1. Zahlungsunfähigkeit, § 17 InsO
Die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ist Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Gemäß § 17 Abs. 2 InsO ist der Schuldner zahlungsunfähig, wenn er nicht fähig ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen.
Die Rechtsprechung prüft dies in zwei Schritten:
a) Gegenüberstellung von Geldschuld und Geldmitteln
Im ersten Schritt werden zunächst alle gegen das Unternehmen bzw. den Schuldner gerichteten fälligen Geldforderungen festgestellt. Hierbei werden nur solche Geldforderungen betrachtet, die zivilrechtlich durchsetzbar und insolvenzrechtlich ernsthaft gegen das Unternehmen oder Schuldner verfolgt werden. Letzteres ist nicht anzunehmen, wenn zwar dem Grunde nach eine Forderung gegen Unternehmen oder Schuldner besteht, aber eine faktische Stundung vorliegt.
Danach werden alle zur Verfügung stehenden Finanzmittel des Unternehmens oder Schuldners ermittelt. Hierzu werden auch eingeräumte und ungekündigte Kreditmöglichkeiten einbezogen.
Reichen die Finanzmittel aus, ist das Unternehmen bzw. der Schuldner noch zahlungsfähig. Sollten die vorhandenen Finanzmittel nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten zu bedienen, wird in einem zweiten Schritt geprüft, wie groß die Finanzierungslücke ist.
b) Feststellung der Finanzierungslücke
Im zweiten Schritt wird geprüft, ob eine so hohe Finanzierungslücke vorhanden ist, dass das Unternehmen bzw. der Schuldner als zahlungsunfähig anzusehen ist.
Zunächst wird gefragt, ob das Unternehmen bzw. der Schuldner die eingetretener Finanzierungslücke in den drei Wochen danach schließen kann. Hierbei werden neu hinzu gekommene Verbindlichkeiten und Finanzmittel gleichermaßen in die Kalkulation einbezogen. Sollte die Finanzierungslücke auch noch drei Wochen danach bestehen, stellt sich die Frage, wie groß die Finanzierungslücke ist.
Beträgt die Lücke 10 Prozent oder mehr der fälligen Gesamtforderungen, wird die Zahlungsunfähigkeit in der Regel angenommen, es sei denn, dass eine kurzfristige Schließung der Finanzierungslücke mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorhergesagt werden kann.
Ist die Lücke unter 10 Prozent werden weitere Analysen erfolgen.
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