Wettanbieter Mybet: So ging es nach der Insolvenz weiter

Update zur Mybet Insolvenz: Mybet ist wieder da

Update 24.07.2019: Nachdem Mybet Kunden einige bange Monate mit der Frage überstanden haben, ob und wann sie nach der Mybet Insolvenz ihr Geld zurückerhalten, können sie nun aufatmen. Mybet ist unter einem neuen Betreiber zurück im Geschäft. Kunden, die noch Zugriff auf ihre bei der Anmeldung verwendete E-Mail-Adresse haben, sollen nach Angaben des neuen Betreibers Rhinoceros Operations ihre Wettguthaben vollständig zurückerhalten und müssen ihre Forderung nicht zur Insolvenztabelle anmelden.

Alter Artikel vom 20.08.2018:

Auch Wettanbieter können sich “verzocken” – Insolvenz von Mybet

Als einer der größten Online-Wettanbieter steht Mybet vor der Insolvenz. Eine wichtige Frage bleibt: Was passiert mit dem Kundenguthaben? Bekommen die Nutzer ihr Guthaben zurück oder wird es zur Insolvenzmasse gezählt?

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Mybet scheitert trotz jahrelanger Erfahrung

Als Marke der Wettlizenz der PEI Ltd. lockt die Mybet Holding im deutschsprachigen Raum seit 2002 Wettkunden an. Seit 2013 stellt das Unternehmen zusätzlich Onlinecasino-Glücksspiele unter der Casinolizenz der PNO Ltd. zur Verfügung. Dem aktuellen Stand zufolge hat sich das Unternehmen im eigenen Business jedoch ziemlich verzockt. Der Vorstand reichte jüngst einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg ein. Betroffen sind daneben die zur Gruppe gehörende Anybet GmbH sowie die SWS Service GmbH. Der Insolvenzantrag erfolgte nach ausführlicher Beratung durch eine auf Insolvenzrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der Berliner Jurist Sascha Feies bestellt. Aktuell ist es Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters, den Geschäftbetrieb von Mybet trotz drohender Insolvenz aufrecht zu halten.

War die Mybet Insolvenz absehbar?

Mybet startete ursprünglich unter Fluxx.com, taufte sich später um auf Jaxx und blieb schlussendlich beim derzeitigen Namen. Bedenklich ist, dass die Holding bereits seit längerer Zeit in der Krise steckt. Diverse Konflikte mit Regulierungsbehörden im komplizierten Online-Glücksspielgeschäft führten unter anderem zur Aufgabe der Tätigkeit in verschiedenen Ländern. Darüber hinaus gab es IT-Probleme und regelmäßige Ärgernisse mit Geschäftspartnern des Unternehmens. Am Ende scheinen Steuerschulden das Fass zum Überlaufen gebracht zu haben. So forderte das Finanzamt Frankfurt säumige Steuern in Höhe von vier Millionen Euro von Mybet. Zwar stellte Mybet einen Antrag auf eine vorläufige Vollstreckungseinstellung, doch lehnte das Finanzamt ab. Abschließend scheiterten Gespräche über eine Veräußerung des Geschäftsbetriebes mit einem Investor, woraufhin dem Vorstand des Betriebs nur ein Insolvenzantrag blieb.

Was ist mit dem Kundenguthaben – kann Mybet dieses einbehalten?

Die Nutzer des Onlineangebots unter www.mybet.de sind zurecht beunruhigt. Bleibt aktuell doch die Frage offen, ob sie ihr verfügbares Guthaben ausgezahlt bekommen, oder ob das Unternehmen die Gelder einbehält, beziehungsweise in die Insolvenzmasse einfließen lässt. Prinzipiell ist die Sorge bei aktuellem Stand jedoch unbegründet.

Der Grund dafür ist, dass das Sportwetten-Geschäft von Mybet über Tochtergesellschaften der Mybet Holding abgewickelt wird. Diese Töchter haben ihren Firmensitz in Malta und sind selbst von dem Insolvenzantrag nicht betroffen. Somit hat der Insolvenzverwalter keinen Zugriff auf die Guthaben der Sportwetten-Kunden.

Wenn dies nicht der Fall gewesen wäre, wäre das Guthaben der Kunden grundsätzlich Teil der Insolvenzmasse geworden. Zu beachten ist aber auch, dass bei einer Firmeninsolvenz die Sanierung des Unternehmens im Vordergrund steht. Hierfür ist eine Fortsetzung der Geschäftstätigkeit unabdingbar. Die Guthaben der Kunden sind essentiell für den Geschäftsbetrieb. Ohne Wetteinsätze und Casinoeinsätze können die Kunden das Angebot nicht mehr nutzen und das Unternehmen nicht weiter arbeiten, keine Gewinne erwirtschaften – und auch keine Beiträge zur Insolvenzmasse beisteuern. Somit hätte der Insolvenzverwalter auch eine Freigabe der Kundenguthaben beschließen können. Nichts desto trotz empfiehlt es sich, vorhandene Gelder schnellstmöglich auszuzahlen. Derzeit werden Auszahlungen noch reibungslos abgewickelt. Ob das zukünftig so bleibt, ist jedoch fraglich. Sobald Auszahlungen nicht mehr erfolgen, bleibt nur die Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle. Hier wäre vermutlich nur noch eine Rückzahlung von ca. 1 % der ursprünglichen Summe möglich.

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Insolvenz schadet Ruf von Mybet – doch es kann jeden treffen!

Bild von gemalten Formularen bunt

Die Restschuldbefreiung ist das Ziel einer Insolvenz und gilt für Unternehmen sowie für Privatpersonen.

Ohne Frage ist der Ruf des Buchmachers Mybet langfristig geschädigt. Selbst für den Fall, dass Mybet trotz Insolvenz weiterkämpft, wird der Kundenzuwachs voraussichtlich ausbleiben. Vorhandene Mitglieder werden sich in kürzester Zeit vom Unternehmen trennen, um keinen Verlust ihres Guthabens zu riskieren. Bedacht werden sollte jedoch, dass eine Zahlungsunfähigkeit prinzipiell jeden treffen kann. Unternehmer, aber auch Verbraucher bzw. Privatpersonen. In solch einem Fall kommt jedoch keine Regelinsolvenz, wie es bei der Mybet Holding der Fall ist, infrage, sondern eine sogenannte Privat- beziehungsweise Verbraucherinsolvenz. Dabei ist vollkommen irrelevant, wie vorhandene Schulden zustande gekommen sind oder wie hoch die Schulden sind. Kreditschulden können ebenso in eine Privatinsolvenz übernommen werden, wie Glücksspiel- oder Wettschulden und Verbindlichkeiten bei Online-Casinos oder Spielhallen.

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Unterstützung bei der Insolvenz

Die Angst vor einer Insolvenz sowie die Sorge um daraus resultierende Konsequenzen sind häufige Gründe, warum Privatpersonen den Schritt meiden. Dabei ist die Insolvenz in den meisten Fällen das effektivste Instrument für die Schuldenregulierung. Ohne Insolvenz sind Gläubiger bei ausbleibenden Zahlungen berechtigt, Pfändungen vorzunehmen. Beispielsweise Kontopfändungen, Lohn- und Gehaltspfändungen oder auch Sachpfändungen. Solche Pfändungen sind wesentlich unangenehmer, als das Insolvenzverfahren. Im Zuge einer Insolvenz müssen unter anderem sämtliche Pfändungen fallen gelassen werden. So werden beispielsweise Konten wieder freigegeben. Der Insolvenzverwalter bestimmt das unpfändbare Einkommen anhand der Pfändungstabelle.

Wer dagegen Angst hat, dass beispielsweise vorhandene PKWs in die Insolvenzmasse einfließen, braucht sich auch hier nicht sorgen. So kann der Schuldner in vielen Fällen den PKW behalten, beispielsweise wenn er das Auto benötigt, um der eigenen Arbeit nachzukommen. Das gilt ebenso für andere Gegenstände, die zur Ausübung der Arbeit oder für den Lebensunterhalt erforderlich sind. Auch Hausratsgegenstände sind unpfändbar.

Sichere Restschuldbefreiung bei Privatinsolvenz

Ziel einer Insolvenz ist stets die Restschuldbefreiung. Dies gilt sowohl für Unternehmen wie auch für Privatpersonen. Von der Restschuldbefreiung werden sämtliche Schulden umfasst, die in keinem Zusammenhang mit einer Straftat stehen (etwa Geldstrafen). Selbst hohe Spielschulden lassen sich über die Restschuldbefreiung regulieren. Detaillierte Informationen zum Thema erhalten Sie bei uns im Rahmen einer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung. Scheuen Sie sich nicht vor einem ersten Kontakt. Es gibt für alles Lösungen.

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Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Wettanbieter Mybet: So ging es nach der Insolvenz weiter”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

6 Kommentare
  1. Tim
    says:

    Werden Aktionäre denn automatisch in dem Insolvenzverfahren berücksichtigt? Oder muss man dort auch seinen Anspruch anmelden?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      Aktionäre müssen wie alle anderen Gläubiger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.

      Forderungen von Aktionären werden jedoch im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt. also dann berücksichtigt, wenn nach Befriedigung der anderen Gläubiger noch etwas von der Insolvenzmasse übrig ist. Wenn es sich aber um Schadensersatzansprüche handelt, gilt dies nicht. Ob dies im Fall von MyBet gegeben ist, kann in diesem Rahmen aber nicht beurteilt werden.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Tim
    says:

    Was kann man denn machen, wenn man noch Aktien von dem Unternehmen hält? Sind diese nun komplett wertlos?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr Fragesteller,

      bei einer Insolvenz eines Aktienunternehmens geht der Wert einer Aktie oftmals gegen null. Für Sie dürfte daher unser Artikel Insolvenzquote – Was sagt sie aus? interessant sein. Wenn nach Lektüre des Artikels noch Fragen bestehen, können Sie diese gerne unter dem Artikel stellen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  3. Jochen S.
    says:

    Haben die Besitzer von Anleihen der mybet Holding SE Vorrang vor den Aktionären?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr Seeger,

      grundsätzlich stehen Besitzer von Anleihen bei einer Insolvenz in der Reihenfolge der Gläubiger tatsächlich vor den Aktionären.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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