Beckers Insolvenzverfahren auf Antrag einer Londoner Privatbank
Das Insolvenzverfahren wurde auf Antrag der Londoner Privatbank Arbuthnot Latham & Co. eröffnet (sogenannter Gläubigerantrag). Die Anwälte Boris Beckers konnten dabei im Rahmen der in England obligatorischen persönlichen Schuldneranhörung nicht nachweisen, dass eine Zahlungsunfähigkeit nicht Vorliegt und die Schulden demnächst bezahlt werden könnten. Insbesondere sahen sie das Argument Boris Beckers nicht als stichhaltig an, durch den Verkauf einer Immobilie in Mallorca die Schuldenlast zu begleichen.
Seit Brexit: Die englische Insolvenz droht, in Deutschland nicht anerkannt zu werden
Boris Becker durchläuft sein Insolvenzverfahren in England.
Für andere deutsche Mandanten wird das englische Privatinsolvenzverfahren aus unserer Sicht immer weniger empfehlenswert. Seit dem Brexit und der mit ihm aufkommenden Unsicherheit für alte und neue Verfahren empfehlen wir unseren Mandanten zumeist eine “klassische” Entschuldung in Deutschland. Bei einem Austritt Englands aus der EU könnte die englische Restschuldbefreiung in Deutschland nicht mehr anerkannt werden. In diesem Fall wären Verbindlichkeiten in Deutschland weiterhin vollstreckbar. Das Verfahren wäre umsonst.
COMI-Problematik: Englische und deutsche Richter werden immer strenger
Zudem beurteilen englische und deutsche Gerichte den angestiegenen “Insolvenztourismus” immer strenger. Hat ein Schuldner seinen Wohnsitz künstlich nach England verlagert, eröffnen englische Richter oftmals das Verfahren nicht. Unseriöse Umzugsagenturen haben zu diesem Zeitpunkt allerdings meist den Großteil ihres Honorars bereits vom Schuldner erhalten. Noch schlimmer ist das Szenario, dass ein deutscher Richter die englische Restschuldbefreiung nicht anerkennt, nachdem das englische Insolvenzverfahren durchlaufen worden und viel Zeit verstrichen ist. Dies geschieht bereits in Deutschland, wenn der Schuldner sich “in Sicherheit wähnt”.
Deutsche Privatinsolvenz und Insolvenzplan als Alternative
Während die Entschuldung Boris Beckers keine Probleme durch eine Auslandsinsolvenz bereiten wird, bekommen viele deutsche “Insolvenztouristen” keine Rechtssicherheit. Wir empfehlen aus diesem Grund eine Entschuldung im Staat der Verbindlichkeiten. Die Restschuldbefreiung wäre dann unter keinen Umständen gefährdet. Diese beiden Alternativen werden von uns meistens empfohlen:
- Deutsches Privatinsolvenzverfahren – Restschuldbefreiung nach 3, 5 oder 6 Jahren unabhängig von der Gläubigerbefriedigung
- Insolvenzplanverfahren – Entschuldung nach 1 Jahr – Mit Einmalzahlung im Ergebnis deutlich günstiger, als eine Auslandsinsolvenz
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