Kosten der EU-Insolvenz im Vergleich
Die Kosten der EU-Insolvenz sind je nach Land unterschiedlich. Grundsätzlich bieten die meisten Staaten ein relativ günstiges Insolvenzverfahren an. Für die Insolvenz in Frankreich etwa fallen keine Gerichtskosten an. Nur der Insolvenzverwalter muss bezahlt werden. Die Insolvenz in England schlägt mit rund 2.700 Pfund zu Buche.
Weitaus höher sind die anfallenden Umzugskosten. Um erfolgreich einen Lebensmittelpunkt im EU-Staat zu errichten, ist oftmals die Hilfe eines spezialisierten Relocation Services notwendig. Ansonsten verlieren Sie angesichts der fremden Bürokratie schnell den Überblick. Darüber hinaus sind die Lebenshaltungskosten für die gesamte Dauer der EU-Insolvenz zu veranschlagen. deutsche Sozialleistungen können Sie nur noch begrenzt beziehen, wenn Sie für die EU Insolvenz ins Ausland auswandern. Somit fallen aufgrund der unterschiedlich hohen Lebenshaltungskosten mindestens 40.000 Euro Kosten für die EU Insolvenz an.
Rechtssicherheit der EU Insolvenz im Vergleich
Grundsätzlich wird die EU Insolvenz in Deutschland anerkannt. Dies ergibt sich unter anderem aus einem BGH-Urteil zur EU Insolvenz. Dennoch sind sowohl die deutschen Behörden wie auch die Insolvenzgerichte in der EU bestrebt, einen “Insolvenztourismus” zu verhindern. Die Anerkennung der EU Insolvenz in Deutschland ist also immer mit einem gewissen Risiko verbunden, wenn der Lebensmittelpunkt nicht langfristig und zweifelsfrei verlagert worden ist.
Beispielsweise bei einer Insolvenz in Spanien begibt man sich unter Umständen sogar in ein rechtliches Risiko, da man hier für einen schuldhaften Konkurs strafrechtlich verfolgt werden kann.
Zuletzt ist die Insolvenz in England zunehmend riskant geworden, da Großbritannien sich zum Austritt aus der EU entschlossen hat. Der Brexit könnte die englische Insolvenz zukünftig unmöglich machen, da eine Verlagerung des COMI nach England nicht mehr ohne Weiteres möglich sein wird und in England künftig kein EU-Recht mehr gelten wird.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich schreibe momentan meine Masterarbeit über EU-Insolvenzen und trotz tagelanger Recherche fehlt mir ein wichtiges Puzzle-Stück zum Verständnis des irischen Insolvenzrechts.
Ich habe zahlreiche Informationen bezüglich Privatinsolvenzen in Irland und der damit verbundenen Restschuldbefreiung 12 Monate nach Verfahrenseröffnung gefunden.
Meine Frage bezieht sich nun auf Konzerninsolvenzen. Gilt diese Regelung der schnellen Restschuldbefreiung ebenso für Konzerne, deren COMI in Irland ist oder ist dies Privatinsolvenzen vorbehalten?
Und wenn dies auch für Konzerninsolvenzen gilt, könnten Sie mir freundlicherweise auch die entsprechenden Normen nennen?
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Voraus
Cedric F.
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Frage. Zu meinem Bedauern muss ich Ihnen mitteilen, dass unsere Kanzlei nur Beratung zur Insolvenz nach deutschem Recht anbietet. Daher kann ich in diesem Rahmen leider keine Informationen zur irischen Insolvenz geben. Zur Beantwortung wäre eine genauere Prüfung des irischen Rechts notwendig. Meines Wissens muss eine überschuldete / zahlungsunfähige Firma mit Sitz in Irland ebenfalls einen Insolvenzantrag stellen oder es kann vom Gericht eine Liquidierung angeordnet werden. Eine Restschuldbefreiung für Firmen gibt es ja in dem Sinne nicht. Unter Umständen kann eine Sanierung mit einem Schuldenschnitt durchgeführt werden (“examinership”).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrter Herr Dr. Ghendler,
bitte, ich habe eine Frage zur EU-Insolvenz. Ich bin Deutscher und lebe seit sieben Jahren mit meiner Familie in England. Ich befinde mich seit Anfang 2020 in Privatinsolvenz in England und muss noch i.d.R. sechs Monaten warten bis zur Restschuldbefreiung. Vor kurzer Zeit habe ich einen Brief von dem Bundesverwaltungsamt erhalten bezüglich studien- bzw. bildungskredite. Der Brief beinhaltete folgende Informationen: ” Restschuldbefreiung wird i.d.R. nach 12 Monaten erteilt. Jedoch sind Studienfinanzierung, wie z.B. BAföG, Bildungskredit, etc. von dieser Restschuldbefrieung ausgenommen”.
In meiner letzten rechtlichen Beratung vor ein paaren Jahren in Deutschland, wurde ich mitgeteilt, dass Studien Kredite wie z.B. Bafoeg und KfW-Studienkredite in einem Englischen
privaten Insolvenzverfahren mitberücksichtigt werden, aber leider es scheint nicht so zu sein.
So, ist es normal, dass das Bundesverwaltungsamt mich weiter kontaktiert und Kann es mich trotz meinem laufenden Insolvenzverfahren in England weiter fordern zu zahlen? Liege ich richtig in der Annahme, dass die deutsche studienkredite nach einem Englischen privaren Insolvenzverfahren (wie alle weiter Schulden) erlassen werden, weil eine Englische Restschuldbefreiung in Deutschland anerkannt ist?
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr Wehbe,
ich bitte Sie um Verständnis, dass wir in diesem Rahmen nur Fragen zur deutschen Insolvenz beantworten, da unsere Kanzlei nur die Begleitung im deutschen Insolvenzverfahren anbietet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Wenn eine EU GmbH in einem Land Insolvenz anmeldet, z.b in Österreich, gilt es dann für die ganze EU oder muss in jedem Land einzelnt Insolvenz eingereicht werden?
Sehr geehrter Herr Schröder,
die Insolvenz ist in dem Land anzumelden, in dem sich der Unternehmenssitz befindet, bzw. dem Land, in dem die Firma den Mittelpunkt ihrer Hauptsächlichen Interessen hat. Grundsätzlich muss dann nicht in anderen Ländern, in denen das Unternehmen ggf. auch noch aktiv ist, ebenfalls Insolvenz angemeldet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht