1. ANSCHREIBEN ALLER GLÄUBIGER ZUR VERMEIDUNG VON VOLLSTRECKUNGEN
Zunächst einmal informieren wir alle Ihre Gläubiger über den aktuellen Sachstand, erklären Ihnen Ihre wirtschaftliche Lage und bereiten Sie auf die nun folgenden Vergleichsverhandlungen vor. Viele Gläubiger bedienen sich in diesem Stadium schon Vollstreckungsmaßnahmen, insbesondere Gehalts- und Kontopfändungen. Wir informieren die Gläubiger, dass wir in der Vorbereitung eines Vergleichsverfahrens stehen, bei dem sie besser stehen werden als es in der jetzigen Lage der Fall ist. Dies führt meisten dazu, dass die Gläubiger von der Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen absehen und das Angebot abwarten.
2. FESTSTELLUNG IHRER SCHULDEN DURCH ABFRAGEN ALLER GLÄUBIGER
Ihre gesamten Gläubiger werden von uns mit einer Abfrage des jeweils aktuellen Forderungsstands angeschrieben. Dies ist insbesondere im außergerichtlichen Schuldenvergleich ein wichtiger Schritt, da eine Vergleichsannahme der Gläubiger nur dann wahrscheinlich ist, wenn das Angebot an die richtigen Schuldenstände anknüpft und somit die Quoten richtig berechnet sind.
3. ABFRAGEN BEI DEN WIRTSCHAFTSAUSKUNFTEIEN SCHUFA UND ICD SOWIE DEM SCHULDNERVERZEICHNIS
Gleichzeitig führen wir Abfragen bei den Wirtschaftsauskunfteien SCHUFA und ICD nach § 34 BDSG durch. So können ggf. auch Gläubiger ermittelt werden, die Ihnen nicht bekannt waren. Zudem wird von uns auch eine Abfrage beim Schuldnerverzeichnis an Ihrem Wohnort durchgeführt.
4. WIEDERHOLTE ABFRAGEN BEI IHREN GLÄUBIGERN
Die Zuleitung einer Forderungsaufstellung ist ein besonders wichtiger Vorgang, weil vor allem die von den Gläubigern angegebenen Forderungsstände eine Basis des freiwilligen Verzichts auf einen Teil ihrer Forderungen sein werden. Aus diesem Grunde schreiben wir diejenigen Gläubiger nochmals an, welche sich bei unserer ersten Abfrage nicht gemeldet haben. Erst daraufhin erstellen wir Ihren Vergleichsentwurf.
5. UNTERBREITUNG IHRES VERGLEICHSVORSCHLAGES NACH ABSPRACHE MIT IHNEN
Nachdem uns nach unseren Abfragen der genaue Forderungsstand Ihrer Gläubiger bekannt geworden ist, entwerfen wir Ihren individuellen Vergleichsvorschlag. Wir treten mit Ihnen in Kontakt und senden Ihren Gläubiger den Vorschlag erst nach Absprache mit Ihnen. So geschieht nichts ohne Ihre Zustimmung
6. NACHVERHANDLUNG
Lehnen Gläubiger unseren Vorschlag ab, versenden wir eine Angebotsnachbesserung, die natürlich individuell mit Ihnen abgesprochen wird.
7. VERGLEICHSERGEBNIS

Argentinien steht derzeit in den Schlagzeilen – dem Staat droht die Insolvenz, wenn es nicht schaffen sollte, sich im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs mit seinen Gläubigern zu einigen.
Nun wird das Endergebnis ausgewertet. Dabei gehen wir anders vor als die argentinische Regierung – v. a. haben unsere Verträge keine „RUFO“-Klausel. Nach dieser müssen alle Gläubiger gleich behandelt werden. Hätte die Republik Argentinien diese Klausel nicht aufgenommen, könnten sie die Hedge Fonds vollständig auszahlen, ohne dass die weiteren Gläubiger, die auf einen Teil ihrer Forderung verzichtet haben, nun auch vollständige Abbezahlung fordern könnten.
Wenn Sie einen Vergleich mit uns durchführen und ein großer Teil Ihrer Gläubiger zustimmt, können Sie mit diesen den außergerichtlichen Vergleich schließen, die übrigen Gläubiger können Sie dann auszahlen. Durch dieses Vorgehen kommen Sie nicht in die Situation, alle Gläubiger gleich behandeln zu müssen. Dies könnten bei schwierigen Gläubigern dazu führen, dass ein Vergleich, der nur knapp scheitert, nicht durchgeführt werden kann.
Falls sie die übrigen Gläubiger nicht auszahlen können, bleibt Ihnen meistens noch der Weg der Überstimmung durch eine gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren.
Wir bieten Ihnen damit einen flexiblen und individuell angepassten Weg Ihre Schuldensituation zu bereinigen – ohne Klauseln, die einen Vergleichsabschluss verhindern.
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