Mehr Rechte für Bankkunden
Die EU-Staaten können die Bedingungen für das Basis-Konto unterschiedlich ausgestalten. Ob der Inhaber sein Basiskonto grundsätzlich oder nur um einen bestimmten Betrag überziehen kann, können die EU-Staaten beispielsweise selbst festlegen. Das Girokonto muss nicht unbedingt kostenlos sein, wie es etwa einzelne politische Parteien gefordert hatten. Das Parlament sprach sich dafür aus, „vernünftige Gebühren“ für das Konto zu verlangen.
Selbstverpflichtung der Banken und Sparkassen unzureichend
Es kommt häufig vor, dass Banken Ihnen in den meisten Fällen kein Bankkonto eröffnen, wenn Sie negative Einträge in den Schuldnerverzeichnissen haben. Ohne Bankkonto sind Sie vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen und können am heutigen Wirtschaftsleben nur unzureichend teilnehmen. Daher haben die Banken und Sparkassen im Jahre 1995 auf Anregung der Politik eine freiwillige Selbstverpflichtung der Kreditinstitute im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) beschlossen. Sie haben sich dazu verpflichtet, den Bankkunden zumindest ein Girokonto auf Guthabenbasis zur Verfügung zu stellen. Diese Selbstverpflichtung wurde in der Praxis nur unzureichend umgesetzt, so dass in Deutschland nach Schätzungen 670.000 Menschen nicht über ein Bankkonto verfügen. Die Vertreter der EU möchten diese Situation durch die neue Regelung verändern.
Anspruch hilft nicht nur Schuldnern – Staat und Behörden profitieren ebenfalls
Bisher standen die Schuldner vor erheblichen Problemen, denen wegen der Schuldensituation das Bankkonto gekündigt wurde. Ihnen wurde häufig die Möglichkeit erschwert, ein neues Bankkonto zu eröffnen. Diese Menschen standen vor der beinahe unlösbaren Aufgabe, eine Bank zu finden, die Ihnen trotz der Schulden, und der in der Regel damit einhergehenden schlechten Bonitätsauskunft, ein neues Konto eröffnet. Durch die Einigung auf EU-Ebene soll dies alles ein Ende haben: Alle Bürger in der EU sollen ab dem Jahre 2016 europaweit einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basis-Girokonto haben. Nicht nur den Schuldner wird durch diesen Anspruch eine Last von den Schuldnern genommen: Die Staaten profitieren ebenfalls. Durch dieses Gesetz wird zum einen die Abwicklung der staatlichen Sozialleistungen erleichtert. Bisher mussten Behörden diese Leistungen aufwendig durch Barauszahlungen abwickeln. Dies kann durch den Anspruch auf ein Bankkonto vollautomatisch über das Bankensystem geschehen.
Eine erhebliche Verbesserung für Schuldner
Der kommende Anspruch auf ein Girokonto schafft eine erhebliche Verbesserung für die Probleme überschuldeter Menschen. Schuldner haben bald die Möglichkeit, selbst nach einer Kontokündigung ohne Probleme ein neues Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen. Häufig trat diese Thematik im Rahmen unserer Schuldnerberatung auf, wenn es um die Eröffnung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) ging. Das P-Konto schützt bis zur Pfändungsgrenze das unpfändbare Einkommen des Schuldners. Um einen Anspruch auf ein P-Konto zu haben, müssen Sie zunächst ein Bankkunde sein. Bankkunde waren Sie erst dann, wenn ein Girokonto (oder Guthabenkonto) bereits eröffnet war. Da Schuldner keinen Anspruch auf ein Bankkonto hatten, konnten diese auch kein P-Konto eröffnen. Diese Diskrepanz zwischen Bankkonto und P-Konto wird durch die kommende Regelung bald zugunsten der Schuldner gelöst.
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