Vergleichsverhandlungen: Wie werden sie geführt?

Vergleichsverhandlungen

Rein theoretisch können Sie Ihre Vergleichsverhandlungen selbst durchführen, wenn Sie sich an unser dargestelltes Vorgehen halten. Erfahrungsgemäß verbessert es Ihre Verhandlungsposition allerdings ungemein, wenn dies ein qualifizierter Rechtsanwalt übernimmt.

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Erst bei anwaltlicher Begleitung zeigen sich Gläubiger verhandlungsbereit

Erst wenn die Gläubiger erfahren, dass Sie von einem Rechtsanwalt vertreten werden, werden sie bereit sein nachzugeben. Ihnen wird bewusst, dass Sie Ihre Zahlungen absichtlich und nach eingehender juristischen Beratung eingestellt haben. Es ist nun mal eine Tatsache, dass wir es für Sie übernehmen, auf ihre Gläubiger einen gewissen Druck auszuüben. Dies ist das notwendige Übel eines außergerichtlichen Schuldenvergleichs. Und bei den Vergleichsverhandlungen wissen wir, worauf es im Grunde ankommt: Ihre Gläubiger zu überzeugen, dass ein Vergleich ihre einzige finanziell annehmbare Entscheidung ist und sie sonst komplett leer ausgehen. Dabei gehen wir wie folgt vor:

1. Wir schreiben Ihre Gläubiger an

Als Erstes schreiben wir Ihre Gläubiger an. Diese erfahren nun, dass anwaltliche Vertretung gegeben ist und Sie es ernst meinen. Wir bringen Ihren derzeitigen Schuldenstand in Erfahrung und kündigen einen baldigen Vergleichsvorschlag an. Bereits zu diesem Zeitpunkt beenden viele Gläubiger ihre Maßnahmen gegen Sie, weil ihnen klar wird, dass Sie eine sofortige Entschuldung beabsichtigen.

2. Wir entwerfen und unterbreiten Ihren Vergleichsvorschlag

Wenn alle Gläubiger uns geantwortet haben, arbeiten wir mit Ihnen gemeinsam am Telefon Ihren individuellen Vergleich aus. Wir setzen Ihre finanzielle Situation in Relation zum Spielraum Ihrer Gläubiger. So sollte Ihnen genug übrig bleiben, um im Einklang mit Ihren Bedürfnissen weiterleben zu können. Ihr Angebot muss den Gläubigern aber dennoch verlockend erscheinen. Durchaus realistisch sind Quoten von 20 %. Bei einer Quote von 30 % wird der Vergleich meistens angenommen. Finanzämter zeigen sich sehr unflexibel. Es kann gut sein, das Finanzamt durch eine einmalige Zahlung auszuzahlen und Ihren restlichen Gläubigern eine kleinere, aber realistische Quote anzubieten. Oder vielleicht ist eine nahestehende Person bereit, Ihnen einen Betrag zu überlassen, der eine höhere Einmalzahlung erlaubt. Diese erhöht die Erfolgsaussichten eines Vergleiches ungemein. Es gibt zahlreiche Strategien, und wir werden die in Ihrem Fall optimale Vorgehensweise anwenden.

3. Wir führen Nachverhandlungen durch

Einzelne Gläubiger werden den Vergleich ablehnen. Wir werden versuchen, sie von Ihrem Erstangebot zu überzeugen oder erhöhen nach Absprache mit Ihnen das Vergleichsangebot. Die Nachverhandlungen bilden einen fließenden Prozess und wir begleiten Sie bis zu deren Abschluss.

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Vergleichsverhandlungen: Wie werden sie geführt?”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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