Handeln Sie sofort! Gesetzlicher Schuldenerlass der Krankenkasse – nur noch bis Ende 2013

Falls Sie Ihre Beiträge für die Krankenversicherung nicht aufbringen konnten und deshalb nicht krankenversichert sind oder vorübergehend die Zahlungen an die Krankenversicherung eingestellt haben, sollten Sie sofort handeln!

Gesetzlicher Schuldenerlass: Schulden bei der Krankenversicherung werden noch bis Ende 2013 erlassen

Versicherte mit Schulden und Nichtversicherte profitieren ab dem 1. August 2013 von einem nunmehr gesetzlich vorgeschriebenen Schuldenerlass. Damit soll Menschen entgegengekommen werden, die aus finanziellen Gründen die Zahlungen an ihre Krankenversicherung einstellen mussten.

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Durch die Versicherungspflicht haben sich oftmals Schulden von mehreren tausend Euro bei der Krankenversicherung angesammelt

Der häufigste Grund für den nunmehr in Kraft stehenden Schuldenerlass: Seit der Einführung der  Versicherungspflicht haben sich in vielen Fällen meist mehreren tausend Euro Verbindlichkeiten bei Krankenkassen angesammelt. Dies gilt seit 2007 – jeder ist für seinen persönlichen Krankenschutz verantwortlich und muss sich bei einer Kasse versichern. Wer über einen gewissen Zeitraum nicht versichert war, musste beim Wiedereintritt in eine gesetzliche Krankenkasse bislang Beiträge und Säumniszuschläge für die nichtversicherte Zeit nachzahlen. Seit 2009 gilt diese Regelung auch bei den privaten Krankenversicherern.

Vor allem Selbstständige und erwachsene Kinder nach Ausbildungsabschluss profitieren vom gesetzlichen Schuldenerlass der Krankenversicherungen

Eine besonders betroffene Berufsgruppe sind Selbstständige. Diese sparen oftmals an der Pflichtversicherung und sehen sich hiernach horrenden Verbindlichkeiten gegenüberstehen.  Viele andere Menschen sind aus Unkenntnis in diese Schuldenfalle getappt:  In etwa erwachsene Kinder, die nach abgeschlossener Ausbildung oder aus Altersgründen nicht mehr über ein Elternteil versichert sind, waren von der Pflicht betroffen,  sich lückenlos weiter zu versichern.

Gesetzlicher Schuldenerlass Krankenversicherung: Handeln Sie als gesetzlich Versicherter sofort

Wenn Sie ehemaliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind, sollten Sie schnellstmöglich einen Antrag auf Erlass stellen! Ehemaligen Mitgliedern gesetzlicher Versicherungen, die noch bis Ende Dezember 2013 in ein Versicherungsverhältnis zurückkehren, werden alle Beiträge und die entfallenden Säumniszuschläge für ihre versicherungslose Zeit erlassen. Falls Sie versichert sind,  aber sich mit Ihren Beitragszahlungen im Rückstand befinden, wird der Säumniszuschlag für die nicht gezahlten Beiträge von fünf auf ein Prozent gesenkt.

Gesetzlicher Schuldenerlass Krankenversicherung: Auch als privat Versicherter profitieren Sie

Auch wenn Sie sich in einer privaten Krankenkasse bis Ende des Jahres versichern, bekommt den so genannten Prämienzuschlag und somit die Beiträge erstattet, welche sich in der versicherungsfreien Zeit angesammelt haben. Diese ergeben sich aus einem vollen Monatsbeitrag für die ersten sechs Monate und einem Sechstel für jeden weiteren Monat. Wenn Sie sich privat versichern müssen  und dabei hohe Beitragsschulden haben, können Sie ohne weitere Kosten wieder Mitglied werden.  Sollten Sie die laufenden Beiträge der privaten Krankenversicherung nicht laufend aufbringen können, werden Sie auch rückwirkend in einen sog. Notlagentarif eingruppiert und so weniger zahlen müssen. Schnelles Handeln lohnt deshalb auch als Privatversicherter!

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Handeln Sie sofort! Gesetzlicher Schuldenerlass der Krankenkasse – nur noch bis Ende 2013”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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