Was ist mit dem Kundenguthaben – kann Mybet dieses einbehalten?
Die Nutzer des Onlineangebots unter www.mybet.de sind zurecht beunruhigt. Bleibt aktuell doch die Frage offen, ob sie ihr verfügbares Guthaben ausgezahlt bekommen, oder ob das Unternehmen die Gelder einbehält, beziehungsweise in die Insolvenzmasse einfließen lässt. Prinzipiell ist die Sorge bei aktuellem Stand jedoch unbegründet.
Der Grund dafür ist, dass das Sportwetten-Geschäft von Mybet über Tochtergesellschaften der Mybet Holding abgewickelt wird. Diese Töchter haben ihren Firmensitz in Malta und sind selbst von dem Insolvenzantrag nicht betroffen. Somit hat der Insolvenzverwalter keinen Zugriff auf die Guthaben der Sportwetten-Kunden.
Wenn dies nicht der Fall gewesen wäre, wäre das Guthaben der Kunden grundsätzlich Teil der Insolvenzmasse geworden. Zu beachten ist aber auch, dass bei einer Firmeninsolvenz die Sanierung des Unternehmens im Vordergrund steht. Hierfür ist eine Fortsetzung der Geschäftstätigkeit unabdingbar. Die Guthaben der Kunden sind essentiell für den Geschäftsbetrieb. Ohne Wetteinsätze und Casinoeinsätze können die Kunden das Angebot nicht mehr nutzen und das Unternehmen nicht weiter arbeiten, keine Gewinne erwirtschaften – und auch keine Beiträge zur Insolvenzmasse beisteuern. Somit hätte der Insolvenzverwalter auch eine Freigabe der Kundenguthaben beschließen können. Nichts desto trotz empfiehlt es sich, vorhandene Gelder schnellstmöglich auszuzahlen. Derzeit werden Auszahlungen noch reibungslos abgewickelt. Ob das zukünftig so bleibt, ist jedoch fraglich. Sobald Auszahlungen nicht mehr erfolgen, bleibt nur die Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle. Hier wäre vermutlich nur noch eine Rückzahlung von ca. 1 % der ursprünglichen Summe möglich.
Werden Aktionäre denn automatisch in dem Insolvenzverfahren berücksichtigt? Oder muss man dort auch seinen Anspruch anmelden?
Sehr geehrter Fragesteller,
Aktionäre müssen wie alle anderen Gläubiger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.
Forderungen von Aktionären werden jedoch im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt. also dann berücksichtigt, wenn nach Befriedigung der anderen Gläubiger noch etwas von der Insolvenzmasse übrig ist. Wenn es sich aber um Schadensersatzansprüche handelt, gilt dies nicht. Ob dies im Fall von MyBet gegeben ist, kann in diesem Rahmen aber nicht beurteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Was kann man denn machen, wenn man noch Aktien von dem Unternehmen hält? Sind diese nun komplett wertlos?
Sehr geehrter Herr Fragesteller,
bei einer Insolvenz eines Aktienunternehmens geht der Wert einer Aktie oftmals gegen null. Für Sie dürfte daher unser Artikel Insolvenzquote – Was sagt sie aus? interessant sein. Wenn nach Lektüre des Artikels noch Fragen bestehen, können Sie diese gerne unter dem Artikel stellen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Haben die Besitzer von Anleihen der mybet Holding SE Vorrang vor den Aktionären?
Sehr geehrter Herr Seeger,
grundsätzlich stehen Besitzer von Anleihen bei einer Insolvenz in der Reihenfolge der Gläubiger tatsächlich vor den Aktionären.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht