Insolvenz in Frankreich: Folgende Voraussetzungen sollten Sie als Insolvenzschuldner erfüllen:
Erforderlich sind neben einem Arbeitsverhältnis und einem Hauptwohnsitz in Frankreich gute französische Sprachkenntnisse. Der Hauptwohnsitz sollte etwa drei Monate vor Antragstellung in Frankreich liegen.
Insolvenz in Frankreich: Mit welchen Nachteilen muss ich als Insolvenzschulner rechnen?
Ob ein Hauptwohnsitz vorhanden ist, wird in der Wohlverhaltensphase nachgeprüft. Fällt die Prüfung negativ aus, kommt es zur Versagung der Restschuldbefreiung.
Ebenso sollte ein Arbeitsverhältnis von mindestens 7 Monaten nachgewiesen werden können.
Hat der Schuldner Unterhaltsschulden oder stammen die Schulden aus einer Straftat, ist ihm die Antragstellung auf Entschuldung in Frankreich verwehrt.
Wie würde meine Privatinsolvenz in Spanien verlaufen?
Die Dauer Ihres Insolvenzverfahrens hängt in Spanien von der Höhe der Insolvenzmasse ab. Die gesamte Abwicklung des Privatinsolvenzverfahrens dauert maximal 12 Monate. Damit hat Spanien zusammen mit England und Wales eines der kürzesten Insolvenzverfahren in der EU.
Ihr Insolvenzverfahren beginnt in Spanien mit der Beantragung der Restschuldbefreiung und der damit einhergehenden Einreichung der erforderlichen Unterlagen. Den Bescheid, ob Ihr Verfahren eröffnet wird, erhalten Sie nach einer 2-3 Wochen dauernden Prüfung Ihrer Unterlagen.
Die Kosten für das Gerichtsverfahren werden auch in Spanien sofort und komplett eingefordert. Diese betragen in Spanien etwa 7,5 bis 10 % der Schuldsumme, mindestens aber 1600 €.
Zweck Ihres spanischen Insolvenzverfahrens – ebenso wie in den anderen Ländern – ist die Auflösung der Insolvenzmasse und die anschließende Verteilung an die Gläubiger.
Nach Abschluss der Verteilung wird Ihnen in der Regel nach 9 Monaten die Restschuldbefreiung vom Gericht erteilt.
Wie oben bei der englischen und französischen Insolvenz bereits beschrieben, sollte auch im Fall der spanischen Insolvenz die Restschuldbefreiung von einem Notar übersetzt und beglaubigt und vom zuständigen deutschen Amtsgericht geprüft und anerkannt werden.
Diese richterliche Prüfung kann eine Bearbeitungszeit von bis zu 6 Wochen in Anspruch nehmen.
Insolvenz in Spanien: Folgende Voraussetzungen müssen Sie als Insolvenzschuldner erfüllen:
Erforderlich ist eine Festanstellung in Spanien sowie der Nachweis eines Hauptwohnsitzes, der mindestens drei Monaten vor Antragstellung bestanden hat. Des Weiteren müssen sehr gute spanische Sprachkenntnisse in Wort und Schrift vorhanden sein.
Insolvenz in Spanien: Mit welchen Nachteilen muss ich als Insolvenzschulner rechnen?
Die spanische Restschuldbefreiung ist an eine Regelung gebunden: Dem Insolvenzschuldner wird ausdrücklich untersagt, innerhalb der nächsten fünf Jahre neue Schulden anzusammeln. Passiert dies dennoch, kommen die alten Schulden zu den neuen dazu.
Unsere Empfehlung:
Volkswirtschaftlich betrachtet erscheint die England-Insolvenz günstiger, da durch die zügige Restschuldbefreiung eine Steigerung der Kaufkraft erzeugt wird. Zur Steigerung der Kaufkraft trägt ebenfalls bei, dass in England die Gläubiger auch die Möglichkeit haben, ihre Verluste steuerlich abzuschreiben. Nach ihrer ursprünglichen Konzeption wäre die Insolvenz in England auch schuldnerfreundlich. Bedauerlicherweise konterkariert der bevorstehende Brexit diese Vorteile. Es kann nicht gewährleistet werden, dass ein deutscher Schuldner durch ein englisches Insolvenzverfahren von seinen Verbindlichkeiten befreit wird. Die englische Insolvenz stellt mithin nicht länger einen probaten Gegenentwurf zu den deutschen Regelungen dar.
Spanien hat mit seiner an die Restschuldbefreiung gekoppelten Regelung eine Quasi-Wohlverhaltensphase von fünf Jahren, weshalb das spanische Insolvenzverfahren für deutsche Schuldner an Attraktivität eingebüßt hat.
Ein Privatinsolvenzverfahren in Frankreich verläuft grundsätzlich schneller und unbürokratischer als in Deutschland. Deshalb empfehlen wir unseren Mandanten, diese Möglichkeit zumindest in Betracht zu ziehen, falls Ihnen die Voraussetzungen umsetzbar erscheinen.
Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass neben der Laufzeit eines jeden Insolvenzverfahrens gerade die Rechtssicherheit der jeweiligen Restschuldbefreiung in den Fokus gerückt werden sollte. Um abschließende Gewissheit in Bezug auf die erteilte Restschuldbefreiung zu erhalten, sollte das Insolvenzrecht eben desjenigen Landes in Anspruch genommen werden, in dem auch die Verbindlichkeiten bzw. Schulden ihren Ursprung fanden. Da es vielen unserer Mandanten gerade auf diese Faktoren ankommt, können wir als echte Alternative zu ausländischen Insolvenzverfahren – insbesondere zu Verfahren in England oder Frankreich – das deutsche Insolvenzplanverfahren empfehlen. Durch einen erfolgreichen Insolvenzplan ist eine Schuldenbereinigung innerhalb eines Jahres möglich. Es besteht auch kein Zweifel an der Rechtssicherheit oder dem Anerkenntnis dieser Restschuldbefreiung. Auf diesem Wege können auch Kosten und Unannehmlichkeiten vermieden werden, die durch einen Wohnsitzwechsel zur Wahrnehmung eines ausländischen Insolvenzverfahrens entstehen.
Wir beraten Sie gerne ausführlich zu diesem Thema und schätzen für Sie die Erfolgsaussichten eines Insolvenzplanverfahrens ein. Selbstverständlich können wir Sie ebenfalls bei einer klassischen Entschuldung durch eine Privatinsolvenz oder einen Vergleich unterstützen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin 50 Jahre alt. Ich habe ungefähr 22,000 Euro Schulden, die aus einem Inkasso von ungefähr 20 unbezahlten Rechnungen über viele jahre resultieren.
Ich bin erwerbsunfähing in vorzeitiger rente.
Wie können Sie mir bei einer Privatinsolvenz helfen?
Wie viel kann es kosten und was sind die Verfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Amadi
Sehr geehrter Herr A.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Einer unserer Mitarbeiter wird sich zur Vereinbarung einer kostenlosen Beratung bei Ihnen melden. Wir sind zuversichtlich, dass wir mittels eines Vergleichs oder einer Privatinsolvenz in kurzer Zeit eine deutliche Verbesserung Ihrer Situation erreichen können.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht