Insolvenz im EU-Ausland: unterschiedliche Dauer der Insolvenz in der EU

Insolvenz – Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedsstaaten

Sie wollen schneller als nach 6 Jahren schuldenfrei sein? Sie können nach einem Jahr Verfahrensdauer mit unserer Begleitung durch ein Insolvenzverfahren in Großbritannien Ihre Restschuldbefreiung bekommen. So dauert ein Insolvenzverfahren in England (sogenannte EU Insolvenz) nur 1 Jahr, während man in Deutschland 6 Jahre auf die Restschuldbefreiung warten muss (seit dem 1.10.2020: 3 Jahre). Hierbei wird die englische Restschuldbefreiung in Deutschland zwingend anerkannt.

UPDATE 2021: Im Zuge der Corona-Krise wurde das Insolvenzverfahren in Deutschland flächendeckend verkürzt. Wer ab dem 1.10.2020 ein Insolvenz beantragt hat, hat nur noch eine Verfahrensdauer von 3 Jahren zu erwarten. Insolvenzen, die zwischen dem 17.12.2019 und den 30.09.2020 beantragt wurde, fallen unter eine Übergangsregelung. Mehr auf unseren Seiten zur Privatinsolvenz und zur Regelinsolvenz

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Das deutsche/das englische Insolvenzverfahren im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten

Das deutsche Insolvenzverfahren steht im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten nicht schlecht  da. Viele bieten überhaupt keine Restschuldbefreiung oder bergen Einschränkungen wie Mindestquoten. Die schuldnerfreundliche Lösung bietet dabei eine Insolvenz in Großbritannien. Dort erhalten Sie Ihre Restschuldbefreiung bereits nach 12 Monaten.  Untenstehend einige Beispiele für die unterschiedliche Verfahrensdauer von Insolvenzverfahren  in der EU:

  • Bulgarien: keine Restschuldbefreiung.
  • England: automatische Beendigung des Verfahrens (selbstständiger Eintritt der Restschuldbefreiung) nach 12 Monaten – auf Anordnung in Einzelfällen sogar früher.
  • Griechenland: Restschuldbefreiung nach 6 Jahren.
  • Italien: keine Restschuldbefreiung.
  • Österreich: Restschuldbefreiung lediglich nach 7 Jahren und der Erfüllung einer Mindestquote.
  • Polen: Restschuldbefreiung nach 5 Jahren.
  • Schweden: Restschuldbefreiung grds. nach 5 Jahren.
  • Schweiz (kein EU-Mitglied): keine Restschuldbefreiung, lediglich ein erweiterter Vollstreckungsschutz.
  • Spanien: Restschuldbefreiung lediglich in Höhe von 50 % Ihrer Verbindlichkeiten.

Insolvenz im Ausland: Bei Verlagerung des sog. COMI „Center of Main Interest“ möglich

Ob eine Insolvenz im Ausland möglich ist, bestimmt sich nach dem sogenannten COMI – „Center of Main Interest“. Dazu ist es notwendig, dass man seinen Lebensmittelpunkt in dem Land hat, in dem das Insolvenzverfahren durchgeführt wird. Konkret heißt das für Sie, dass der Wohnsitz im Ausland darstellbar sein muss. Zudem ist es erforderlich, dass man Sprachkenntnisse, soziale Kontakte und ähnliche Umstände ggf. nachweisen kann. Hierbei unterstützen wir Sie durch eine umfassende Betreuung unserer Mandanten.

Wir beraten Sie: Bei lediglich vager Darstellung des COMI droht Ihnen die Versagung der Anerkennung einer Restschuldbefreiung

Bild vom Big Ben in London mit Pferdestatur rechts

Ob eine Insolvenz im Ausland möglich ist, bestimmt sich nach dem sogenannten COMI – „Center of Main Interest“.

Dabei ist unser Ziel, eine Versagung der Anerkennung einer Restschuldbefreiung zu verhindern. So sind nach einem Urteil des Amtsgerichts Köln nur vage Ausführungen über die tatsächliche Lebenssituation für ein eventuell günstigeres und schnelleres Insolvenzverfahren im Ausland nicht ausreichend (Amtsgericht Köln, Beschluss vom 19.0 1. 2012 – 74 IN 108/10). Mit diesem Urteil soll ein sogenanntes „Forum Shopping“ verhindert werden, d. h. ein Insolvenztourismus, in dessen Rahmen Schuldner ohne jegliche Vorbereitung und Verlegung des COMI in eine andere Rechtsordnung flüchten, um von einer vorteilhaften Verfahrensregelung zu profitieren.

Insolvenz im EU-Ausland: Wir beraten und begleiten Sie während des gesamten Insolvenzverfahrens

Hieraus folgt das Bedürfnis, eine Insolvenz im Ausland gut vorzubereiten und die persönliche Begleitung des Schuldners während des gesamten Insolvenzverfahrens sicherzustellen. Wir beraten und begleiten unsere Mandanten während eines Insolvenzverfahrens in England – dem EU-Mitgliedsstaat mit der kürzesten Verfahrensdauer. Nur hierdurch kann sichergestellt werden, dass ein redlicher Mandant in den Genuss der verkürzten Verfahrensdauer und einer kurzfristigeren Restschuldbefreiung kommt.

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Insolvenz im EU-Ausland: unterschiedliche Dauer der Insolvenz in der EU”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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26 Kommentare
  1. Erwin
    says:

    Guten Tag,
    ich war in Österreich im Privatkonkurs (beendet 2015 mit Restschuldbefreiung) (österr. Staatsbürger).
    Lebe seit vielen Jahren in Deutschland und habe nun eine Einzelfirma in den Niederlanden. Coronabedingt sind viele Schulden entstanden. Kann ich hier in Deutschland (oder eventuell in den Niederlanden) wieder um eine Insolvenz ansuchen oder muss ich hier eine Frist einhalten?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr F.,

      eine ausländische Restschuldbefreiung, die der deutschen vergleichbar ist, sperrt im Inland das Insolvenzverfahren mit erneuten Restschuldbefreiungsverfahren für grundsätzlich 10 Jahre. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit ein Insolvenzverfahren ohne Restschuldbefreiung eröffnen zu lassen. Was das bringen kann, sagt Ihnen unser Artikel Insolvenzverfahren trotz Sperrfrist.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Manfred
    says:

    Kurze Frage für einen Kollegen:
    Kann er bei Insolvenz in Deutschland & ausschließlich Schulden in Deutschland, sein normales Konto in den Niederlanden weiter führen und nutzen (was er bereits vor der Insolvenz eröffnet & hin- u wieder genutzt hat), ohne es bei der Insolvenz Deutschland mit anzugeben? Oder könnte das in Deutschland aufjedenfall irgendwie raus gefunden werden / auf fallen und die Insolvenz dadurch platzen?

    Mfg

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      hiervon muss ich dringend abraten. Gelder vor dem Insolvenzgericht/dem Verwalter zu verheimlichen ist ein großes Risiko. Es existiert ein EU-weites Kontenabrufverfahren, somit wäre es durchaus ohne weiteres vorstellbar, dass der Insolvenzverwalter oder ein Gläubiger davon erfährt, insbesondere wenn es sich um ein bereits häufiger ggf. auch für Überweisungen an Insolvenzgläubiger genutztes Konto handelt.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  3. Emrullah
    says:

    İch bin deutscher und wohne in Deutschland. Habe Privatinsolvenz. İch habe mir in Holland sehr gute Arbeitsstelle gefunden, kann ich in Holland neue Kredit bekommen? Trotz İnsolvenz in Deutschland.
    Danke

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      ob niederländische Kreditgeber eine Schufa-Auskunft einholen und welche Kriterien sie bei der Kreditvergabe anwenden, kann ich leider nicht beurteilen. Grundsätzlich sollte es bei einem geregelten, festen Einkommen möglich sein, einen Kredit zu erhalten. Beachten Sie, dass Sie auf Fragen zu Ihren finanziellen Verhältnissen unbedingt wahrheitsgemäß antworten müssen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Isolvenzrecht

  4. Claudio M.
    says:

    ALLO Ich wa in DEUTSCHLAND In KONSTANZ ich bin ITALIENER un Bin am 8 AUGUST nach TURIN Zurück und die Ganze Schulden in DEUTSCHLAND hinterlasse und Gemeldet bin Ich in ITALIEN

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr Musceo,

      vielen Dank für Ihre Frage. Wir können nur Mandanten unterstützen, die in Deutschland gemeldet sind, da dies eine Voraussetzung ist, um in Deutschland Insolvenz anzumelden.
      Ihnen bliebe jedoch auch die Möglichkeit, einen außergerichtlichen Vergleich durchzuführen, dies können Sie auch von Italien aus. Sollten Sie daran Interesse haben, rufen Sie uns gerne unter 0221 – 6777 0055 an.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  5. Barry
    says:

    Hallo,
    ich bin deutscher Staatsbürger und lebe in der Schweiz. Ich habe sowohl Schulden bei schweizer als auch bei deutschen Gläubigern und kann diese kaum noch bedienen. Ein Insolvenz-/Konkursverfahren ist noch nicht eröffnet. Das schweizer Recht kennt keine Restschuldbefreiung, d.h. sie bestehen für mindestens 20 Jahre weiter.
    Ist es sinnvoll für solch ein Verfahren kurzfristig nach Deutschland zu ziehen? Vielen Dank für ihre Beratung.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      die Frage der Anerkennung einer deutschen Restschuldbefreiung in der Schweiz ist ein kompliziertes Thema, zu dem wir Ihnen aber gerne eine kostenlose Erstberatung anbieten.
      Ein “Insolvenztourismus” birgt ebenfalls gewisse Risiken, auch dies erläutern wir gerne in der kostenlosen Erstberatung. Rufen Sie uns zur Terminvereinbarung gerne unter 0221 – 6777 0055 an.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  6. Isabella
    says:

    Hallo, ich habe Schulden in Deutschland, bin noch jung Mitte 20, das sind Schulden aus den Familien betrieb – Vater gestorben, schuldenhaufen hinterlassen. Wie lange dauert eine Insolvenz in Italien? Wohnsitz ist in D….

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      bei einem Wohnsitz in Deutschland wäre eine Insolvenz in Deutschland empfehlenswert. Gerne können Sie sich zwecks Vereinbarung einer kostenlosen Erstberatung zu Ihrer Entschuldung mit unserer Kanzlei in Verbindung setzen. Rufen Sie einfach unter 0221 – 6777 0055 an.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  7. Zuk
    says:

    Ich bin italienischer Staatsbürger lebe dauerhaft in Deutschland hier bin ich angemeldet ich habe Kreditschulden in Italien kann die nicht zahlen weil ich an Krebs erkrankt bin möchte privat Insolvenz anmelden nach deutschen Recht geht es?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      ja, um die Insolvenz in Deutschland zu durchlaufen, müssen Sie einen Wohnsitz in Deutschland haben. Es ist also möglich.
      Die deutsche Restschuldbefreiung bindet auch ausländische Gläubiger.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  8. Marlena S. .
    says:

    Guten Tag,

    Wenn ich die Thematik richtig verstehe:
    Sie begleiten die Eröffnung der Insolvenz in Dtschld. Um den Zeitraum verkuertzen zu koennen, zieht der Insolvente nach England.
    Zieht das Verfahren dann ebenso um?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau S.,

      das Verfahren läuft grundsätzlich nach den Vorschriften desjenigen Staates ab, in dem es eröffnet wurde (§ 335 InsO). D.h., dass ein in Deutschland eröffnetes Verfahren auch nach deutschem Insolvenzrecht abläuft.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  9. B. G.
    says:

    Ich bin deutscher Staatsbürger, mit Wohnsitz in Italien seit 2017 und habe vorher seit 2001 ohne Wohnsitz in Italien regelmäßig freiberuflich gearbeitet.
    2014 habe ich in Italien eine EinzelFirma gegründet, 2018 wurde diese in eine SRL umgewandelt.
    Ich bin in Deutschland gemeldet.
    Ich habe Steuerschulden in Italien aus der Einzelfirma und Bürgschaften gegenüber italienischen Banken, da mein italienischer Mann im Oktober 19 verstorben ist und ich die Firma nicht alleine führen konnte. Sie ist im Insolvenzverfahren.
    Ich bin in Deutschland.
    Was passiert, wenn ich in Italien Privatinsolvenz anmelde? Wie ist hier das EU Recht?
    Bin ich dann automatisch auch in Deutschland privat insolvent?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Auskunft

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      nach meiner Kenntnis gibt es nach einer italienischen Privatinsolvenz keine Restschuldbefreiung, somit sind auch Ihre Schulden in Deutschland nicht davon umfasst.
      Da wir eine insolvenzrechtliche Beratung nur nach deutschem Recht anbieten, kann ich Ihnen zu den Auswirkungen einer italienischen Insolvenz leider in diesem Rahmen keine weitere Antwort geben. Ich bitte Sie um Verständnis.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  10. S. .
    says:

    Wie ist es, wenn eine Privatperson die Möglichkeit hat, im Internet Geld zu machen und somit eigentlich für ihre Tätigkeiten örtlich unabhängig wäre?
    Nehmen wir mal an, diese Person wandert nach Lettland aus und möchte Privatinsolvenz anmelden. Sie braucht aber keinen festen Job da, da sie ja online arbeitet und zwar international. Sie hat da einen Wohnsitz, würde aber ganz oft verreisen, eventuell oft nach Deutschland.
    Kann man ihr was vorwerfen? Darf sie das?

    Und was ist mit sozialen Kontakten gemeint. Menschen, die sozial überhaupt nicht aktiv sind, sind keine Seltenheit mehr. Das kann man einer Person hierbei auch vorwerfen?

    Und ist Spanien (Mallorca) echt schlecht für eine Privatinsolvenz?
    Ich habe mitbekommen, dass man arbeitstechnisch, insbesondere als Selsbtständige, die nächsten fünf Jahre nichts mehr machen darf.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      da wir Mandanten nur bei der Insolvenz in Deutschland unterstützen, kann ich diese Fragen leider nicht beantworten.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  11. Konstantinos
    says:

    Privatperson Wohnsitz in Deutschland zweite Wohnsitz in Griechenland hat von gewerblichen Tätigkeit Schulden bei den Steuerschulden und Rentenbeiträge in Deutschland und in Griechenland..
    Welche Alternative im EU Recht gibt es für den Schuldner?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      die Restschuldbefreiung in Deutschland umfasst auch Steuerschulden aus dem Ausland. Diese sind zumindest in Deutschland nicht mehr vollstreckbar, so hat das Finanzgericht Baden-Württemberg in einem Prozess mit dem Aktenzeichen 1 V 2137/16 entschieden.
      Gemäß EU-Recht wäre eine Vollstreckung auch auf einem griechischen Konto nicht mehr möglich, wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  12. Stilianos M.
    says:

    Privatperson hat von gewerblichen Tätigkeit steuerschulden und Schulden bei den Rentenbeiträge
    Da in Griechenland keine Insolvenz gibt und der Schuldner die nicht begleichen kann welche Alternative im EU Recht gibt es für den Schuldner?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      leider können wir keine Personen beraten, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben. Unsere Kanzlei führt ausschließlich Beratungen zur regulären Privat- oder Regelinsolvenz oder dem außergerichtlichen Vergleich in Deutschland durch.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  13. Udo G.
    says:

    kann ein Italiener der in Italien zutiefst verschuldet ist eine Privatinsolvenz in England durchführen, sodass er eine Restschuldenbefreiung in Anspruch nehmen kann?

    Was kann er tun?

  14. Sabine
    says:

    kann ich meine schulden aus holland mit in die privatinsolvenz in deutschland mitnehmen???

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