3. Wer arbeitet mit der Schufa zusammen?
Die undurchsichtige Berechnung der Schufa-Daten führt unter anderem häufig dazu, dass unrichtige Informationen über Sie weitergegeben werden.
Grundsätzlich sind die Geschäftspartner der Schufa in allen Branchen angesiedelt. Sie werden aber für gewöhnlich in drei Kategorien unterteilt. Je nach Kategorie unterscheidet sich die Art der Auskunft, die die Geschäftspartner von der Schufa erhalten. Die sogenannten A-Vertragspartner sind meist Banken und erhalten eine Auskunft über Ihre gesamte finanzielle Belastung. B-Partner, wie Handels- oder Telekommunikationsunternehmen, erhalten nur eingeschränkte Informationen, z.B. solche über Ihr bisheriges Zahlungsverhalten. Die Inkassounternehmen werden als F-Partner bezeichnet und erhalten Ihre Adressdaten; aber auch hier nur unter der Voraussetzung, dass Sie hierzu jemals Ihre Einwilligung erteilt haben. Die dementsprechende Schufa-Klausel ist aber schon in allen Girokonten-Verträgen enthalten, sodass davon ausgegangen wird, dass die Schufa die Daten von drei Vierteln der deutschen Bevölkerung besitzt.
4. Wie kann ich meine Schufa-Eintragungen erfahren?
Die undurchsichtige Berechnung der Schufa-Daten führt unter anderem häufig dazu, dass unrichtige Informationen über Sie weitergegeben werden. So kann es passieren, dass Ihnen ein Kredit aufgrund eines negativen Schufa-Scores verweigert wird, obwohl dieser in keiner Weise mit Ihrem tatsächlichen Zahlungsverhalten übereinstimmt und lediglich aus dem Vergleich mit der Gruppe resultiert. Daher ist unser Tipp an Sie regelmäßig die persönlichen Eintragungen zu überprüfen!
Einmal im Jahr haben Sie die Möglichkeit, eine kostenlose Schufa-Selbstauskunft zu erhalten. Lassen Sie sich nicht durch die unübersichtliche Schufa-Website zum Kauf der kostenpflichtigen Version verführen! Die Beantragung der „Schufa-Bonitätsauskunft“ auf der Website führt immer zur zahlungspflichtigen Version. Wählen Sie daher unter dem Reiter „Produkte“ die „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“. Dies ist die gesetzlich verankerte, kostenlose Schufa-Auskunft. Unter „Produktinfo“ können Sie sich das Bestellformular in einer Sprache Ihrer Wahl ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises abschicken. Achtung: Auch auf dem Ausdruck versucht die Schufa noch einmal, Ihnen die kostenpflichtige Version zu verkaufen. Achten Sie darauf, dass entsprechende Kästchen nicht anzukreuzen.
5. Meine Schufa-Eintragungen sind falsch. Was kann ich tun?
Falsche Schufa-Eintragungen können dazu führen, dass Ihnen z.B. ein Kredit verweigert wird. Sie sollten sich daher gegen falsche Eintragungen zur Wehr setzen. Meist sind die Fehler in veralteten Voranschriften oder Einträgen zu finden. Diese Fehler werden nicht automatisch korrigiert, sodass Sie die Initiative zur Berichtigung ergreifen müssen. Die Schufa ist verpflichtet, falsche Daten zu löschen. In dem Zeitraum, den die Schufa zur Überprüfung benötigt, dürfen die entsprechenden Daten nicht an Dritte weitergegeben werden.
Sie sollten sich am besten schriftlich per Einschreiben mit der Schufa bzw. der für Sie zuständigen Schufa-Geschäftsstelle in Verbindung setzen. Unter Angabe des § 33ff. des Bundesdatenschutzgesetzes verlangen Sie die Löschung, Sperrung oder Berichtung der entsprechenden Daten.
Es hat sich als hilfreich herausgestellt, zusätzlich zur Schufa dasjenige Institut anzuschreiben, das ebenso von dem Fehler betroffen ist bzw. die falsche Eintragung verursacht hat, z.B. Ihre Bank. Diese muss für eventuell entstandenen Schaden aufkommen und ist auch verpflichtet, die Falschangabe gegenüber der Schufa zu widerrufen.
Sollte die Schufa Ihrem Antrag nicht nachkommen, zögern Sie nicht, einen Anwalt einzuschalten! Nur wenn Sie gegen falsche Daten vorgehen, können Sie sicherstellen, dass diese Ihnen weder jetzt noch in Zukunft zum Verhängnis werden.
Ich habe eine Unternehmensinsolvenz abgeschlossen und mir wurde die Restsxhuldbefreiung erteilt. Wir das jetzt auch noch Jahrelang bei der Schufa gespeichert?
Sehr geehrter Herr L.,
danke für Ihre Frage, die uns Gelegenheit gibt, Sie über die neuesten Entwicklung diesbezüglich informieren zu können. Es gibt momentan einen Streit zwischen SCHUFA und den Gerichten, wie lange der Eintrag der Restschuldbefreiung gespeichert werden darf. Die Details können Sie in unserem Artikel SCHUFA Eintrag in 6 Monaten nach Restschuldbefreiung gelöscht nachlesen. Sollten hiernach noch Fragen bestehen, können Sie diese gerne unter dem Artikel stellen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Tag,
ich habe eine Schufa Auskunft beantragt von der ImmoScout seite. Laut der Schufa habe ich Zahlungsstörungen, aber ich weiß überhaupt nicht was es ist! Ich wurde nie wegen irgendwelchen Schulden ermahnt oder sonst was ähnliches.
Was sind meine nächsten Schritte und wie kann ich die Zahlungspflichten erfahren?
Mit freundlichen Grüßen
Danijel R.
Sehr geehrter Herr R.,
Zahlungsstörungen sind Einträge im Register der SCHUFA, die eine Forderung als in Vergangenheit zu spät bezahlt oder gar nicht bezahlt ausweisen. Sie finden den Gläubiger und die vermerkte Forderung heraus, indem Sie einen ausführlichen Auszug des Registers bei der SCHUFA einfordern. Dies können Sie über die Seite der SCHUFA bewerkstelligen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht