EU Insolvenz anmelden

Vor- und Nachteile der EU Insolvenz im Vergleich

Das Recht der Europäischen Union gestattet es deutschen Staatsbürgern, auch in einem anderen Mitgliedsstaat der EU eine Insolvenz anzumelden und somit das Insolvenzrecht eines anderen Staates anzuwenden. Für Schuldner kann es interessant sein, in einem anderen Staat der EU die Insolvenz anzumelden, da einige Staaten eine kürzere Verfahrensdauer bis zur Restschuldbefreiung anbieten. Beispielsweise über die irische Insolvenz wurde zuletzt in den Medien viel berichtet. Doch diesem Vorteil der kurzen Dauer stehen einige erhebliche Nachteile gegenüber.

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Dauer und Kosten der EU Insolvenz

Bei der deutschen Insolvenz tritt die Restschuldbefreiung nach drei, fünf oder spätestens sechs Jahren ein. Im Vergleich dazu haben die spanische Insolvenz oder die Insolvenz in Irland wie auch die Insolvenz in England oder die französische Insolvenz eine kürzere Dauer. Denn die Priorität liegt in anderen EU-Staaten etwas stärker darauf, dem Schuldner eine möglichst schnelle Rückkehr ins normale Wirtschaftsleben zu ermöglichen, statt eine möglichst hohe Rückzahlungsquote zu erreichen.
Der größte Nachteil, der dem gegenüber steht, ist die Pflicht, seinen Lebensmittelpunkt (auch COMI, Center of Main Interest) ins Ausland zu verlagern. Damit gehen hohe Kosten einher, die die EU Insolvenz für die meisten Schuldner unerschwinglich oder unpraktikabel machen. Wir haben für Sie die Vor- und Nachteile der Insolvenz in der EU bzw. den einzelnen Staaten im Vergleich zur Insolvenz in Deutschland aufgelistet.

DauerKostenRechtssicherheitRestschuldbefreiung
EnglandCa. 24 Monate vom Umzug nach England bis zur Anerkennung der RestschuldbefreiungCa. 40.000 EuroAufgrund des “Brexit”, des EU-Austritts von Großbritannien, ist fraglich, ob die englische Insolvenz in Zukunft anerkannt wird. Umfassende Restschuld-
befreiung, grundsätzlich nur Geldstrafen und Bußgelder ausgenommen.
IrlandCa. 24 Monate vom Umzug nach Irland bis zur Anerkennung der RestschuldbefreiungCa. 40.000 EuroUnproblematische Anerkennung der irischen Insolvenz in Deutschland. Aber Annullierung möglich, falls der Lebensmittelpunkt nur zum Schein verlagert worden ist.Umfassende Restschuldbefreiung, grundsätzlich nur Geldstrafen und Bußgelder ausgenommen.
FrankreichCa. 27 Monate vom Umzug nach Frankreich bis zur Anerkennung der RestschuldbefreiungCa. 45.000 EuroUnproblematische Anerkennung der französischen Insolvenz in Deutschland. Aber Annullierung möglich, falls der Lebensmittelpunkt nur zum Schein verlagert worden ist.Restschuldbefreiung umfasst keine Schulden aus Unterhaltszahlungen sowie Ausgleichsansprüche von Gesamtschuldnern oder Bürgen. Geldstrafen und Bußgelder sind ebenfalls nicht umfasst.
SpanienCa. 24 Monate vom Umzug nach Spanien bis zur Anerkennung der RestschuldbefreiungCa. 40.000 EuroUnproblematische Anerkennung der spanischen Insolvenz in Deutschland. Aber Annullierung möglich, falls der Lebensmittelpunkt nur zum Schein verlagert worden ist.Restschuldbefreiung umfasst keine Unterhaltszahlungen sowie keine Schulden aus unerlaubten Handlungen oder Straftaten.
Deutschland3 Jahre, 5 Jahre oder maximal 6 Jahre abhängig von der RückzahlungsquoteKostenfrei bei Beratungshilfe, sonst ab 600 EuroBei anwaltlicher Begleitung ist Rechtssicherheit garantiert.Restschuldbefreiung umfasst keine Schulden aus unerlaubten Handlungen.

EU Insolvenz oder deutsche Insolvenz

Insolvenz in Deutschland: Anmeldung und Ablauf Schritt für Schritt

EU-Insolvenz in England: Dauer, Kosten, Rechtssicherheit, Restschuldbefreiung

EU-Insolvenz in Irland

EU-Insolvenz in Frankreich

EU-Insolvenz in Spanien

Dauer der EU-Insolvenz im Vergleich

Der größte Vorteil einer EU-Insolvenz liegt in der geringeren Dauer des Verfahrens. Doch wie groß ist dieser Vorteil wirklich? In zahlreichen EU-Staaten dauert das Insolvenzverfahren im engeren Sinne nur 12 Monate. Doch die gesamte Dauer der EU Insolvenz bis zur Anerkennung der Restschuldbefreiung ist deutlich länger. Die Gründe hierfür sind:

  1. Zunächst muss der COMI (Center of Main Interest), also der Lebensmittelpunkt des Schuldners, in dem Land errichtet werden, in dem die Insolvenz durchgeführt werden soll. Hierfür ist einige Vorbereitung erforderlich. Insbesondere der Einzug in eine ausgestattete Wohnung sowie die Teilnahme am öffentlichen Leben sind Grundvoraussetzung, um einen glaubwürdigen Lebensmittelpunkt im EU-Land zu besitzen. Diese Vorbereitung dauert unabhängig vom Land mindestens 6 Monate, eher 12 Monate und länger.
  2. Ist der COMI in dem Land errichtet, in dem die EU Insolvenz durchgeführt werden soll, gilt es zunächst, abzuwarten. Je nach Land ist es erforderlich, dass der COMI für 3 bis 6 Monate besteht. Zugleich muss auch die Insolvenz vorbereitet werden, das heißt eine genaue Aufstellung über Gläubiger und Verbindlichkeiten muss erstellt werden.
  3. Dann folgt das eigentliche Insolvenzverfahren. Dieses kann in den meisten Fällen frühestens nach 12 Monaten abgeschlossen sein. Somit dauert die Insolvenz in einem EU-Land bereits über zwei Jahre.
  4. Zuletzt ist für eine erfolgreiche Entschuldung durch eine EU-Insolvenz die Anerkenntnis der EU-Insolvenz in Deutschland notwendig. Hierzu sind die Dokumente, die von dem EU-Staat ausgestellt wurden, zu übersetzen und zu beglaubigen. Dann werden die Dokumente in Deutschland eingereicht und die Restschuldbefreiung anerkannt. Dies dauert oftmals bis zu drei Monate.
Bild von einer europäischen Flagge vor grauen Wolken

Der Insolvenz der EU würden erhebliche Nachteile gegenüber stehen, wenn sie diese anmelden würden.

Im schnellsten Fall kann also eine EU-Insolvenz nach 24 Monaten abgeschlossen sein. Eine Dauer von 28 Monaten und mehr ist aber deutlich realistischer, ansonsten könnten leicht Zweifel an der Errichtung des Lebensmittelpunkts in dem EU-Land aufkommen und die EU-Insolvenz in Deutschland nicht anerkannt werden.

Für eine schnelle Entschuldung lautet daher unsere Empfehlung, in Deutschland einen Insolvenzplan durchzuführen.

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Kosten der EU-Insolvenz im Vergleich

Die Kosten der EU-Insolvenz sind je nach Land unterschiedlich. Grundsätzlich bieten die meisten Staaten ein relativ günstiges Insolvenzverfahren an. Für die Insolvenz in Frankreich etwa fallen keine Gerichtskosten an. Nur der Insolvenzverwalter muss bezahlt werden. Die Insolvenz in England schlägt mit rund 2.700 Pfund zu Buche.

Weitaus höher sind die anfallenden Umzugskosten. Um erfolgreich einen Lebensmittelpunkt im EU-Staat zu errichten, ist oftmals die Hilfe eines spezialisierten Relocation Services notwendig. Ansonsten verlieren Sie angesichts der fremden Bürokratie schnell den Überblick. Darüber hinaus sind die Lebenshaltungskosten für die gesamte Dauer der EU-Insolvenz zu veranschlagen. deutsche Sozialleistungen können Sie nur noch begrenzt beziehen, wenn Sie für die EU Insolvenz ins Ausland auswandern. Somit fallen aufgrund der unterschiedlich hohen Lebenshaltungskosten mindestens 40.000 Euro Kosten für die EU Insolvenz an.

Rechtssicherheit der EU Insolvenz im Vergleich

Grundsätzlich wird die EU Insolvenz in Deutschland anerkannt. Dies ergibt sich unter anderem aus einem BGH-Urteil zur EU Insolvenz. Dennoch sind sowohl die deutschen Behörden wie auch die Insolvenzgerichte in der EU bestrebt, einen “Insolvenztourismus” zu verhindern. Die Anerkennung der EU Insolvenz in Deutschland ist also immer mit einem gewissen Risiko verbunden, wenn der Lebensmittelpunkt nicht langfristig und zweifelsfrei verlagert worden ist.

Beispielsweise bei einer Insolvenz in Spanien begibt man sich unter Umständen sogar in ein rechtliches Risiko, da man hier für einen schuldhaften Konkurs strafrechtlich verfolgt werden kann.

Zuletzt ist die Insolvenz in England zunehmend riskant geworden, da Großbritannien sich zum Austritt aus der EU entschlossen hat. Der Brexit könnte die englische Insolvenz zukünftig unmöglich machen, da eine Verlagerung des COMI nach England nicht mehr ohne Weiteres möglich sein wird und in England künftig kein EU-Recht mehr gelten wird.

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Restschuldbefreiung der EU Insolvenz im Vergleich

Als weiterer Punkt kann festgestellt werden, dass die Restschuldbefreiung nach einer Privatinsolvenz in Deutschland umfassender ist, als bei einer EU Insolvenz. Beispielsweise in der spanischen Insolvenz sind Verbindlichkeiten aus Unterhaltszahlungen nicht von der Restschuldbefreiung umfasst, gleichgültig ob sie vorsätzlich nicht gezahlt wurden oder ob sie einfach nicht gezahlt werden konnten. Die Insolvenz in Frankreich befreit nicht von Unterhaltsforderungen sowie Ausgleichsansprüchen von Gesamtschuldnern oder Bürgen. Auch hier reicht die deutsche Restschuldbefreiung deutlich weiter. Mehr dazu können Sie auch in unserem Video zur Restschuldbefreiung erfahren.

Durch eine EU Insolvenz kann also unter Umständen die Schuldensituation nicht vollständig bereinigt werden. Diesen Nachteil besitzt beispielsweise ein Insolvenzplan in Deutschland nicht. Der Insolvenzplan ist also in vieler Hinsicht die bessere Alternative zur EU Insolvenz.

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6 Kommentare
  1. Cedric F.
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich schreibe momentan meine Masterarbeit über EU-Insolvenzen und trotz tagelanger Recherche fehlt mir ein wichtiges Puzzle-Stück zum Verständnis des irischen Insolvenzrechts.

    Ich habe zahlreiche Informationen bezüglich Privatinsolvenzen in Irland und der damit verbundenen Restschuldbefreiung 12 Monate nach Verfahrenseröffnung gefunden.
    Meine Frage bezieht sich nun auf Konzerninsolvenzen. Gilt diese Regelung der schnellen Restschuldbefreiung ebenso für Konzerne, deren COMI in Irland ist oder ist dies Privatinsolvenzen vorbehalten?

    Und wenn dies auch für Konzerninsolvenzen gilt, könnten Sie mir freundlicherweise auch die entsprechenden Normen nennen?

    Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Voraus
    Cedric F.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr F.,

      vielen Dank für Ihre Frage. Zu meinem Bedauern muss ich Ihnen mitteilen, dass unsere Kanzlei nur Beratung zur Insolvenz nach deutschem Recht anbietet. Daher kann ich in diesem Rahmen leider keine Informationen zur irischen Insolvenz geben. Zur Beantwortung wäre eine genauere Prüfung des irischen Rechts notwendig. Meines Wissens muss eine überschuldete / zahlungsunfähige Firma mit Sitz in Irland ebenfalls einen Insolvenzantrag stellen oder es kann vom Gericht eine Liquidierung angeordnet werden. Eine Restschuldbefreiung für Firmen gibt es ja in dem Sinne nicht. Unter Umständen kann eine Sanierung mit einem Schuldenschnitt durchgeführt werden (“examinership”).

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Loubnan W.
    says:

    Sehr geehrter Herr Dr. Ghendler,

    bitte, ich habe eine Frage zur EU-Insolvenz. Ich bin Deutscher und lebe seit sieben Jahren mit meiner Familie in England. Ich befinde mich seit Anfang 2020 in Privatinsolvenz in England und muss noch i.d.R. sechs Monaten warten bis zur Restschuldbefreiung. Vor kurzer Zeit habe ich einen Brief von dem Bundesverwaltungsamt erhalten bezüglich studien- bzw. bildungskredite. Der Brief beinhaltete folgende Informationen: ” Restschuldbefreiung wird i.d.R. nach 12 Monaten erteilt. Jedoch sind Studienfinanzierung, wie z.B. BAföG, Bildungskredit, etc. von dieser Restschuldbefrieung ausgenommen”.

    In meiner letzten rechtlichen Beratung vor ein paaren Jahren in Deutschland, wurde ich mitgeteilt, dass Studien Kredite wie z.B. Bafoeg und KfW-Studienkredite in einem Englischen
    privaten Insolvenzverfahren mitberücksichtigt werden, aber leider es scheint nicht so zu sein.
    So, ist es normal, dass das Bundesverwaltungsamt mich weiter kontaktiert und Kann es mich trotz meinem laufenden Insolvenzverfahren in England weiter fordern zu zahlen? Liege ich richtig in der Annahme, dass die deutsche studienkredite nach einem Englischen privaren Insolvenzverfahren (wie alle weiter Schulden) erlassen werden, weil eine Englische Restschuldbefreiung in Deutschland anerkannt ist?

    Vielen Dank

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr Wehbe,

      ich bitte Sie um Verständnis, dass wir in diesem Rahmen nur Fragen zur deutschen Insolvenz beantworten, da unsere Kanzlei nur die Begleitung im deutschen Insolvenzverfahren anbietet.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  3. Jan-olaf S.
    says:

    Wenn eine EU GmbH in einem Land Insolvenz anmeldet, z.b in Österreich, gilt es dann für die ganze EU oder muss in jedem Land einzelnt Insolvenz eingereicht werden?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr Schröder,

      die Insolvenz ist in dem Land anzumelden, in dem sich der Unternehmenssitz befindet, bzw. dem Land, in dem die Firma den Mittelpunkt ihrer Hauptsächlichen Interessen hat. Grundsätzlich muss dann nicht in anderen Ländern, in denen das Unternehmen ggf. auch noch aktiv ist, ebenfalls Insolvenz angemeldet werden.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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