Folgen der Schuldenbremse
Die Schuldenbremse schiebt dem Vorgehen, den Haushalt über Staatsanleihen zu finanzieren, in der oben beschriebenen Art und Weise einen Riegel vor. Dies hat dazu geführt, dass Deutschland im Jahr 2014 erstmals seit 45 Jahren wieder einen ausgeglichenen Haushalt hatte, also keine neuen Schulden auftürmte.
Diese Wirkung entfaltete die Schuldenbremse bis 2019 und führte dazu, dass die deutsche Schuldenquote sogar unter 60 Prozent fiel.
Die Corona-Pandemie führte jedoch dazu, dass der Staat durch finanzielle Hilfen, die Wirtschaft stabilisieren musste. Ebenfalls sind durch die Pandemie Einnahmen gesunken, sodass eine wirtschaftliche Notsituation von außergewöhnlichem Ausmaß eingetreten ist. Diese erlaubt dem Staat in der Bewältigung der Krise Schulden aufzunehmen, die mehr als 0,35 Prozent des BIP beträgt. Für das Jahr 2020 wurden daher wieder neue Schulden in Höhe von ca. 218 Milliarden Euro aufgenommen.
Schuldenbremse als Exportmodell in anderen EU-Ländern
Die in Deutschlang schon 2009 beschlossene Schuldenbremse wurde auch zum Vorbild des Europäischen Fiskalpakts im Jahr 2012. Infolge der weltweiten Bankenkrise, die auch den Europäischen Wirtschaftsraum erschütterte, gerieten auch Nationalstaaten der Europäischen Union in erhebliche ökonomische Schieflage. Länder der EU befanden sich in einer schweren wirtschaftlichen Depression, die mit Zunahme der Staatsverschuldung und Verlust von Arbeitsplätzen verbunden waren. Dem Euro als Währung drohte ein massiver Wertverlust. Selbst das Aus der Währung war möglich, nach dem auf Finanzmärkten gegen Euro spekuliert wurde.
Um den Euro als Währung, den Europäischen Wirtschaftraum und auch die Staaten vor dem Ausscheiden aus der Europäischen Union zu retten, wurden zahlreiche Stabilisierungsmaßnahmen ergriffen. Einen besonderen Rettungsschirm bildete zunächst die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF). Diese wurde vom Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) abgelöst. Der ESM unterstützt überschuldete Nationalstaaten der EU durch finanzielle Hilfe bei der Sanierung des Staatshaushalts.
Aufgrund der Schulden- und Euro-Krise wurde 2012 der Europäische Fiskalpakt, dessen maßgeblicher Inhalt die Einführung einer nationalstaatlichen Schuldenbremse ist, auf Unionsebene beschlossen. Diese Vereinbarung wurde wenigen Ausnahmen staatlich nationalstaatlich umgesetzt und 2013 wirksam. Beim Verstoß gegen die Schuldenbremse oder sonstigen Vereinbarungen aus dem Europäischen Fiskalpakt drohen Sanktionen in Höhe von bis zu 0,1 Prozent des BIP, was rasch eine Strafabgabe von mehreren Milliarden Euro bedeuten kann.
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