EU Kommission: Recht auf ein Konto für jeden EU-Bürger

EU Kommission: Recht auf ein Konto für jeden EU-Bürger

Wird Ihnen die Einrichtung eines Kontos verweigert? Oder haben Sie keine Übersicht über Ihre Kontoführungsgebühren? Wussten Sie, dass rund 670.000 Menschen in Deutschland und etwa 58 Millionen EU-Bürger kein Bankkonto haben?

Die Europäische Kommission plant eine Abhilfe durch eine Richtlinie, welche die Banken zu mehr Service und Transparenz zwingen und vor allem jedem EU-Bürger ein Recht auf die Einrichtung eines Kontos gewähren soll. Dadurch soll dem neuen europäischen Grundrecht auf ein Bankkonto zur Geltung verholfen werden – mittlerweile wird ein Konto als eine Grundvoraussetzung für eine vollwertige Teilnahme am Leben angesehen: Beispielsweise ist vielfach nicht möglich, einen Mietvertrag zu unterschreiben oder einen Telefonanschluss zu bekommen.

Sie bekommen einen rechtlichen Anspruch auf Einrichtung eines Kontos in Deutschland und der gesamten EU

Für Sie kann das vor allem bedeuten: Wenn Ihnen bislang die Einrichtung eines Kontos verweigert wurde, werden Sie nun einen effektiven Anspruch auf die Einrichtung haben – unabhängig davon, wo Sie in Deutschland oder gar in der EU leben.

Jetzige Selbstverpflichtung der Bankwirtschaft („Jedermannkonto“, „Bürgerkonto“) nicht weitgehend genug: Vielfach wird die Einrichtung eines Kontos verweigert

Bereits jetzt gibt es in Deutschland eine sog. „Selbstverpflichtung“ der Kreditwirtschaft, laut derer sich die Banken verpflichtet haben, jedem ein Konto zu eröffnen. Diese Selbstverpflichtung ist nicht gesetzlicher Natur. Lediglich in den Bundesländern Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie in allen ostdeutschen Bundesländern (außer Berlin) besteht durch die Sparkassengesetze und -verordnungen ein Anspruch auf ein Girokonto auf Guthabenbasis. Diese gelten nur für Sparkassen. Diese haben sich mit der „Erklärung der deutschen Sparkassen zum Bürgerkonto“ vom 29. September 2012 verpflichtet, jeder Privatperson in ihrem Geschäftsgebiet ein Guthabenkonto (Bürgerkonto) einzurichten. Für die übrigen Banken gilt das nicht: In den übrigen Bundesländern gibt es zwar vereinzelt Gerichtsurteile, welche Banken auf regionaler Basis zur Konteneinrichtung verpflichten (z. B. LG Bremen vom 16. Juni 2005, 2 O 408/05), LG Berlin vom 8. Mai 2008, 21 S 1/08). Diese haben allerdings keine generelle Wirkung im gesamten Bundesgebiet, sodass Banken oftmals die Einrichtung eines Kontos verweigern, wenn sich Interessenten in finanziellen Schwierigkeiten befinden oder z. B. einen negativen SCHUFA-Eintrag haben.

EU-Recht auf ein Konto: Transparenz bei den Kontoführungsgebühren

Wenn Sie bereits ein Konto besitzen, muss Ihre Bank Sie in Zukunft über alle anfallenden Gebühren der vergangenen zwölf Monate in Kenntnis setzten. Es soll genau zwischen Überziehungszinsen, Kosten für Nachsendungen für Kontoauszüge sowie sonstigen Kosten unterschieden werden, sodass Sie überblicken können, wofür die Gebühren erhoben worden sind. So können Sie leicht die Gebühren unterschiedlicher Banken vergleichen und gegebenenfalls zu einer günstigeren Bank wechseln.

EU-Grundrecht auf Girokonto: Erleichterung eines Bankwechsels bei hohen Gebühren

Der Wechsel einer Bank soll insgesamt erleichtert werden. Es soll ein unabhängiges Online-Vergleichsportal eingerichtet werden, welches Ihnen die Suche nach der günstigsten Bank erleichtern soll. Weiter ist geplant, dass Sie bei einem Wechsel nur noch den Vertrag bei der neuen Bank unterschreiben müssen. Den Rest sollen dann die Banken untereinander abwickeln. In diesem Rahmen soll dann für Sie das Guthaben überwiesen, die Daueraufträge übernommen sowie das alte Konto aufgelöst werden.

Wichtigste Neuerung des EU-Rechts auf ein Konto: Sie haben unabhängig von Ihrer finanziellen Lage einen Anspruch darauf, ein Konto zu eröffnen

Viele Menschen können keinen Telekommunikationsvertrag abschließen, keine Wohnung auf Ihren Namen anmieten oder keine Internetkäufe tätigen, weil Ihnen ein Girokonto fehlt und die Einrichtung verweigert wird. Die geplante EU-Richtlinie soll gewährleisten, dass in jedem EU-Mitgliedstaat zumindest eine Bank verpflichtet wird, Ihnen als Unionsbürger ein Konto einzurichten.

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