Wohnungsdurchsuchung Gerichtsvollzieher – Was ist erlaubt?

Was darf der Gerichtsvollzieher bei der Wohnungsdurchsuchung? 

Kündigt sich der Gerichtsvollzieher postalisch an, war er bereits einmal am Wohnsitz des Schuldners, ohne diesen jedoch  anzutreffen oder ist der Besuch des Gerichtsvollziehers wahrscheinlich, weil ein Titel bereits vorliegt, stellen sich verschiedene Fragen wie: Muss ich den Gerichtsvollzieher in die eigene Wohnung betreten lassen und was darf der Gerichtsvollzieher alles machen?

Der folgende Beitrag erklärt Ihnen, ob Sie einen Gerichtsvollzieher in die Wohnung lassen müssen, wie sich der Gerichtvollzieher ankündigt, was ein Gerichtsvollzieher alles durchsuchen darf und wer einen Gerichtsvollzieher beauftragen kann.

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

Schuldenanalyse vom Fachanwalt

✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

Über

20.000

geprüfte Fälle

Offene Fragen? – Einfach anrufen:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

Kann ein Gerichtsvollzieher einfach in die Wohnung?

Bis zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3.4.1979 (1 BvR 994/76) war es dem Gerichtsvollzieher aufgrund von § 758 ZPO erlaubt, die Wohnung ohne besondere Zwischenschritte zu betreten. Das hat sich nach der genannten Entscheidung geändert. Da die Wohnung, auch die eines Schuldners, unter besonderem grundgesetzlichen Schutz steht (Art. 13 Abs. 1 GG), ist zunächst ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss einzuholen. Dieses Erfordernis ist mittlerweile auch einfachgesetzlich in § 758a Abs. 1 ZPO festgeschrieben.

Das bedeutet, dass Sie als Schuldner einer Wohnungsdurchsuchung widersprechen können, wenn der Gerichtsvollzieher Ihre Wohnung ohne Vorlage einer richterlichen Durchsuchungsanordnung betreten möchte. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, den Gerichtsvollzieher Ihre Wohnung durchsuchen zu lassen. Sie sind jedoch hierzu nicht verpflichtet.

Ausnahmsweise kann der Gerichtsvollzieher auch ohne vom Richter erlassenen Durchsuchungsbeschluss die Wohnungsdurchsuchung vornehmen. Dies setzt jedoch Gefahr in Verzug voraus. Hierunter versteht man eine Situation, in welcher der Erfolg der Durchsuchungsdurchsuchung gefährdet würde, wenn bis zum Erlass der richterlichen Durchsuchungsanordnung gewartet würde. In diesem Fall kann der Gerichtsvollzieher unmittelbar die Wohnung des Schuldners durchsuchen.

Geht es um die Räumung einer Wohnung oder um Verhaftung des Schuldners wegen nicht abgegebener Vermögensauskunft (§ 802g ZPO), braucht es ebenfalls keiner richterlichen Genehmigung, wie es § 758a Abs. 2 ZPO klarstellt.

Umstritten und höchstrichterlich noch ungeklärt ist die Frage, ob ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss auch dann eingeholt werden muss, wenn der Gerichtsvollzieher die Wohnung nur durchschreiten muss, um beispielsweise zum Pfändungsobjekt gelangen muss.

Wie kündigt sich ein Gerichtsvollzieher an?

Ein Gerichtsvollzieher kann sich ankündigen, bevor er Sie als Schuldner aufsucht. Dies muss er jedoch nicht tun. Hierbei ist auch zu beachten, dass das Gesetz Sonn- und Feiertage als auch die Nachtzeit besonderen Regelungen unterwirft. Daher gilt an Sonn- und Feiertagen und zur Nachtzeit, die zwischen 21 bis 6 Uhr andauert (§ 758a Abs. 4 ZPO), dass der Gerichtsvollzieher nur Amtshandlungen vornehmen darf, die keine unbillige Härte für den Schuldner und die „Mitbewohner“ (vom Gesetz Mitgewahrsamsinhaber genannt) darstellt. Möchte der Gerichtsvollzieher zu den genannten Zeiten eine Vollstreckungsmaßnahme vornehmen, braucht es einer besonderen Anordnung vom zuständigen Richter. Die Anforderungen für den Erlass einer besonderen Anordnung sind gegenüber der oben genannten Anordnung nochmals schärfere.

Was darf ein Gerichtsvollzieher durchsuchen?

Der Gerichtsvollzieher darf die Wohnung sowie Behältnisse des Schuldners durchsuchen, wenn dies für den Vollstreckungserfolg erforderlich ist. Hierzu kann der Gerichtsvollzieher auch verschlossene Haustüren, Zimmertüren oder Behältnisse öffnen lassen. Kann ein aufgefundener Wertgegenstand durch Verwertung (in der Regel durch Versteigerung) die offenstehende Forderung des Gläubigers befriedigen, bedarf es grundsätzlich keiner weiteren Wohnungsdurchsuchung. Denn dann ist der Zweck der Vollstreckung erfüllt und der weitere Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung wäre grundsätzlich unverhältnismäßig.

Trifft der Gerichtsvollzieher auf Widerstand, sei es durch den Schuldner selbst und durch Dritte, kann er Gewalt anwenden und zudem Amtshilfe durch Unterstützung von Polizeibeamten ersuchen, § 758 Abs. 3 ZPO.

Wer kann den Gerichtsvollzieher beauftragen? 

Der Gerichtsvollzieher wird nach Vollstreckungsauftrag tätig. Der Auftrag kann von einem Privatmann aber auch von staatlicherseits erteilt werden. Z.B. können öffentlich-rechtliche Schulden, also Schulden beim Staat oder Ihnen gleichgestellte Stellen vom Gerichtsvollzieher verfolgt werden. Dann werden hinter dem Auftrag etwa Krankenkassen, Sparkassen, Finanzämter oder Sozialversicherungen stehen.

Aber auch jeder Gläubiger des Privatrechts, von der natürlichen Person bis zur juristischen Person, kann den Gerichtsvollzieher zur Vornahme von Amtshandlungen beauftragen, die eine Wohnungsdurchsuchung nach sich ziehen.

 

 

Schuldenanalyse vom Fachanwalt

✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

Über

20.000

geprüfte Fälle

Offene Fragen? – Einfach anrufen:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Wohnungsdurchsuchung Gerichtsvollzieher – Was ist erlaubt? “? Wir beantworten sie hier kostenlos!

The last comment and 18 other comment(s) need to be approved.
0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

© Copyright - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei