Die Schuldnerberatung
Als sie keine weitere Lösung hatten, trafen sie die Entscheidung, Hilfe von außen anzunehmen. Bei der weiteren Suche sind sie auf unsere Kanzlei aufmerksam geworden. Sie ließen sich bei einer telefonischen Erstberatung zum Ablauf der Entschuldung beraten und vereinbarten danach einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch in unserer Kanzlei.
Erste persönliche Schuldnerberatung
Bei der persönlichen Besprechung haben sie Rechtsanwältin Johanna Hermann und Diplom-Juristin Diana Simkin ihre Situation genau geschildert. Dabei erkannten sie schnell, wie sehr die Schuldensituation den Alltag der beiden Eheleute belastete.
Den Verbindlichkeiten bei den Gläubigern standen keine Vermögensgegenstände auf Seiten der Eheleute gegenüber. Da sie die meisten Kredite auf gesamtschuldnerischer Basis abgeschlossen hatten, war jeder einzelne Partner auch noch für das Gros der Schulden des Anderen haftbar. Unser erster Rat für die Mandanten war, zunächst jeweils ein P-Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen und alle Zahlungen an ihre Gläubiger einzustellen. So würden sie Zeit zu gewinnen, um Ihre Unterlagen vorzubereiten und sich die weiteren Schritte zu überlegen. Diesen Rat befolgten die Eheleute.
Außergerichtlicher Vergleich als erste Lösung
Bei einer bevorstehenden Privatinsolvenz wird als erstes versucht, das gerichtliche Insolvenzverfahren abzuwenden. Um dies zu erreichen, bieten wir den Gläubigern regelmäßig eine außergerichtliche Einigung vor. Als Reaktion auf die Schilderung der Mandanten haben unsere Schuldnerberater deshalb damit begonnen, eine Strategie für einen außergerichtlichen Vergleich zu entwickeln. Der Vorteil des außergerichtlichen Vergleichs ist, dass die Schuldenfreiheit ohne Einleitung eines Insolvenzverfahrens erreicht werden kann, falls die Gläubiger ihm zustimmen.
Erstellung des Schuldenbereinigungsplans
Kernstück des außergerichtlichen Vergleichs ist ein Schuldenbereinigungsplan. Dabei verzichten die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen, den Rest zahlen die Schuldner in Raten ab. Die beiden Ehepartner hatten zwar keine verwertbaren Vermögenswerte, aber ein Einkommen von je rund 900€ oberhalb des Pfändungsfreibetrags. Dieses Einkommen ermöglichte es, einen für beide Seiten vorteilhaften Plan vorzulegen.
Einerseits durfte der Plan keine Überforderung der Mandanten darstellen. Sowohl in der Höhe der monatlichen Rate als auch über die gesamte Laufzeit der Schuldenbereinigung betrachtet sollten die Mandanten nicht übermäßig belastet werden. Andererseits mussten wir aber auch das Einverständnis der Gläubiger erwirken. Der Plan musste daher auch für diese akzeptabel sein. Schließlich legten wir den Gläubigern einen über fünf Jahre laufenden Schuldenbereinigungsplan vor.
Die Entschuldung
Das wichtigste Ziel einer Schuldnerberatung ist die Entschuldung. Außerdem soll ein schnellstmögliches Ende der Pfändungen sowie weiterer Vollstreckungsmaßnahmen erreicht werden. Um dies zu erwirken, haben wir gegenüber den Gläubigern argumentiert, dass die Kosten eines Insolvenzverfahrens von den Rückzahlungen abgezogen werden müssten. Das heißt, am Ende bleibt im Insolvenzverfahren weniger übrig. Der außergerichtliche Vergleich war somit eine Win-Win-Situation. Alle Gläubiger sahen dies ebenso und stimmten dem Vergleich zu.
In der fünfjährigen Laufzeit können die beiden Mandanten jeweils ihren vollen Pfändungsfreibetrag behalten. Die fünf Jahre entsprachen in ihrem Fall der Dauer einer Verbraucherinsolvenz. Das darüber liegende Einkommen wird monatlich an die Gläubiger ausgezahlt. Damit ist für die Eheleute nun endlich wieder ein normales Leben möglich, frei von Zwangsvollstreckungen und Zahlungsaufforderungen.
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