragt beendet Oktober 2020. Jetzt kommen auf einmal Schulden von der Agentur für Arbeit.
      Wie kann das sein?
      Laufen die nicht indie insvenz ein?
      Wer kann mir Auskunft geben.
      Danke

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr I.,

        sollten die Schulden bei der Agentur für Arbeit aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung herrühren, so werden diese grundsätzlich auch von der Restschuldbefreiung erfasst. Sie können der Agentur für Arbeit die Restschuldbefreiung entgegenhalten.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    27. Günther
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich habe einem Freund ein privates Darlehen gewährt, welches angeblich in ein Immobilienprojekt geflossen ist. In der Zwischenzeit habe ich festgestellt, dass dieses Projekt nicht existierte und zum Zeitpunkt meiner Kreditvergabe schon ein Haftbefehl in England wegen einer nicht bezahlten Forderung vorlag sowie weitere private Darlehen aufgenommen waren. Das bedeutet, dass dem Schuldner von Anfang an klar sein musste, dass er meine Forderung nicht wird bedienen können, da er bereits hoch verschuldet war. Rückzahlungszusagen und -fristen wurden nicht eingehalten. Nun werde ich Strafanzeige wegen Eingehungsbetruges erstatten. Ist es so, dass im Falle einer Privatinsolvenz des Schuldners – welche er voraussichtlich anmelden wird – meine Forderung in voller Höhe bestehen bleibt, sollte er wegen Eingehungsbetruges verurteilt worden sein?
      Danke für eine Info,
      beste Grüße
      Günther

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        ja, grundsätzlich ist es so, dass eine Forderung aus Betrug unter die nicht von der Restschuldbefreiung umfassten Forderungen aufgrund vorsätzlicher unerlaubter Handlung fallen.
        Wichtig ist, dass der Gläubiger die Forderung auch entsprechend unter Angabe dieses Grundes zur Forderungstabelle anmeldet. Hierbei sind die Belege ebenfalls anzuführen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    28. Didier
      says:

      Hallo,
      ich habe 3 20 jahre alte Forderungen die ich mit Kleinstraten seit ca.10 Jahren bediene.Nun habe ich zusammen mit meiner Frau einen Kredit aufgenommen wegen einem Auto für die Arbeit.Kann man die alten Forderungen in ein Insolvenzverfahren nehmen den neuen Kredit aber aussen vor lassen und regulär abzahlen ?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        Ihr Vorschlag würde auf eine Reihe von Problemen stoßen. Das Insolvenzrecht sieht keine Möglichkeit vor, nur ein ‘Teilinsolvenzverfahren’ durchzuführen. Denn im Insolvenzverfahren gilt der Grundsatz von der Gleichbehandlung aller Gläubiger, also jener Gläubiger, die im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung eine Forderung gegen Sie haben. Womöglich eignen sich für Sie andere Möglichkeiten zur Schuldenbereinigung statt des Insolvenzverfahrens. Sie können gerne unsere kostenlose Erstberatung am Telefon (0221 6777 00 55) für weitere Informationen nutzen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    29. Timo
      says:

      Guten Tag,

      Ich bin seit Januar 2020 in der Privat Insolvenz. Dennoch zieht mir das Jobcenter weiterhin Leistungen ab die ich 2017 verursacht habe. Sie behalten jeden Monat 20.80 Euro von meinen Leistungen ein obwohl ich seit Januar 2020 in der Privat Insolvenz bin und die schulden beim Jobcenter von 2017 sind. Ich habe das Jobcenter gebeten mir die kostenrechnung zukommen zu lassen damit ich sie mit in die Insolvenz Tabelle aufnehme. Meine Frage an Sie. Muss mir das Jobcenter die Leistungen ab Januar zurück zahlen da ich ja in der Privat Insolvenz bin? Das wären die letzten 10 Monate . Dürfen sie weiterhin meine Leitungen einbehalten obwohl ich in der Privat Insolvenz bin? Vielen Dank

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        je nach dem wie Ihr Fall gelagert ist, kann dies rechtens sein. Wir haben einen eigenen Beitrag zum Thema Verrechnung, Aufrechnung bei überzahlter Sozialleistung trotz Insolvenz für Sie. In diesem Beitrag erläutern wir, unter welchen Umständen trotz Insolvenz ein Zurückbehalten von Sozialleistungen in Frage kommt.
        Falls Sie nach der Lektüre des Artikels noch Fragen haben, können Sie diese gerne unter dem Artikel stellen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    30. Daniela F.
      says:

      Hallo…ich habe meinen Namen für eine Firma her gegeben…da die Jahresabschlüsse nicht gemacht wurden gab es eine Schätzung für die Gewerbesteuer die inzwischen fest ist.. wenn ich die private Insolvenz mache fällt diese Steuer dann da mit rein? Der Mann der die Firma eigentlich leitete, ist inzwischen verstorben und die Stadt möchte den gesamten Betrag nun von mir…

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau F.,

        wenn ich Sie richtig verstehe, möchten Sie von der Haftung loskommen. Ein Insolvenzverfahren und die am Ende ausgesprochene Restschuldbefreiung würde grundsätzlich dazu führen, dass die Steuerschulden nicht mehr bezahlt werden müssen. Es ist aber auch denkbar, ohne Insolvenzverfahren von den Schulden frei zu werden, wenn Sie schon gar nicht für die Schulden aufkommen müssten. Ob dies der Fall, bedarf der eingehenden Prüfung, ob es bei Ihnen zur einer Haftungsübernahme gekommen ist. Sie können Sie sich gerne an unsere kostenlose Erstberatung am Telefon wenden, in der wir mit Ihnen beide Möglichkeiten durchgehen. Sie erreichen uns werktäglich unter 0221 6777 00 55.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    31. Oh
      says:

      Guten Tag,

      habe im Sommer als 1-Mann-Gewerbe Gartenbau betrieben, aus zwei Projekten drohen satte Schadenersatzforderungen. Daneben Forderungen aus LuL von etwa 10 Gläubigern plus “bissl was” an Steuerschulden (USt, Lohnst.).
      Werden gerichtlich festgesetzte Schadenersatzforderungen von Privatpersonen (entstanden ohne kriminelle Absichten) im Insolvenzverfahren bereinigt?

      Vielen Dank im Vorraus,
      viele Grüße

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        normale Steuerschulden werden von der Restschuldbefreiung erfasst und müssen danach nicht mehr beglichen werden. Forderungen aus Leistungen und Lieferungen sind in der Regel gewöhnliche Forderungen, die ebenfalls vor Restschuldbefreiung erfasst werden. Wenn es sich um Schulden aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung handelt, dann bleiben diese auch noch nach der Restschuldbefreiung vollstreckbar. Das ist anzunehmen, wenn Sie Schadenersatz aufgrund eines vorsätzlichen Handelns nach den §§ 823 ff. BGB leisten müssen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    32. Alex
      says:

      Schadensersatz aus nicht Erfüllung von Kaufvertrag kann man das von privat Insolvenz abschreiben lassen

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        grundsätzlich kann die genannte Forderung aus § 280 BGB von der Restschuldbefreiung umfasst sein.
        Nicht umfasst sind vorsätzliche unerlaubte Handlungen, die Schadensersatz gemäß § 823 BGB zur Folge haben.

        Man müsste also vorher die entsprechende Forderung genauer betrachten. Gerne können wir dies im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung mit Ihnen besprechen. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin unter 0221 – 6777 0055 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    33. Cecy
      says:

      Hallo,

      Meine Insolvenz ist seit März diesen Jahres beendet. Nun sendete mir das Jobcebtrr eine Mahnung, die eine Rechnung wegen Überzahlung des Unterhalts meiner beiden Kinder betrifft. Diese Rechnung ist von 2011 und somit VOR Eröffnung meiner Insolvenz. Ich hatte diese nicht bei der Insolvenz angegeben, da ich dies schlicht vergessen habe und auch erst jetzt wieder eine Mahnung bekam. Muss ich dies zahlen? Da meine Kinder mit zur Bedarfsgemrinschaft gehörten, müssen sie dann ggf. dafür aufkommen? Sie sind beide volljährig, aber ohne Einkommen.
      Vielen Dank für Ihre Antwort.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragestellerin,

        soweit sich die Rückzahlungsforderung gegen Ihre Kinder richtet, so hat Ihr Insolvenzverfahren grundsätzlich keinerlei Auswirkungen auf die Forderung, da die Restschuldbefreiung nur Ihnen aber nicht Ihren Kindern unmittelbar zu Gute kommt.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    34. Ulrike M.
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren.
      Mein Partner hat i. April die restschuldbefreiung nach erfolgter Insolvenz erhalten.
      Nun kam von der Stadt Offenbach eine Rechnung über knapp 160.000 Euro.
      Dazu muss ich sagen dass die Schulden aus einer Straftat entstanden sind.
      Und einem Kredit.
      Uns war nicht klar das diese Schulden nicht gelöscht werden. Meine Partner wäre nie 7 Jahre i die Insolvenz gegangen.
      Der Kredit belief sich lediglich über 12.000 Euro. Das hätten wir auch so abbezahlt. Da die Stadt Offenbach dem Insolvenz Verfahren zugestimmt hatte gingen wir davon aus das diese Schulden eben auch erlöschen.
      Gibt es hier eine Möglichkeit Hilfe zu bekommen. Mit freundlichen Grüßen

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau M.,

        da es in Ihrem auf jedes Detail ankommt, bedarf es einer eingehenden Prüfung, um Ihnen helfen zu können. Sie können sich gerne an unsere kostenlose Erstberatung am Telefon wenden 0221 6777 00 55.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    35. Müller
      says:

      Ich habe vergessen etwas zu erwähnen. Erstens meinte ich “wegen einer nicht bezahlten Urlaubsreise”… Habe mich verschrieben. Und zweitens muss ich noch hinzufügen, dass ich diese Strafttat damals unter dem Einfluss von Rauschmitteln begangen haben (so steht es meines Wissens nach auch im Urteil)… Ich habe darauf eine 1 jährige Drogentherapie gemacht und in meinem Strafzusammenzug war die Sache mit der Urlaubsreise mit drinnen.

    36. Müller
      says:

      Ich habe mal eine Frage: Und zwar bin ich seit 2016 in Privatinsolvenz, diese läuft bis jetzt auch gut. In 2 Jahren wäre die Insolvenz fertig. Allerdings habe ich heute einen Brief vom Gerichtsvollzieher bekommen. Es geht um eine Forderung von 3.760 € aus dem Jahre 2015/2016. Diese 3.670 € sind aufgrund einer nicht behalten Urlaubsreise aus dem Jahr 2015 zustande gekommen. In dieser Sache kam es dann im Jahr 2016 zu einer Verhandlung. Das Urteil war, dass ich irgendwann vom Reiseveranstalter dazu aufgefordert werde, die Summe zurück zu zahlen bzw wenn es mir finanziell möglich ist. Nicht falsch verstehen, ich wurde zu keiner Geldstrafe verurteilt, sondern wie schon erwähnt wurde ich dazu aufgefordert die Summe zu zahlen wenn der Reiseveranstalter sich bei mir melden würde. Jetzt sind 4 Jahre vergangen und ehrlich gesagt habe ich die Sache auch schon komplett vergessen… Aber heute kam dieser Brief vom Gerichtsvollzieher. Dieser möchte mit mir eine Vermögensauskunft machen. Ein Termin für die Vermögensauskunft steht auch schon im Brief. Meine Frage: Wie soll ich mich denn jetzt verhalten? Soweit ich weiß gehen Forderungen aus Straftaten nicht in die Insolvenz mit rein. Ich habe die Insolvenz ein paar Monate vor der Verhandlung damals beantragt. Zum Zeitpunkt der Beantragung wusste ich also noch gar nicht dass ich dazu verurteilt werde die Summe irgendwann zurück zu zahlen. Bedeutet das jetzt also dass die 4 Jahre Privatinsolvenz umsonst waren? Denn wenn ich beim Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft und Eidesstaatliche Versicherung abgeben muss, würde das ja bedeuten dass ich neue Einträge im Schuldenverzeichnis bekommen würde und damit aus der Insolvenz fliegen würde… oder verstehe ich das falsch? Dazu kommt noch dass ich zur Zeit von ALG 2 lebe, es ist für mich also unmöglich diese 3.760 € zu zahlen. Soll ich meinen Insolvenzverwalter über diese Sache informieren oder mich erstmal mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung setzen? Ich weiß gerade ehrlich gesagt nicht mehr so richtig weiter. Wie ich schon erwähnt habe, die Sache ist 4 Jahre her, wenn ich diesen Brief nicht bekommen hätte, dann hätte ich es wahrscheinlich für immer vergessen… Und in den vergangenen 4 Jahren lief meine Insolvenz super und ohne Probleme. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, bin nämlich gerade etwas verzweifelt.

      Mit freundlichen Grüßen

      Müller

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        grundsätzlich werden von der Restschuldbefreiung alle Forderungen erfasst, die vor der Insolvenzanmeldung angelegt waren. Dazu gehören nicht solche Forderungen, die aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung entstanden sind. Ist die Forderung aus dem Reisevertrag bloß eine titulierte Forderung aufgrund des Urteils, so dürfte diese von der Restschuldbefreiung umfasst werden. Erfolgte die Verurteilung zur Zahlung aufgrund einer vorsätzlich unerlaubten Handlung, so bleiben Sie grundsätzlich zur Zahlung der Forderung auch nach Restschuldbefreiung verpflichtet. Zwangsvollstreckungen deshalb sind danach auch zulässig.

        In unserem Artikel Vermögensauskunft erläutern wir, wie der Ablauf hierbei ist. Sie sollten den Gerichtsvollzieher über Ihr laufendes Insolvenzverfahren informieren, da Zwangsvollstreckungen im Insolvenzverfahren zum Schutz des Schuldners verboten sind (§§ 89, 294 Inso).

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    37. Gerhard
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich habe im Jahr 2010 mit zwei Konten für meine Kinder in eine Stille Beteiligung investiert. Neben einer Anzahlung habe ich eine monatliche Ratenvereinbarung abgeschlossen. Im Jahr 2015 habe ich das Privatinsolvezverfahren in England mit einer Restschuldbefreiung abgeschlossen. Nun schreibt mir ein Anwalt, dass die in finanzielle Schwierigkeiten geraten Beteiligungsfirma von mir 45.000 Euro verlangt.

      Meine Frage nun; ich hoffe doch ,dass diese Forderung ebenfalls durch die Restschuldbefreiung hinfällig ist. Oder?

      Ich danke für eine Antwort.

      Gerhard

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        da wir nur die Insolvenz in Deutschland anbieten, kann ich in diesem Rahmen keine Fragen zur englischen Restschuldbefreiung beantworten. Außerdem wären zur Beantwortung nähere Informationen zu der Forderung erforderlich. Diese individuelle Beantwortung wäre nur im Rahmen eines Mandates möglich. Ich bitte Sie um Verständnis.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    38. Daniela H. .
      says:

      Befinde mich gerade in außergerichtlichen Streitigkeiten mit meinem Noch Ehemann, es geht hier tatsächlich um Forderungen aus Geld dass er unterschlagen bzw. von meinem Konto verspielt hat ohne mein Wissen. Um ein teures Gerichtsverfahren zu umgehen werden wir uns außergerichtlich einigen, was bedeutet ich werde weder strafrechtlich noch zivilrechtlich gegen ihn vorgehen. Wenn ich nun einen Titel habe könnte diese Forderung dann in einer Insolvenz ausgeschlossen werden? Er hatte bereits Insolvenz und ich habe Angst dass er diesen Schritt erneut geht und ich auf einem 6-stelligen Betrag sitzen bleibe obwohl ich ihn mir bereits mühsam mit meiner Anwältin erkämpft habe.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau H.,

        Sie haben die Möglichkeit, die Forderung in einem eventuellen Insolvenzverfahren als vorsätzliche unerlaubte Handlung anzumelden, etwa aufgrund von Unterschlagung. Die Forderung wäre dann nicht von der Restschuldbefreiung umfasst.
        Möglicherweise können Sie direkt bei Vereinbarung des Vergleichs verlangen, dass Ihr Ex-Mann anerkennt, dass es sich um eine vorsätzliche unerlaubte Handlung handelt.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    39. Alicja F.
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      folgende Situation : Ich bin dabei in die Privatinsolvenz zu gehen. Allerdings habe ich aus meiner Ehe noch einen gemeinsamen Immobilienkredit.Ich Weiss nicht, wie hoch noch der Betrag für die Bank ist, da mein Ex-Mann im Haus wohnt. Ich bin vor der Scheidung aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Das war im Juni 2012. Meine Frage lautet nun, wie verhalte ich mich in meiner Insolvenz mit dem Kredit des Hauses? Ich möchte damit nicht mehr zu tun haben. Ich möchte aus dem Grundbuch raus. Was ist der beste rechtliche Weg für mich in dieser Situation?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau Francuz,

        vielen Dank für ihren Kommentar. Da Sie im Grundbuch eingetragen sind, würde die Immobilie grundsätzlich als Teil Ihres Vermögens behandelt werden.
        Da Fragen zu Immobilien im Insolvenzverfahren grundsätzlich relativ komplex sind, würde ich Ihnen empfehlen, ein kostenloses Erstberatungsgespräch zu vereinbaren. Rufen Sie dafür einfach unter 0221 – 6777 0055 an und nennen Sie uns einen Termin.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    40. Hans
      says:

      Sind Schulden aus einer Kostenbeteiligung nach SGBVIII wegen Inobhutnahme von Kindern auch von einer bevorstehenden Privatinsolvenz erfasst, oder muss man die trotzdem bezahlen?
      Danke
      Hans Web

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        grundsätzlich werden Sie von allen Insolvenzforderungen frei (§ 301 Abs. 1 InsO). Verbindlichkeiten aus einer Kostenfestsetzung nach SGB VIII sind keine von der Restschuldbefreiung ausgenommene Forderung (§ 302 InsO), sodass diese ebenfalls eine Insolvenzforderung darstellt, die von einer Restschuldbefreiung erfasst wäre. Steht ein Insolvenzverfahren bevor, dürfen Sie in der Regel keine einzelnen Forderungen mehr begleichen, das Sie sonst einzelne Gläubiger unerlaubt bevorzugen würden.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    41. Paul
      says:

      Hallo es ist möglich nach klage wegen schadenersatz in privat insolvenz zu gehen Werd auf keinen Fall der mich verklagt hat bezahlen da es sich um einen Abbruch jäger handelt Mensch der
      Andere verklagt um sich zubereichern

      Das solche Menschen es vorsätzlich machen lässt fast gar nicht beweisen
      Sehe da geringe Aussicht das ich da gewinne

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        nicht von der Restschuldbefreiung umfasst sind Forderungen aus vorsätzlich begangenen, unerlaubten Handlungen. Dazu gehört beispielsweise auch eine Sachbeschädigung, wenn diese eben vorsätzlich begangen worden ist.
        Daher kommt es auf den Einzelfall an, ob der Schadensersatz von der Restschuldbefreiung umfasst wäre oder nicht. Wir können Sie zu dieser Frage sehr gerne beraten. Eine kostenlose Erstberatung können Sie unter 0221 – 6777 0055 anfordern.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    42. Sven S.
      says:

      Sehr geehrte Damen und herren ,muss eine Über Zahlung vom Jobcenter mit in die Privatinsolvenz oder muss man das selber zahlen?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Strupp,

        Schulden beim Jobcenter sind sehr häufig, diese müssen mit in der Auflistung der Gläubiger angegeben werden und sind in der Regel von der Restschuldbefreiung umfasst.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    43. Tina E.
      says:

      Sorry 2005 erhielt ich diese, nicht 2095

    44. Tina E.
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren, nach der Restschuldbefreiung wurde mir vom Jobcenter eine Mietkaution einbehalten. Dem Inkasso teilte ich meine Restschuldbefreiung mit und sendete die angeforderten Unterlagen. Dann hörte ich nichts mehr doch dann zog der Sachbearbeiter einfach diese Geld von den Sachleistungen ab. Aus Angst hab ich es mir gefallen lassen, da er immer Gründe suchte, mir das Geld zu kürzen. Die Kaution erhielt ich 2095, das Insolvenzverfahren begann 2006 und war 2013 abgeschlossen. Die Abzüge erfolgten im vorletzten und letztem Jahr. Kann ich dieses Geld zurück fordern? Seit 1.7. erhalte ich eine winzige Rente, kämpfe seit dem um die Rückforderung, da immer noch ein Betrag von 58 Euro offen steht und das Inkasso mir ständig droht. Lieben Dank im voraus. Mit freundlichen Grüßen

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau Erdt,

        grundsätzlich dürfte das Jobcenter Ihnen nicht wegen einer im Jahr 2005 erhaltenen Zahlung die Leistung kürzen. Dies erscheint mir nicht korrekt zu sein.
        Zudem müsste diese Summe Teil der Insolvenzmasse geworden sein, so dass das Jobcenter auch deswegen kein Anrecht auf diese Summe hat.
        Leider kann ich Ihnen keinen Rat diesbezüglich geben, da es sich hier anscheinend um den Bereich Sozialrecht handelt.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    45. Nikezzzz
      says:

      Guten Abend,

      ich bin zu einer mir vorgeworfenen Straftat rechtskräftig im Strafrecht freigesprochen worden. Im Zivilrecht wurde ich aber zu einer Schmerzensgeldforderung verurteilt und zu einer lebenslangen Erstattung einer erwerbsundähigkeitsrente der Gegenseite durch die Rentenversicherung.

      Hierzu werde ich monatlich gepfändet. Gibt es die Möglichkeit, dass diese Zahlungen unter die Restschuldbefreiung bei einer Privatinsolvenz fallen? Wo wird eine evtl. Vorsätzlichkeit raus festgemacht?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        wie Sie bereits richtig angemerkt haben, kommt es für die Restschuldbefreiung für eine solche zivilrechtliche Forderung darauf an, ob die Forderung aus einer vorsätzlichen oder nur einer fahrlässig begangenen Tat resultiert. Dies ergibt sich aus § 302 InsO. Dabei muss sich der Vorsatz auch auf die Schadensfolge beziehen. Ob dies in Ihrem Fall so gegeben wäre, kann in diesem Rahmen nicht beantwortet werden, da hierzu eine genaue Betrachtung des Sachverhalts vonnöten wäre.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    46. Saskia H.
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      ich habe eine kurze Frage: und zwar hat war mein Freund früher nicht in der Lage Unterhalt für seine Kinder zu zahlen. Dieser wurde dann von der Unterhaltsvorschußkasse vorgestreckt. Diese vorgestreckten Zahlungen muss er natürlich zurück bezahlen. Dadurch hat sich ein Berg an Schulden zusammen getragen. Jetzt würde ich gerne wissen, ob er diese Schulden wegen des Unterhaltes mit in die private Insolvenz nehmen kann?
      Ich freue mich sehr über Ihre Rückmeldung.
      Vielen Dank schon mal im Voraus.
      MfG Saskia Handels

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau Handels,

        vielen Dank für Ihre Frage. Bezüglich Unterhaltsschulden gilt eine Rechtslage, die besagt, dass diese Schulden nicht von der Restschuldbefreiung umfasst sind, wenn sie vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahlt wurden. Wenn Ihr Freund nachweisen kann, dass er tatsächlich finanziell nicht in der Lage war, den Unterhalt zu zahlen. Ob dies tatsächlich der Fall war, ist erst nach genauerer Betrachtung des Einzelfalles genau zu beurteilen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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