Die Zwangsverwaltung einer Immobilie – Was ist das?
Wenn ein Gläubiger gegen einen Schuldner im Rahmen der Zwangsvollstreckung vorgeht, kann dies insbesondere auch dessen Immobilie(n) betreffen. Meist kommt es dann zur Zwangsversteigerung der Immobilie, sodass die Gläubiger aus dem Erlös Befriedigung erlangen können. Etwas anders läuft es bei der Zwangsverwaltung:
In Kürze:
- Bei einer Zwangsverwaltung möchte der Gläubiger aus den fortlaufenden Einkünften der Immobilie Befriedigung erlangen.
- Daher wird ein Zwangsverwalter für die weitere Verwaltung der Immobilie eingesetzt und verteilt die Gewinne an die berechtigten Gläubiger.
- Besonders Mieteinnahmen werden hiervon häufig umfasst.
- Auf der Gegenseite muss der eingesetzte Zwangsverwalter jedoch auch die laufenden Kosten der Immobilie tragen.
Für diesen Zweck wird also ein Zwangsverwalter eingesetzt. Dessen Aufgabe ist es, das Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten, es zu nutzen und die erzielten Nutzungen in Geld umzusetzen und dem Gläubiger auszuhändigen. Dies ist im Rahmen eines Insolvenzverfahrens denkbar.
Alle weiteren Infos rund um die Zwangsverwaltung, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel:
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Hallo, ich war in Privatinso und das vermietete Mehrfamilienhaus einem Zwangsvewalter unterstellt. Ich soll nun anteilig Steuern für die Mieteinnahmen bezahlen. Die Mieteinnahmen bekam aber der Zwangsverwalter. Des Weiteren befand ich mich in Insolvenz. Meine Frage, sind diese Steuerschulden nicht für mich mit Abschluss der Insolvenz erledigt. Diese neuen Steuerschulden entstanden doch durch das zwangsverwaltete Haus. Vielen Dank im Voraus Mit freundlichen Grüßen Ralf Wagner
Sehr geehrter Herr W.,
falls das Verfahren nicht wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt worden ist, müsste die Steuerforderung eigentlich gegen die Insolvenzmasse gerichtet werden. Fragen Sie beim Insolvenzverwalter nach, weshalb dies nicht geschehen sei.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht