Was ist ein Pfändungsschutzantrag?
Ein Pfändungsschutzantrag hilft Ihnen, die Folgen eine Vollstreckung in Ihr Vermögen abzumildern. Das Gesetz räumt dem Schuldner mehrere Möglichkeiten ein, Schutz vor Pfändungen zu erwirken. Eine wichtige Pfändungsschutzmaßnahme ist in § 850k Absatz 4 ZPO geregelt. In der Regel richtet sich dieser Pfändungsschutzantrag gegen eine Lohnpfändung, eine Kontopfändung oder eine Doppelpfändung. Grundsätzlich geht es dem Schuldner mit dem Antrag darum, mehr Geldmittel monatlich zur Verfügung zu haben und sich Pfändungserleichterungen zu verschaffen. Zwar hilft die Umstellung in ein sogenanntes P-Konto ein Mindestmaß der finanziellen Bewegungsfreiheit zu sichern, aber das kann im Einzelfall für Sie als Schuldner zu wenig sein. Auch die P-Konto-Bescheinigung kann nicht alle Fälle abbilden, die zu einem höheren Pfändungsschutz berechtigen. Daher ist es wichtig, den Pfändungsschutzantrag nach § 850k ZPO zu kennen und korrekt einzusetzen.
Der folgende Artikel beschäftigt sich mit der Frage, was Sie als von einer Pfändung betroffener Schuldner mit einem Pfändungsschutzantrag erreichen können. Anschließend erläutern wir Ihnen, wo Sie den Antrag ordnungsgemäß zu stellen haben und wie der Antrag aufgebaut sein sollte.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Hallo,
im Monat Mai werden bei mir 1024,35€ gepfändet.
Können Sie bitte überprüfen, ob der pfändbare Anteil richtig berechnet wurde?
Mit freundlichen Grüßen,
Justyna C.-D.
Sehr geehrte Frau C.-D.,
vielen Dank für Ihr Interesse an unser Dienstleistung. Beachten Sie jedoch bitte, dass eine individuelle Rechtsberatung in diesem Rahmen nicht stattfinden kann, sondern nur allgemeine Rechtsfragen beantwortet werden. Überdies kann aus der bloßen Angabe des Pfändungsbetrags keine Prüfung stattfinden. Womöglich hilft Ihnen unser Artikel Berechnung des pfändbaren Einkommens, ob die Pfändungshöhe realistisch ist.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht